Moin Kollegen,
wenn man sich mit alten Fachbüchern von vor über 130 Jahren beschäftigt wird man im damaligen ,,Sprachgebrauch" des ,,Eisenbahnerjargons" kaum die Bezeichnungen ,,GmP" oder ,,PmG" finden sondern es wird im Allgemeinen von ,,gemischten" Zügen gesprochen.
Gemischte Züge gibt es sowohl beim Güter- als auch im Personenverkehr.
Wo dann welche ,,Prioritäten" gelten ist dann aus der Zugart der einzelnen Verkehre ersichtlich.
Da der Personenverkehr immer vorrangig zum Güterverkehr steht obgleich der Güterverkehr früher das ,,Hauptstandbein" einer Eisenbahngesellschaft war, was das meiste Geld einbrachte, wurde der Personenverkehr in der Priorität aber vorangestellt und mußte so schnell wie möglich ,,abgearbeitet werden.
In den jeweiligen Verkehrsarten gibt es Züge mit unterschiedlichen Prioritäten.
• Expreßzüge
• Fernschnellzüge
• Schnellzüge
• Eilzüge
• Nah(verkehrs)züge
• Gemischte Züge
• Bauzüge
Wurden in Fahrplänen des Personenverkehrs Gemischte Züge ausgewiesen also mit aufgeführt hatte der Personenverkehr immer Vorrang.
Personenwagen von gemischten Zügen mußten immer am Bahnsteig eine Bahnstation abgestellt werden bevor im Zug mitgeführte Güterwagen rangiert werden durften.
Diese, in Personenzügen mitgeführten Güterwagen,
wurden aber nur auf ein Abstellgleis verbracht und nicht zum jeweiligen Endkunden an dessen Entladestellen zugeführt oder abgeholt, dieses erledigten dann spezielle Rangierloks oder andere vor Ort verfügbare Lokomotiven, zum Beispiel eine Lokomotive eines später verkehrenden Nahgüterzuges. Die heutige Bezeichnung heißt ,,PmG" also Personenzug mit Güterbeförderung.
Anders als bei Gemischten Zügen des Personenverkehrs hatten bei Gemischten Zügen im Güterverkehr die Reisenden in den mitgeführten Personenwagen das Nachsehen. Ihre am Bahnsteig abgestellten Wagen, verblieben so lange am Bahnsteig der Station, bis der zu erledigende Rangierverkehr des Güterzuges in dieser Bahnstation abgeschlossen war, erst dann wurde die Fahrt zur nächsten Bahnstation fortgesetzt. Die heutige Bezeichnung heißt ,,GmP" also Güterzug mit Personenbeförderung.
Bis 1933/34 galt im Allgemeinen die Schutzwagenregelung, diese schrieb jedem mit einer Dampflok bespannten Zug einen oder zwei ,,unbesetzte" Schutzwagen oder später auch Schutzabteile vor.
Schutzwagen hatten den damaligen Zweck das zahlende Publikum also mitgeführte Reisende vor den möglichen Gefahren einer Lokomotive zu schützen, denn bei Bedienungsfehlern und daraus resultierenden Kesselexplosionen oder bei Auffahrunfällen gerieten meistens die ersten beiden Wagen in Mitleidenschaft und wurden beschädigt, so daß man aus Vorsicht lieber ,,unbesetzte" Wagen einsetzte.
Da aber jeder leer mitfahrende Wagen Geld kostet ist es betriebswirtschaftlich ein Verlustgeschäft, welches sich die Eisenbahngesellschaften damals in der Regel sich nicht leisten konnten oder durften, da sie gezwungen waren wirtschaftlich zu arbeiten und den bestmöglichen Gewinn einzufahren, deswegen beschloß man den Schutzwagen einen betrieblichen Zweck zu verschaffen.
Mitgeführte Güterwagen waren hierzu am besten geeignet, da Frachtwagen im Normalfall ,,unbesetzt" sind, mit Ausnahme von Gepäck- und/oder Fakultativwagen ggfs. auch Postwagen hierzu bedurfte es aber einer speziellen Schulung der Betriebspersonale, so daß sie auf die möglichen Gefahren hingewiesen also unterwiesen wurden und schon durften sie sich auch während drr Fahrt in diesen ,,Schutzwagen" aufhalten aber nur, wenn bauliche Veränderungen am jeweiligen Schutzwagen vorgenommen wurden.
Schutzwagen hatten zur Lokomotivseite eine geschlossene Wand möglichst ohne Fenster und Türen aufzuweisen und innerhalb des Wagens eine weitere geschlossene Wand zu haben. Das so entstandene Schutzabteil durfte zu den Außenseiten Fenster und Türen haben aber es war verboten, Personal in diesem Abteil mitzuführen.
Dieses Schutzabteil im Schutzwagen wurde dann oft zur Lagerung von zusätzlichen Betriebsmitteln der Lokomotivbesatzung oder zur Mitführung von gängigen Ersatzteilen im Zug verwendet.
An Endbahnhöfen oder in Kopfbahnhöfen stellte der Schutzwagen sehr oft ein Problem dar, denn dieser mußte beim Fahrtrichungswechsel auf die andere Zugseite verbracht werden und wie Lokomotiven auch auf der Drehscheibe gewendet werden.
Geübte Eisenbahner schafften es in Kopfbahnhöfen, einen Schutzwagen innerhalb von 8 Minuten zum anderen Zugende zu verbringen, wenn es Umfahrungsmöglichkeiten gab, die dieses erlaubten.
Dafür wurde zunächst die Lokomotive auf das Umfahrungsgleisverbracht, dann der Schutzwagen abgekuppelt und mit Muskelkraft rangiert bis die Lokomotive den Schutzwagen abziehen konnte, um ihn am anderen Zugende wieder zustellen zu können, wenn dieser Schutzwagen nicht gedreht werden brauchte.
Was die Zugreihung in Gemischten Zügen anbetraf, da gab es sehr wohl eine Regelung im Bahnpolizeireglement der jeweiligen Länder in dem eine Bahngesellschaft ihren Firmensitz hatte und die es zu beachten galt.
Hinter der Lokomotive sind zunächst die Wagen mit geschlossenen Wänden bis zum Dach mitzuführen welche als Schutzwagen dienen, bevor Gepäckwagen und/oder Personenwagen zum Einsatz kommen dürfen.
Kurz gesagt, erst die Güterwagen, dann die Gepäck- und/oder Personenwagen.
Das Bahnpolizeireglement schrieb weiter vor, daß wenn ein Zugteil aus gemischten Wagen am Bahnsteig abgestellt wurde, es verboten war, Wagen vom hinteren Zugteil abzuziehen, solange nicht das Publikum den Bahnsteig komplett verlassen hatte oder sich noch im Zug befand.
Um also in Personenzügen mitgeführte Güterwagen mit nur einer Rangierbewegung vom Zug weg zu entfernen, ging das nur, wenn sich die Güterwagen hinter der Lok befanden, denn die Personenwagen mußten bei der Ankunft in der Bahnstation ja am Bahnsteig stehenbleiben.
Es war strikt verboten Zugbewegungen stattfinden zu lassen, wenn sich Publikum auf dem Bahnsteig befand.
Das Publikum hatte sich bei Aufforderung des Betriebspersonals bis hinter die Bahnsteigsperre zurückzuziehen also een Bahnsteig zu verlassen oder im Wagen aufzuhalten, wenn eine Lokomotive ankuppelte.
Gegenenfalls mußte für den An- und Abkuppelvorgang dad Publikum im Wagen auch eingeschlossen werden, wenn die betrieblichen Umstände dieses erforderten.
Jeder Schaffner und Zugführer und Wagenbremser und/oder auch das Stationspersonal hatte während seiner Ausbildung auch eine Ausbildung im Bahnpolizeidienst abgeschlosen, hatte also bahnpolizeiliche Kenntnisse und war dem zahlenden Publikum und nicht unterwiesenen Personalen weisungsbefugt.
Bei PmG Zügen wurden mitgeführte Güterwagen auf Abstellgleise rangiert oder von dort übernommen und mit jeweils nur einer Rangierbewegung je Fahrtrichtung zurück an den Bahnsteig verbracht, um die Reise schnellstmöglich fortzusetzen.
Bei GmP wurden alle für die Station vorgesehenen Rangierarbeiten erledigt, bevor die am Bahnsteig abgestellten Wagen wieder in den Zugverband aufgenommen wurden und dann die Reise fortgesetzt wurde.
Auf Nebenbahnen größerer Bahngesellschaften, Kreis- oder Lokalbahnen kamen meistens nur einfache Personenzüge zum Einsatz, vielfach wurde auch nur mit Gemischten Zügen gefahren, diese wurden dann aber meistens wie GmP behandelt, außer es wurde Extrabemerkung im Personenfahrplan gemacht, welche dem Zug eine höhere Zugkategorie verschaffte.
Speziell für den Nebenbahnbetrieb wurden auch sogenannte Omnibuslokomotiven entwickelt, welche über ein Packabteil verfügten, diese hatten den Vorteil, daß kein extra Schutzwagen mitgeführt werden mußte, da das Packabteil den Schutzwagenzweck erfüllte.
Bild entfernt (keine Rechte)
Gemeinfreie Abbildung einer Omnibuslokomotive
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Gemeinfreie Abbildung einer Omnibuslokomotive
Als Schutzwagen konnten auch Personenwagen dienen, wenn diese komplett leer und verschlossen waren. Je nach Region waren ein oder zwei Schutzwagen Pflicht aber schon zum Ende der
Epoche 1 wurde diese Vorschrift mit besserer Beherrschung der Dampftechnik immer weiter ,,aufgeweicht," so daß man auch ein bis zwei Schutzabteile gestattete.
Nicht jede Bahngesellschaft verfügte über Abteilwagen, Wagen mit Endperons waren überdies auch sehr beliebt.
Wagen der 3. Wagenklasee verfügten über recht bequeme Holzbänke, welche den Körperkonturen angepaßt wurden.
Wagen der 4. Wagenklasse waren oft nur Behelfswagen mit viel Stauraum für mitgeführte Traglasten und hatten sehr oft nur einfache Holzbänke an den Längsseiten der Wagen und verfügten oftmals nicht mal über Wagenbeheizungen und waren nur spärlich mit Lampen ausgestattet.
Wagen der 4. Wagenklasse waren selbst beim zahlenden Publikum der Landbevölkerung sehr unbeliebt.