Zitat von HGD im Beitrag #22Mit dem Hochsetzen der zulässigen Maximalspannung auf 253V ist der Betrieb von 220V-Geräten nicht mehr implizit zulässig. Das wiederum bedeutet, dass sich z.B. eine Versicherung im Fall des Falles darauf berufen könnte, dass das elektrische (220V-) Gerät außerhalb seiner Spezifikation betrieben wurde, und damit der Betreiber (grob) fahrlässig gehandelt hat. Wie gesagt, könnte (Konjunktiv)...
Solange nicht im Versicherungsvertrag ein diesbezüglicher Passus steht können die Versicherungen mit nem solchen Ansinnen sch.... gehen.
Grüße von Markus
Man muß im Leben für seine Erfahrungen bezahlen, wenn man Glück hat bekommt man manchmal Rabatt (Oskar Kokoschka)
Zitat von SAH im Beitrag #24 a) Modellbahn ist kein Spielzeug im Sinne der EU-Verordnung.
Das erzähle mal denen die im Kontext "Netzteil" auf dem Spielzeugsymbol herumreiten...
Zitat von SAH im Beitrag #24b) ortsveränderliche Betriebsmittel Schutzklasse II (verstärkte oder Doppelte Isolierung): Wo steht da, dass Metallgehäuse nicht zulässig sind bzw. nur Kunststoffgehäuse verwendet werden müssen?
Stimmt, Kunststoff wohl eher weil's billiger ist...
bei (fast) jeder Richtlinie, Verordnung und (fast) jedem Gesetz steht in §1 die Zielsetzung drin. Im Fall der EU-Verordnung für Spielzeuge eben halt: Gewerbe und Handel. Privatleute sind da nicht die Zielgruppe. Dann bleibt noch das Problem der Begriffe: was in der Verordnung als "Spielzeug" definiert ist, ist in der persönlichen Ansicht ggf. eine ganz andere Definition. Bei Bezugnahme auf eine Vorschrift ist jedoch ausschließlich die Definition in dieser Vorschrift maßgeblich. Da ferner die Transformatofren auch kein Spielzeug sind, ist die Bezugnahme auf die Spielzeugrichtlinie mit Netzteilen usw. auch irrelevant. Und gibt sich ein Domino nach dem Anderen. Dein letzter Satz ist das Entscheidende!
Zitat von SAH im Beitrag #27Da ferner die Transformatofren auch kein Spielzeug sind, ist die Bezugnahme auf die Spielzeugrichtlinie mit Netzteilen usw. auch irrelevant.
Das habe ich anderen Forumsmitgliedern auch schon versucht klar zu machen, "Spielzeugsymbol" = Schutzklasse III = Versorgung mit Schutzkleinspannung -> Ein Trafo/Netzteil kann niemals "Spielzeug" sein da mit Netzspannung versorgt...
Vielen Dank an alle für die Zahlreichen antworten. Ich muss jetzt mal schauen, was ich schlussendlich mache, solange leben aber die alten mal noch weiter
Mittlerweile weiss ich glaube, was ich mache. Ich werde wahrscheinlich ein ESU Netzteil holen, und dann die jeweiligen Stromkreise, die ich jetzt schon besitze, mit diesem Verteiler jeweils auf 2A Absichern.