Zitat von K.Wagner
in Bayern gab es keine Sperrsignale. Hierfür wurden die berühmten Ruhe-Halt Signale aufgestellt. Wenn der Flügel senkrecht nach unten stand, hatte es dieselbe Bedeutung wie ein normales Flügelsignal in Stellung HP0 und ein davorstehendes Rangiersignal in Stellung SH1.
Der Signalbegrif Ru bedeutete sinngemäß:
Der Zugverkehr ruht, es kann rangiert werden.
Die Ausführungsbestimmungen von 1907, die Ligaturen mag sich jeder selbst entfernen :
47a. Die Au@fahrsignale zeigen, wo e@ erforderlich erscheint, auch da@ Signal „Ruhe“ (Signal 7a) um anzudeuten, daß auf dem Gleise ein Zug weder ein-, au@- oder durchfährt, noch zur Abfahrt bereitsteht, da@ Glei@ daher von Rangierabteilungen befahren werden darf. Die für 3 Flügelstellungen eingerichteten Au@fahrsignale bezeichnen in der Haltstellung da@ Glei@, welche@ für einen einfahrenden Zug freigegeben ist (§ 77 (2) FV. u. § 13 (5) AStDA).
47b. Die Bahnsteigsignale finden in Stationen ohne Stellwerk an Stelle von Au@fahrsignalen Anwendung. Auf Nebeneisenbahnen können Bahnsteigsignale auch in Stationen mit Stellwerk zur Anwendung kommen. Sie werden vor dem Station@gebäude aufgestellt, gelten für sämtliche Hauptgleise und lassen in beiden Fahrrichtungen die Signale „Halt“, „Freie Fahrt“ und „Ruhe“ zu.
47c. Auf den Stre>en, auf denen die Stationen mit zweiflügeligen Hauptsignalen noch nicht au@gerüstet sind, bleiben die Signale 7, 7a und 8a in Verwendung. An die Stelle de@ Signal@ 8a tritt jedoch da@ Signal 8d, wenn wegen nicht gesicherter Spitz-weichen oder wegen Ablenkung mit ermäßigter Geschwindigkeit gefahren werden muß.
Zitat von K.Wagner
Das von Andreas gezeigt Signal stand z.B. an Prellböcken, aber nicht vor Hauptsignalen.
Die AB im SB von 1907 führen aus:
63. Signal 14 zeigt an, daß Fahrten über den Punkt hinau+, wo da+ Signal steht, verboten sind.
64. Signal 14 wird al+ feststehende+ Signal angewendet bei Stumpfglei+absclüssen, bei Glei+sperren, Entgleisung+weicen, Glei+brü%enwagen, Drehsceiben u. dgl.
Nac Bestimmungen de+ Betrieb@inspektion kann e+ außerdem benu{t werden:
a)
zur De%ung von Gefahrenpunkten in Bahnhöfen (vgl. 291),
b)
zur Sperrung eine+ Gleise+ auf dem Fahrzeuge stehen, die nict in Gang gese{t werden dürfen oder an die nict angefahren werden darf (vgl. 29m).
65. Signal 14 besteht in der Regel au+ einer Kastenlaterne. Sie ist bei Dunkelheit so lange zu beleucten, wie e+ der Betrieb erfordert. Nac den Bestimmungen de+ Betrieb@inspektion kann statt einer Kastenlaterne eine entsprecend angestricene Sceibe verwendet werden.
66. Wo e+ für notwendig eractet wird, durc ein Signal zu kennzeicnen, daß die Sperrung de+ Gleise+ aufgehoben ist, zeigt die Kastenlaterne da+ Bild de+ Signal+ 12, die Sceibe dagegen die scmale Kante.
Andreas
edit: Statt 1907 Bayern rechts des Rheins von 1923 benutzt, korrigiert.