Hallo Winfried,
fangen wir mal bei Epoche III an und beginnen wir mit Personenzügen.
Hier gab es verschiedene Arten von Personenzügen: Nahverkehr, Eilzug, D-Zug und F-Zug. Die ersten drei Arten des Personenverkehrs hatten in der Regel immer einen Gepäckwagen unterschiedlichster Bauarten dabei. Dabei kam es auch immer darauf an, ob Haupt- oder Nebenstrecke. Da lange Zeit auf Nebenstrecken die Geschwindigkeit auf für Personenzüge 80 km/h beschränkt war, kamen auch vielerorts einfache Güterwagen zum Einsatz (bis zum Anfang der 60er Jahre wurden auf Nebenstrecken ja vielerorts sogar noch Lokomotiven eingesetzt, die nur eine maximale Geschwindigkeit von 40-60 km/h erreichen konnten).
Natürlich wurden die Gepäckwagen dann bevorzugt auf Hauptstrecken eingesetzt, allerdings gab es ja viele verschieden Typen, die auch für unterschiedliche Geschwindigkeiten zugelassen waren (Faustregel: Je mehr Achsen, desto höher die zugelassene Geschwindigkeit )
F-Züge wurden als Prestigeobjekt der jungen DB in der Regel ohne Gepäckwagen eingesetzt. Ausnahme: Grenzüberschreitender Verkehr.... Die F-Züge waren auch anfangs relativ kurz und sollten von Geschäftsreisenden genutzt werden, quasi schon damals als Konkurrenzangebot für Flugreisende.
Genauso wie bei den Personenzügen in Epoche III (bis auf wenige Ausnahmen) immer ein Gepäckwagen mitgeführt wurde (diente damals nicht nur dem Gepäck der Reisenden als Unterkunft, sondern auch Expressgut, Stückgut und der Zugführer wurden dort untergebracht), wurden bei Güterzügen auch Güterzugbegleitwagen oder Güterzuggepäckwagen mitgeführt. Diese gab in Epoche III in ausreichender Menge, so daß nur selten gewöhnliche Güterwagen dafür verwendet wurden.
Aus praktischen Gründen waren diese am häufigsten hinter der Lokomotive gekuppelt. In Epoche III war es noch durchaus üblich, daß einzelne Waggons an normalen Bahnhöfen abgekuppelt wurden, da kleine Bahnhöfe allerdings kein Rangierpersonal besaßen, wurde diese Arbeit entweder vom Zugführer des Güterzuges durchgeführt, oder es wurden Rangierer im Güterzugbegleitwagen mitgenommen, um diese Aufgaben zu erledigen. Außerdem befanden sich die Frachtunterlagen im Güterzugbegleitwagen.
Bei Ganzzügen, die lediglich von einem Ort zum anderen gebracht wurden (Erz- und Kohlezüge vom Abbaugebiet zur verarbeitenden Industrie) wurde auf einen Güterzugbegleitwagen verzichtet oder dieser bei schweren Zügen am Ende angekuppelt.
Kommen wir nun zur Epoche IV. Aufgrund der steigenden Konkurrenz mit dem PKW verschwanden die Gepäckwagen vielerorts. Dies ging natürlich nicht von heute auf morgen, es war eher ein schleichender Prozess. Ähnlich verhielt es sich mit den Güterzuggepäckwagen, anfangs wurden noch ausgemusterte Personenwagen (Donnerbüchsen) zu diesem Dienst herangezogen, weil aufgrund von technischen Möglichkeiten die Geschwindigkeiten für Güterzüge immer höher wurden und die alten Güterzugbegleitwagen dafür nicht zugelassen waren. Später verlagerte sich der Güterverkehr auf die Straße - Stückgut wurde nicht mehr mit der Bahn geliefert, sondern direkt per LKW.
Liebe Grüße
Jürgen