RE: Frage zum Betriebsablauf zwischen Werkbahn-DB AG

#1 von Barmer Bergbahn , 26.01.2011 16:34

Hallo in die Runde,

unlängst bin ich zufällig auf einen Link gestoßen, dessen Beitrag mein Interesse erweckte. Thematisch geht es um die Übergabe von Schotter einer Werksbahn an die DB AG.
Möglicherweise macht es Sinn, wenn der Interessierte unter Euch sich zunächst mal den kurzen Text nebst Bilder anschaut. KLICK!!!

Wie aus dem Text hervorgeht, hat die NBU insgesamt drei Gleise des nahgelegenen Bahnhofs gepachtet.
Ohne jetzt zu sehr ins Detail des Bahnhofs gehen zu wollen stellt sich mir die Frage nach dem Betriebsablauf. Konkret würde ich gerne wissen, ob die Loks der DB AG die gepachteten Gleise befahren dürfen? Es scheint ja so zu sein, denn wo sonst könnte die DB-Lok die fertigen Wagen abholen? Zudem: Unter welchen Voraussetzungen hat die DB eigentlich Gleisanlagen (hier immerhin recht umfangreich) eines Bahnhofs an private Unternehmen verpachtet?

Um mir das ganze mal etwas bildlicher vorstellen zu können, habe ich einfach mal eine Prinzipskizze angefertigt, welche schematisch die Gleisanlagen darstellt.



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Leider habe ich über den betrieblichen Übergabeablauf zwischen Werksbahn und DB mal so gar keine Ahnung, weshalb ich gerne auf Euer Fachwissen zurückgreifen möchte.


Besten Dank also für Euer Interesse und viele Grüße,
Christian


Liebe Grüße
Christian



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RE: Frage zum Betriebsablauf zwischen Werkbahn-DB AG

#2 von KBS971 , 26.01.2011 17:07

Servus,

Zitat
Ohne jetzt zu sehr ins Detail des Bahnhofs gehen zu wollen stellt sich mir die Frage nach dem Betriebsablauf. Konkret würde ich gerne wissen, ob die Loks der DB AG die gepachteten Gleise befahren dürfen? Es scheint ja so zu sein, denn wo sonst könnte die DB-Lok die fertigen Wagen abholen? Zudem: Unter welchen Voraussetzungen hat die DB eigentlich Gleisanlagen (hier immerhin recht umfangreich) eines Bahnhofs an private Unternehmen verpachtet?



Jeder der ein Gleis mieten möchte kann dies tun. Sobald ein Güterzug ein Gleis der DB Netz AG befährt zahlt er dafür Miete (in der Regel Trassengebühr genannt), meist wird das Gleis dann halt nur für die eine Trasse "gemietet", in dem Text Beispiel mit dem Schotterwerk wird es eben dauerhaft gemietet (was bei Strecken natürlich nicht der Fall ist).

Warum sollten die DB AG Loks ein gemietets Gleis nicht befahren dürfen? Sie müssen ja schließlich die Wagen vom Mieter abholen, auf privaten Werksanschlüssen sind ja auch DB Loks unterwegs wenn Wagen reingedrückt oder abgeholt werden.

In Vils (A) ist es z.B. so das die Werkslok des örtlichen Zementwerks den Zug aus dem Gleisanschluss holt, auf die Strecke rauszieht und die Wagen dann in den Bahnhof drückt, anschließend kommt die 2068 aus Reutte und holt diese ab.

Gruß
Olli


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RE: Frage zum Betriebsablauf zwischen Werkbahn-DB AG

#3 von scotti , 26.01.2011 18:25

Die Grenze des Anschlußes wird -in der Regel- durch ein Schild kenntlich gemacht.
Sollten die Anschlußgleise nicht für DB loks geeignet sein, ist -in der Regel- wieder ein Schild zu finden: "Halt für DB-Lok".
Ansonsten ist es eine Vertragssache, ob der Anschließer die Wagen auf DB Gleisen bereitstellt (wenn seine Fahrzeuge für das befahren der DB Gleise zugelassen sind!), oder die DB die Wagen aus dem Anschluß holt (wenn der Anschluß für DB Fahrzeuge zugelassen ist).


Fahrdienstliche Grüße Scotti


 
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RE: Frage zum Betriebsablauf zwischen Werkbahn-DB AG

#4 von dada81 , 27.01.2011 09:58

Im Normalfall dürfen die "normalen" Streckenloks gleich welchen EVU´s, die nach EBO zugelassen sind, alle Gleise befahren. Die Werkloks sind meist nur nach BOA zugelassen und dürfen eben die DB-Gleise nicht befahren.

Um es einfacher auszudrücken: Der Trecker (BOA) darf nicht auf die Autobahn (EBO)


Grüße aus dem Hochsauerland
Daniel


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RE: Frage zum Betriebsablauf zwischen Werkbahn-DB AG

#5 von mebo , 27.01.2011 11:12

Zitat von dada81
Im Normalfall dürfen die "normalen" Streckenloks gleich welchen EVU´s, die nach EBO zugelassen sind, alle Gleise befahren. Die Werkloks sind meist nur nach BOA zugelassen und dürfen eben die DB-Gleise nicht befahren.


Es gibt aber auch die Möglichkeit dass Werkloks die Genehmigung bekommen den angrenzenden Bahnhof der DB zu befahren, nicht aber den Rest des Streckennetzes der DB.


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RE: Frage zum Betriebsablauf zwischen Werkbahn-DB AG

#6 von MBF No.1 , 27.01.2011 12:39

Hallo dada81,

Zitat von dada81
...
Um es einfacher auszudrücken: Der Trecker (BOA) darf nicht auf die Autobahn (EBO)


Ganz stimmt die Aussage nicht.
Der Trecker darf auch auf der Autobahn fahren! Als Fahrzeug hat dieser alle Voraussetzungen dafür.
Die StVo sagt aber aus, dass wenn Fahrzeuge die Autobahn befahren wollen min. 62 Km/h schnell sein müssen.
Das trifft auf die beiden folgenden Fahrzeuge (Trecker) zu.
Unimog, JCB

MFG
Thomas


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RE: Frage zum Betriebsablauf zwischen Werkbahn-DB AG

#7 von dada81 , 27.01.2011 14:15

Zitat von MBF No.1
Hallo dada81,
Die StVo sagt aber aus, dass wenn Fahrzeuge die Autobahn befahren wollen min. 62 Km/h schnell sein müssen.


Das ist natürlich richtig! Sollte von mir nur ein Vergleich sein um es verständlicher zu machen!


Grüße aus dem Hochsauerland
Daniel


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RE: Frage zum Betriebsablauf zwischen Werkbahn-DB AG

#8 von dada81 , 27.01.2011 14:19

Zitat von mebo

Es gibt aber auch die Möglichkeit dass Werkloks die Genehmigung bekommen den angrenzenden Bahnhof der DB zu befahren, nicht aber den Rest des Streckennetzes der DB.


Deshalb ja Normalfall, Ausnahmen kann es geben


Grüße aus dem Hochsauerland
Daniel


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