RE: ? zu Höchstgeschwindigkeiten von Zuggattungen in Ep. I u. II

#1 von Friedrich , 24.11.2008 22:43

Liebe Leute,

das Posting vom Bügeleisenmann Andreas, daß Schnellzüge Anfang des letzten Jahrhunderts in der Spitze max. 85 km/h fuhren, hat mich etwas überrascht. Die S10 machte ja schon 110 km/h - wie verhielten sich also die tatsächlich gefahren Höchstgeschwindigkeiten? Da ich weder in meiner (noch sehr bescheidenen) Literatur noch im Netz brauchbare Hinweise gefunden habe, stelle ich diese wohl etwas umfangreiche Frage zu den Höchstgeschwindigkeiten der diversen Zuggattungen in diesen Epochen. Also, ich meine zu wissen, daß Güterzüge in Ep. II mit max. 65 km/h bzw. 80 km/h bei BR 44/50 oder Eilgüterzüge mit 90 km/h bei BR 41 unterwegs sein konnten und das Schnellzüge in den 30ern mit der BR 01 120 km/h fuhren. Ist das so? Und wie schnell wurde in der Regel auf Nebenbahnen gefahren? Und wie flott war ein beschleunigter Personenzug?

Und wie war das erst in Ep. I (Preußen)? Wie schnell fuhren dort in der Regel Güterzüge, Personen- und Schnellzüge oder die anderen Gattungen?
Und wo könnte ich diesbezüglich brauchbare Hinweise finden?

Danke schon mal für die für die Antworten und alles Gute,
Friedrich


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RE: ? zu Höchstgeschwindigkeiten von Zuggattungen in Ep. I u. II

#2 von xv_htv , 25.11.2008 12:24

Im Zweifelsfall immer erstmal im Roell von 1912 gucken:
http://www.zeno.org/Roell-1912/A/Fahrges...geschwindigkeit
Er ist komplett online kostenlos zugaenglich und beantwortet viel verwaltungsuebergreifende Fragen.

ZITAT:
In Deutschland sind die zulässigen F. durch die BO. wie folgt festgesetzt:
Für Hauptbahnen.

1. Personenzüge:
ohne durchgehende Bremse 60 km/Std.
mit durchgehender Bremse 100 km/Std.

Unter besonders günstigen Umständen kann von der Landesaufsichtsbehörde eine noch höhere Geschwindigkeit bewilligt werden.
2. Güterzüge 45 km/Std.

unter besonders günstigen Verhältnissen mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde 60 km/Std.

3. Arbeitszüge 45 km/Std.
4. Einzelne Lokomotiven 50 km/Std.
...

Für Nebenbahnen.


Im allgemeinen für Personenzüge 30 km/Std. auf vollspurigen Bahnen mit eigenem Bahnkörper und bei Anwendung durchgehender Bremsen 40 km/Std. und mit Genehmigung der Landesaufsichtsbehörde 50 km/Std.

..
ZITATENDE

(Es folgen noch Bestimmungen fuer enge Radien etc.. bitte selber dort nachschlagen)



Man darf nicht den Fehler machen 1900 und 1920 in einen Topf zu werfen.
(Die S10 wurde erst 1909 in Auftrag gegeben. )
Von 1900 bis 1925 machte die Lokomotivtechnik eine stuermische Entwicklung durch, es liefen Experimente mit Heissdampf und diversen Zylinderanordnungen....
Bis die schnellen Lokomotiven allgemein verfuegbar waren, dauerte es noch Jahrzehnte.
Was einem heute als Laenderbahnlokomotiven verkauft wird gab es oft vor dem 1.WK noch gar nicht

Ausserdem fragt sich immer, wieviel davon in der Realitaet ankommt. Der Zug muss erstmal so hoch beschleunigt werden, dann kommen Bahnhoefe, auf Nebenbahnen werden Gueterwagen ausgestellt.....

VG Nils


Webseiten zur Länderbahn-Farbgebung


 
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RE: ? zu Höchstgeschwindigkeiten von Zuggattungen in Ep. I u. II

#3 von mgleiser , 26.11.2008 14:00

Zitat von xv_htv

Ausserdem fragt sich immer, wieviel davon in der Realitaet ankommt. Der Zug muss erstmal so hoch beschleunigt werden, dann kommen Bahnhoefe, auf Nebenbahnen werden Gueterwagen ausgestellt.....
VG Nils


Genau

Die P8 oder P10 werden nur in den allerwenigsten Fällen ihre zugelassene Höchstgeschwindigkeit 100-110km/h auf den Strecken auch erreicht haben.

Meist lies es auch ganz einfach der Zustand von Schienenober und Unterbau garnicht zu.

Ich denke man kommt der Realität am nähsten wenn man die Loks auf der Anlage etwa 10 bis 20% unter der angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren lässt.

Gruss Arne


 
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RE: ? zu Höchstgeschwindigkeiten von Zuggattungen in Ep. I u. II

#4 von Laenderbahner ( gelöscht ) , 26.11.2008 15:24

-gelöscht-


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RE: ? zu Höchstgeschwindigkeiten von Zuggattungen in Ep. I u. II

#5 von silz_essen , 26.11.2008 15:30

Hallo Thomas,

Zitat
Dass aber selbst diese Beschränkung zu ungewöhlichen Leistungen führte belegt ein Augenzeugenbericht Baron v. Welsers vom Pfingstsamstag 1909. Als Zuglok des D 19 Ulm-München legte sie die Strecke von Augsburg bis Pasing in 35 Minuten zurück und erreicht nach dortigem Halt Müchen in 41 Minuten.


leider habe ich keinen Atlas mit Kilometerangaben von Eisenbahnstrecken. Wie weit ist es von Augsburg bis Pasing bzw. von Pasing nach München (wahrscheinlich Hbf)? Nicht Luftlinie, sondern Bahnkilometer. So könnte man sich selbst die Durchschnittsgeschwindigkeit errechnen.

Danke

Gruß
Martin


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RE: ? zu Höchstgeschwindigkeiten von Zuggattungen in Ep. I u. II

#6 von Laenderbahner ( gelöscht ) , 26.11.2008 17:17

-gelöscht-


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RE: ? zu Höchstgeschwindigkeiten von Zuggattungen in Ep. I u. II

#7 von Schwanck , 26.11.2008 17:27

Moin,

bei der ganzen Diskussion wurde der wichtigste Aspekt vergessen.
B R E M S E N. Auch wnn einzelne Loks schneller konnten und bei Versuchsfahrten auch schneller gefahren sind, im täglichen Betrieb waren die Höchstgeschwindigkeiten von den Bremswegen abhängig!

Moin

KFS


Tschüss

K.F.


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#8 von Laenderbahner ( gelöscht ) , 26.11.2008 17:41

-gelöscht-


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RE: ? zu Höchstgeschwindigkeiten von Zuggattungen in Ep. I u. II

#9 von Schwanck , 27.11.2008 18:35

Moin Thomas,
gut, dass du es gemerkt hast; doch abgesehen von der Indusi wurde auch auf den Strecken mit "Schnellverkehr" der Vorsignalabstand auf 1000 m gebracht, für die 200 km/h braucht es dazu noch den Linienleiter.

Gruß

KFS


Tschüss

K.F.


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