RE: C-Gleis / PATENTRECHT

#1 von Lurchi , 04.01.2021 17:35

Hallo,

kennt sich hier wer mit Patentrecht aus?

1. Dürfte ein Fremdhersteller den C-Gleis-Anschluss so schon übernehmen?
(ähnliche Diskussionen gibt es schon seit einigen Jahren zum Thema Noppen-Stein-Anschluss)

2. Dürfte ich (als Privatperson) etwas für das C-Gleissystem entwickeln bzw. es dafür, ohne Zustimmung von M., dafür patentieren lassen?


Gruß

Lurchi


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RE: C-Gleis / PATENTRECHT

#2 von SAH , 04.01.2021 17:55

Moin Lurchi,

Patente haben maximal eine Gültigkeit von 20 Jahren. Eingetragene Warenzeichen hingegen gelten, solange die Gebühren bezahlt werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Stephan-Alexander Heyn


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RE: C-Gleis / PATENTRECHT

#3 von vikr , 04.01.2021 19:10

Hallo Stephan-Alexander,

Zitat

....
Eingetragene Warenzeichen hingegen gelten, solange die Gebühren bezahlt werden.


Na ja, das "Knopf im Ohr Urteil" des EuGH gegen Steiff relativiert auch das.

MfG

vik


im Übrigen - Märklin am liebsten ohne Pukos, z.B. als Trix


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RE: C-Gleis / PATENTRECHT

#4 von SAH , 04.01.2021 19:27

Moin vik,

kennst Du die Details zu diesem Urteil?

Mit freundlichen Grüßen,
Stephan-Alexander Heyn


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RE: C-Gleis / PATENTRECHT

#5 von Dölerich Hirnfiedler , 04.01.2021 19:49

Zitat

Hallo,

kennt sich hier wer mit Patentrecht aus?

1. Dürfte ein Fremdhersteller den C-Gleis-Anschluss so schon übernehmen?
(ähnliche Diskussionen gibt es schon seit einigen Jahren zum Thema Noppen-Stein-Anschluss)

2. Dürfte ich (als Privatperson) etwas für das C-Gleissystem entwickeln bzw. es dafür, ohne Zustimmung von M., dafür patentieren lassen?






Hallo Lurchi,

Alle relevanten Patente zum C-Gleis sind abgelaufen. Das darfst Du nach Herzenslust kopieren. Und auch vermarkten. Du darfst sogar schreiben, das das Gleis zu Märklin-C-Gleis kompatibel ist. Du darfst nur nicht den Eindruck erwecken, es handle sich um ein Märklin-Produkt.
Wenn Du tatsächlich etwas erfunden hast, was die grundlegenden Voraussetzungen für ein Patent erfüllt (Schöpfungshöhe, Neuheit, technisch...), steht einer Patentierung nichts entgegen. Ich kenne allerdings Deine finanziellen Fähigkeiten nicht. Zwar ist die Anmeldung selbst relativ billig, das Gesamtverfahren kann aber sehr leicht einen fünfstelligen Betrag kosten. Insbesonderes wenn Widersprüche gegen die Anmeldung abgewehrt werden müssen. Das Verfahren ist ohne fachlich- juristischen Beistand praktisch nicht zu bewältigen. Für Hobbyerfinder ist das Gebrauchsmuster-Verfahren erheblich einfacher.
Nur mache keinesfalls den Fehler hier zu schreiben, was Du erfunden hast. In dem Moment der Veröffentlichung gilt die Erfindung als "Stand der Technik" und verliert die Patentfähigkeit.

mfg

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RE: C-Gleis / PATENTRECHT

#6 von Dölerich Hirnfiedler , 04.01.2021 19:52

Zitat

Hallo Stephan-Alexander,

Zitat

....
Eingetragene Warenzeichen hingegen gelten, solange die Gebühren bezahlt werden.


Na ja, das "Knopf im Ohr Urteil" des EuGH gegen Steiff relativiert auch das.

MfG

vik




Hallo zusammen,

Gegenstand des Verfahrens war nicht eine Löschung einer bestehenden Marke, sondern ein Widerspruchsverfahren zur Nichteintragung einer Unionsmarke. Aber das hat mit den C-Gleis - Patenten nun eigentlich gar nichts zu tun:

http://curia.europa.eu/juris/document/do...cc=first&part=1

mfg

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RE: C-Gleis / PATENTRECHT

#7 von vikr , 04.01.2021 20:12

Hallo Dölerich,[quote="Dölerich Hirnfiedler" post_id=2223553 time=1609786321 user_id=409]

Zitat

Na ja, das "Knopf im Ohr Urteil" des EuGH gegen Steiff relativiert auch das.


Gegenstand des Verfahrens war nicht eine Löschung einer bestehenden Marke, sondern ein Widerspruchsverfahren zur Nichteintragung einer Unionsmarke. Aber das hat mit den C-Gleis - Patenten nun eigentlich gar nichts zu tun:

http://curia.europa.eu/juris/document/do...cc=first&part=1
[/quote]
Danke für den Hinweis.Das heißt, trotz dieses Urteils, gilt in Deutschland weiter, dass nur von Steiff Stofftiere mit Knopf im Ohr vertrieben werden dürfen?

MfG

vik


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RE: C-Gleis / PATENTRECHT

#8 von Dölerich Hirnfiedler , 04.01.2021 20:17

Zitat

Hallo Dölerich,[quote="Dölerich Hirnfiedler" post_id=2223553 time=1609786321 user_id=409]

Zitat

Na ja, das "Knopf im Ohr Urteil" des EuGH gegen Steiff relativiert auch das.


Gegenstand des Verfahrens war nicht eine Löschung einer bestehenden Marke, sondern ein Widerspruchsverfahren zur Nichteintragung einer Unionsmarke. Aber das hat mit den C-Gleis - Patenten nun eigentlich gar nichts zu tun:

http://curia.europa.eu/juris/document/do...cc=first&part=1



Danke für den Hinweis.Das heißt, trotz dieses Urteils, gilt in Deutschland weiter, dass nur von Steiff Stofftiere mit Knopf im Ohr vertrieben werden dürfen?

MfG

vik
[/quote]

Hallo vik,

Steiff hält nach wie vor eine ganze Reihe gültiger, nationaler deutscher Marken die den Knopf im Ohr in verschiedenen Formen schützen. Zum Beispiel die älteste Eintragung: https://register.dpma.de/DPMAregister/ma...gister/78878/DE

mfg

D.



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RE: C-Gleis / PATENTRECHT

#9 von vikr , 05.01.2021 09:39

Hallo Dolerich,[quote="Dölerich Hirnfiedler" post_id=2223574 time=1609787867 user_id=409]

Zitat

Das heißt, trotz dieses Urteils, gilt in Deutschland weiter, dass nur von Steiff Stofftiere mit Knopf im Ohr vertrieben werden dürfen?


Steiff hält nach wie vor eine ganze Reihe gültiger, nationaler deutscher Marken die den Knopf im Ohr in verschiedenen Formen schützen. Zum Beispiel die älteste Eintragung: https://register.dpma.de/DPMAregister/ma...gister/78878/DE
[/quote]
Ich werte das mal als Ja, d.h. so lange Steiff die Gebühren in Deutschland korrekt bezahlt, kann Steiff in Deutschland gegen jeden rechtlich vorgehen, der versucht Stofftiernachbildungen mit einem Knopf im Ohr in den Verkehr zu bringen?
In anderen Staaten der EU hat Steiff diese Möglichkeit aber nicht?

Wäre das nicht auf das C-Gleis übertragbar? Die Patentrechte sind ja - wie Du schreibst - längst erloschen.

MfG

vik


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RE: C-Gleis / PATENTRECHT

#10 von Lindilindwurm , 05.01.2021 09:58

Zunächst sollte sich der Fragesteller Lurchi erklären, was er in etwa vorhat.

Da er sich offensichtlich weder mit industriellen noch juristischen Standards auskennt, die in jeder innovativen Unternehmung zum Handwerkszeug gehören, scheint mir die ganze Diskussion über die Produktion von C-Gleis Derivaten reichlich akademisch.


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RE: C-Gleis / PATENTRECHT

#11 von Dölerich Hirnfiedler , 05.01.2021 10:00

Zitat


Wäre das nicht auf das C-Gleis übertragbar? Die Patentrechte sind ja - wie Du schreibst - längst erloschen.




Hallo vikr,

Patentrecht und Markenrecht sind zwei völlig verschiedene Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes. Das es eine Wort-Bildmarke "Das C-Gleis"* gibt, steht einem Nachbau nicht entgegen. Das Markenrecht schützt aber nur die Bezeichnung. Nicht die technische Ausführung an sich. Nur weil es Autos gibt, die "VW" heißen, darf BMW trotzdem welche bauen. Nur eben nicht "VW" nennen.
Versuche, einen Schutz technischer Eigenschaften im Umweg über das Markenrecht zu erreichen sind in jüngerer Zeit gescheitert. Öffentlichkeitswirksam war die Löschung der LEGO-Marke welche die Form des Bausteins schützte**.

STEIFF kann in Deutschland mit seiner gültigen Markenanmeldung nach wie vor gegen Wettbewerber vorgehen, welche die Markenrechte verletzen.

mfg

D.

* https://register.dpma.de/DPMAregister/ma...er/396018327/DE

** https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...9CJ0048&from=DE



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RE: C-Gleis / PATENTRECHT

#12 von SAH , 05.01.2021 10:06

Moin vik,

die Bezeichnung "Das C-Gleis" ist eine eingetragene Marke der Firma Märklin. Diese Markenbezeichnung wurde erstmalig 1996 als Wort-Bildmarke eingetragen. Die Gültigkeitsdauer beträgt jeweils 10 Jahre und kann verlängert werden vom Inhaber. Aktuell ist diese Marke 2016 erneut verlängert worden und somit bis 2026 gültig.
Dies bedeutet, dass andere ihre Produkte nicht ohne Genehmigung des Inhabers (Märklin) mit der Wort-Bildmarke versehen dürfen.
Geschützt sind laut Warenverzeichnis :

Zitat
Modelleisenbahnen und Teile von Modelleisenbahnen; Zubehör für Modelleisenbahnen, nämlich Schienenmaterial, Signale, Leuchten, Weichen, Modellbauwerke und Landschaftsmaterialien zur Gestaltung von Modellanlagen einschließlich Gebäuden, Brücken, Bäumen, Menschen und Tieren als Zubehör; elektrische Fahrgeräte, nämlich Steuergeräte für Modelleisenbahnen; Bücher, Zeitschriften, Schreibwaren, Verpackungsmaterialien



Registernummer 39601832 im DPMA.

Mit freundlichen Grüßen,
Stephan-Alexander Heyn


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RE: C-Gleis / PATENTRECHT

#13 von Dölerich Hirnfiedler , 05.01.2021 10:09

Zitat

Zunächst sollte sich der Fragesteller Lurchi erklären, was er in etwa vorhat.





Hallo,

Davor habe ich den Fragesteller weiter oben schon eindringlich gewarnt. Denn wenn er tatsächlich eine Idee hat, die patentfähig ist, so würde er diese Patentfähigkeit zunichte machen, wenn er irgendetwas dazu vorab veröffentlicht.

Ganz wesentlich für die Patentfähigkeit ist die Neuheit. Auch wenn es noch keinen Looping für das C-Gleis gibt, so ist ein Looping dennoch nicht patentfähig, weil der Looping schon bekannt ist. Auch einem C-Gleisstück mit Eingleisehilfe fehlt die Neuheit.
Ebenso wesentlich ist die Schöpfungshöhe. Essbare Gleisstücke aus Gummibärchen-Gelantine sind zwar bisher nicht bekannt. Und damit neu. Aber hier fehlt es an der Schöpfungshöhe. Einfach ein anderes Material ist auch noch nicht patentfähig.

mfg

D.



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RE: C-Gleis / PATENTRECHT

#14 von Winfried Frey , 05.01.2021 11:25

Hallo D.
sorry, aber die ominöse "Schöpfungshöhe" ist überhaupt kein Kriterium für die Patentfähigkeit nach deutschem Recht.
Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie
- neu sind,
- auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und
- gewerblich anwendbar sind.
(§ 1 (2) PatG)
Sagt Winfried,
der sich mit sowas auskennt.


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RE: C-Gleis / PATENTRECHT

#15 von SAH , 05.01.2021 11:52

Moin Winfried,

ist die "Schöpfungshöhe" eher in Richtung Urheberrecht?

Mit freundlichen Grüßen,
Stephan-Alexander Heyn


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RE: C-Gleis / PATENTRECHT

#16 von histor , 05.01.2021 11:57

Zitat

ist die "Schöpfungshöhe" eher in Richtung Urheberrecht?


Ja


Freundliche Grüße
Horst
viewtopic.php?f=64&t=50018


 
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RE: C-Gleis / PATENTRECHT

#17 von stefankirner , 05.01.2021 12:07

Guten Tag Zusammen,

Patente und Gebrauchs bzw. Geschmacksmuster sind wie wir gehört haben in der Regel nicht ganz billig.
Ohne Patentanwalt auch kaum vernünftig machbar.
Eine Patentanmeldung liegt in der Regel im mittleren 4 stelligen Bereich. Jährlich kommen dann Kosten für die Aufrechterhaltung dazu.
Das können einige hundert Euro sein.
Ein Geschmacksmuster/Gebrauchsmuster liegt i.R. im unteren 4 stelligen Bereich.

Patent wird vom Patentamt geprüft. Geschmacks/Gebrauchsmuster nur angemeldet.
Heißt bei letzterem kann es erst wenn man den Schutz beansprucht teuer werden.

Die Frage die man sich stellen muss ist "was will ich erreichen?
Ein Erfindung machen und dann verkaufen......klappt selten
Einen Wettbewerber behindern / ausschließen ....gelingt öfters

Patente sind oft auch gute Vorlagen wie man die Erfindung umgehen kann.....

Also einfach klar werden was man erreichen will......könnt auch nur das Ego sein das ein Patent haben will....
nur dann wirds auch was.

Grüße
Stefan

P.S. das sind nur meine Erfahrungen und ich erhebe nicht den Anspruch der Weisheit!!!


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RE: C-Gleis / PATENTRECHT

#18 von Winfried Frey , 05.01.2021 13:45

Liebe Leute,

wer sich über Patente informieren möchte, geht am besten direkt auf diese Seit vom DPMA:
https://www.dpma.de/patente/index.html

Zum Thema Kosten/Gebühren:
https://www.dpma.de/service/gebuehren/patente/index.html

Das sind aber nur die amtlichen Gebühren, die auf jeden Fall anfallen.
Wer meint, einen Anwalt zu brauchen, der legt da noch einiges drauf...

Entsprechende Informationen zum Thema Marke etc. erreicht ihr über die zentrale Seite des DPMA:
https://www.dpma.de/index.html

Tipp: Mittellose Personen, Geringverdiener, Rentner, Hartz4-Empfänger etc. können Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Mit entsprechendem Einkommensnachweis übernimmt dann das DPMA die Gebühren, u.U. sogar den Anwalt.

Generell gilt: Das Allerwichtigste ist die Qualität und der Umfang der zuerst eingereichten Unterlagen.

Alles easy, sagt der
Winfried


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