RE: Zugschlusslaternen

#1 von Kosmicman , 03.02.2021 23:58

Ich mache mir schon länger Gedanken bezüglich Zugschlusslaternen... und zwar:
Ist es beim Vorbild bei Güterwagen unbedingt erforderlich gewesen dass vorhandenen Zugschlusslaternen entfernt werden mussten wenn der Wagen sich nicht mehr am Zugende befand, oder durften diese im verloschenen Zustand zwischen den Wagen an einem Wagen verbleiben?
Meine Frage deswegen: Ich habe den Märklin EAOS mit Schlusslicht, dem ich dieses schaltbar gemacht habe. darum frage ich mich, wäre es falsch wenn ich dort weitere Wagen ankupple bei abgeschaltetem SCHlusslicht, bzw wäre es falsch wenn ich diesen wagen bei abgeschaltetem SChlusslicht anders herum fahre. Eine weitere Idee von mir wäre meinen Wagen mittels Ersatzteile am andern Ende Ebenfalls mit Zugschlusslaternen auszurüsten und dann auf beiden Seiten eine Digitalkupplung einzubauen. So könnte ich mit diesem Wagen jederzeit an beiden Seiten den Zug trennen und mit dann einzuschaltendem Schlusslicht weiter fahren...
Vorrausssetzung wäre natürlich dass es vorbildgerecht richtig wäre dass ein Wagen an einer Seite nicht angezündete Schlusslaternen haben darf (durfte)

Danke vorab für hilfreiche Antworten.


Gruß Martin

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RE: Zugschlusslaternen

#2 von volkerS , 04.02.2021 01:04

Hallo Martin,
ich behaupte dass die Zugschlußlaternen vorbildwidrig sind. An Güterzügen werden seit etwa 1980 wartungsfreie Rückstrahlscheiben verwendet.
Beleuchtete Zuschlußlaternen wie sie in der Schweiz üblich sind könnten auch in Deutschland am letzten Wagen verbleiben. Lt. Infos im Netz seit 2006 zulässig. Beleuchtete Zugschlußlaternen sind an Personenwagen und Autotransportwagen für Autoreisezüge üblich.
Volker


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RE: Zugschlusslaternen

#3 von Kosmicman , 04.02.2021 01:48

Hallo Volker.. Dass seit langem nun Zugschlussscheiben verwendet werden weis ich natürlich. Dass diese dann auch nicht am andern Wagenende oder überhaupt am Wagen verbleiben dürfen wenn der Wagen sich inmitten des Zuges befindet ist klar da sue das Zeichen für den Zugschluss reflektierend also zu jeder Zeit sichtbar darstellen. Dass in der Schweiz noch elektrisch betriebene Zugschluzssleuchten im Gerbrauch sind ist mir auch bekannt, dass diese in dem Fall im internationalem Verkehr nun auch in Deutschland gelten hatte ich vermutet. Eine normale Zugschlusslaterne hat allerdings ja 4 Seiten... eine weisse (vorn) eine rote (hinten) und an den Seiten zugschlusssymbol ohne reflektion für tagsüber. Da ja auch bei Dampfloks vorn und hinten Laternen existieren welche zum Teil fest verbaut waren und mit Farbscheibe in der Farbe umgeschaltet wurden... und verloschen ja Wagen angehängt werden können könnt ich mir gut vorstellen dass verloschene Laternen durchaus in der Mitte eines Zuges gewesen sein konnten soweit sie wie gesagt weder Lichtsigna ausstrahlen noch das Zugschlussignal zeigen.. Daher meine Frage ob sowas erlaubt war...bzw vorkam.


Gruß Martin

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RE: Zugschlusslaternen

#4 von Atlanta , 04.02.2021 05:04

Moin Kollegen,

das Material an ZS Laternen und Tagesscheiben ist von je her knapp aber es kam auch gelegentlich mal vor, daß ZS Laternen im belechteten Zustand sich zwischen zwei Wagen befanden.

ZS Laternen haben Bauartbedingt einen großen Fehler, sie werden bei brennender Petroleumlampe fürchterlich heiß und das Metallgehäuse verzieht sich etwas wegen der Hitzeausdehnung des Metalls, dadurch lassen sie sich nicht mehr öffnen bis der Brennstofftank leer ist und die Flamne erlischt, das kann nach 14 bis 16 Stunden der Fall sein.
Danach müssen die Laternen abkühlen, bevor man sie wieder mit Petroleum betanken kann, dann wird der Docht überprüft und der Glaszylinder gereinigt, ggfs. auch die Lampenreflektoren.

Zum Umstecken der Laterne sollte man unbedingt Lederhandschuhe tragen, Verbrennungen der Handflächen wären die Folge gewesen.

Rangierer hatten zwar die Dienstanweisung Laternen zu entfernen und auf den letzten Wagen umzustecken oder im Falle einer späteren Zugtrennung an dieser Stelle, den dann letzten Wagen so vorzubereiten, daß man eine ZS Laterne nicht erst bereithalten muß.

Fakultativwagen wurden schon in den 1960er Jahren nicht mehr in allen Güterzügen mitgeführt, auf Nebenstrecken haben sie sich aber bis in die 1980er Jahre erhalten.
Im Fakultativwagen wurden ZS Materialien mitgeführt, dort fuhr oft ein Rangierer oder Wagenmeister und ein Stationsagent mit oder diese Jobs wurden dem Zugführer per Spezialausbildung übertragen, denn nicht mehr alle Stationen auf Nebenstrecken waren auch personell in vollem Umfang besetzt.

Es konnte durchaus vorkommen, daß sich auch beleuchtete ZS Laternen zwischen zwei Wagen befanden, allerding sollten dann die Laternen so gedreht werden, daß das rote ZS Nachtzeichen abgedeckt sei und je nach Lampenbauart die unbeleuchtete schwarze Rückseite oder das weiße Milchglas nach hinten zu sehen war oder bei Tage das aufgemalte oder emailierte Tageszeichen, dann wiederum sollten die roten Nachtzeichen nicht nach der Außenseite des Zuges gedreht sein sondern in Richtung Zughaken die rote Lichtscheibe führen.

Der Regulator zum Herunterdrehen des Dochtes befand sim Lampengehäuse, dieses im heißen Zustand zu öffnen, gestaltete sich mit Handschuhen als extrem schwierig.

In der Praxis wurden einmal entzündete Laternen bis zum Erlöschen brennen gelassen.

Bei Wagen der Modellbahnindustrie mit ZS Laternen sind sie am ZS ein schönes Gimmeck wenn sie in die dargstellte Zeit passen, ab 1993 wurden ZS Laternen im großen Stil seitens der DB großflächig ausgemustert und verschrottet, diese im bahninternen Merchendising Shop zu verkaufen, auf die Idee kam man erst ein paar Jahre später, als der Großteil der ZS Laternen schon verschrottet war, also wurden Replika Laternen in China bestellt.

1993 fragte ich im Hamburger Hbf einen Rangierer, an welche Diensstelle der Bahn ich much wenden müßte, um eine ZS Laterne zu erwerben, der Rangierer ging zu seiner Bude, wo davor etliche Laternen standen, besprach etwas mit seinem Vorgesetzten, der kam lächelnd aus der Bude und winkte mir zu, dann tauchte der Rangierer am Bahnsteig auf und stellte mir zwei erloschene Laternen vor die Füße: "die kannst du einfach so haben, die sollen verschrottet werden, wir sind froh, die Dinger loszuwerden!"


LG Ingo

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RE: Zugschlusslaternen

#5 von silz_essen , 04.02.2021 07:31

Hallo zusammen,

Eisenbahnverlehr soll nach Möglichkeit fail-proof sein.
Wenn eine Zugschlusslaterne in Mitte eines Zuges ausgeschlatet verbleiben sollte, wie soll dann sichergestellt werden, dass dies NICHT der letzte Wagen ist? Annahme: Der Zug würde auf der Fahrt aus welchem Zufall auch immer genau an dieser Stelle getrennt. Dann hätte der jetzt letzte Wagen ein Zugschlusssignal, wenn auch ein ausgeschaltetes. Wer soll aber wissen, dass diese Zugschlusslaterne mit Absicht ausgeschaltet ist und nicht etwa (aus welchem Zufall auch immer) während der Fahrt automatisch verloschen ist?
Daher die Higherlander-Methode: Es kann nur einen Zugschluss geben!

Gruß
Martin


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RE: Zugschlusslaternen

#6 von Michael Knop , 04.02.2021 08:44

Zitat

Hallo zusammen,

Eisenbahnverlehr soll nach Möglichkeit fail-proof sein.
Wenn eine Zugschlusslaterne in Mitte eines Zuges ausgeschlatet verbleiben sollte, wie soll dann sichergestellt werden, dass dies NICHT der letzte Wagen ist? Annahme: Der Zug würde auf der Fahrt aus welchem Zufall auch immer genau an dieser Stelle getrennt. Dann hätte der jetzt letzte Wagen ein Zugschlusssignal, wenn auch ein ausgeschaltetes. Wer soll aber wissen, dass diese Zugschlusslaterne mit Absicht ausgeschaltet ist und nicht etwa (aus welchem Zufall auch immer) während der Fahrt automatisch verloschen ist?
Daher die Higherlander-Methode: Es kann nur einen Zugschluss geben!

Gruß
Martin



Hi Martin,

das ist Sicher Richtig, und so vorgeschrieben - aber wir sind doch alle nicht unfehlbar

Daher, und plausibel kling die Geschichte von Atlanta ja auch, glaube ich, ist es kein "Fehler" auch mal einen Zug fahren zu lassen, wo mitten drin auch Schlusslaternen am Wagen sind, ggf. sogar leuchtend


Viele Grüße, Michael


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RE: Zugschlusslaternen

#7 von H0Fahrer , 04.02.2021 19:59

Hallo,

[quote="Michael Knop" post_id=2243954 time=1612424697 user_id=102]

Zitat

Hallo zusammen,

Eisenbahnverlehr soll nach Möglichkeit fail-proof sein.
Wenn eine Zugschlusslaterne in Mitte eines Zuges ausgeschlatet verbleiben sollte, wie soll dann sichergestellt werden, dass dies NICHT der letzte Wagen ist? Annahme: Der Zug würde auf der Fahrt aus welchem Zufall auch immer genau an dieser Stelle getrennt. Dann hätte der jetzt letzte Wagen ein Zugschlusssignal, wenn auch ein ausgeschaltetes. Wer soll aber wissen, dass diese Zugschlusslaterne mit Absicht ausgeschaltet ist und nicht etwa (aus welchem Zufall auch immer) während der Fahrt automatisch verloschen ist?
Daher die Higherlander-Methode: Es kann nur einen Zugschluss geben!

Gruß
Martin



Hi Martin,

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Daher, und plausibel kling die Geschichte von Atlanta ja auch, glaube ich, ist es kein "Fehler" auch mal einen Zug fahren zu lassen, wo mitten drin auch Schlusslaternen am Wagen sind, ggf. sogar leuchtend


Viele Grüße, Michael
[/quote]

Nee, das was Martin geschrieben hat ist vollkommen richtig, das kann eigentlich nur ein Eisenbahner geschrieben haben. Er hat das Wesen des Betriebsdienstes voll erkannt! In der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung wird gefordert, das die Spitze und der Schluß eines Zuges gekennzeichnet werden müssen. Da steht nicht drin, das man einfach mal so leuchtende Laternen über den ganzen Zug verteilen kann, wie man lustig ist. Es kann natürlich vorkommen, das man vergißt den Zugschluß abzunehmen, das darf aber nicht passieren! Die Zugschlußlaternen waren sogar den Bahnhöfen in bestimmter Menge zugeteilt und mußten vom Zugbegleitpersonal gegen Quittung von der Lampenstube abgeholt und nach Rückkehr wieder abgegeben werden. Man hat die Lampen auch nicht unnötig 14-16 Stunden brennen lassen, das kostet doch einfach zuviel Geld!

Bis dann

Nils


 
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RE: Zugschlusslaternen

#8 von Kosmicman , 05.02.2021 23:17

Das könnte nach Ingo bedeuten eine verloschene Leuchte mit sichtbarem weissen glas wäre noch gerade ok. Da man beim Mödell im Ausgeschalteten Zustand nicht wirklich unbedingt erkennt welche farbe... würde das auch noch gehen..
Anders rum gesehen.. ein solcher Trennungswagen wie ich ihn plane.. also ein Wagen mit Digitalkupplung an beiden seiten wäre ganz ohne Laterne auch wieder falsch wenn dort ein Zug getrennt wird.
und wieder anders gedacht würde ich das nun für die neueren Epochen planen wird es noch schwieriger! Dann müssten ja Zugschlusstafeln vorhanden sein oder nicht vorhanden sein... je nachdem wie der wagen gerade eingesetzt wiurd, mitten drin oder als Zugschluss in die eine oder in die andere Richtung... das wird noch komplizierter da man so eine tafel ja nicht einfach ein und ausschalten kann...
Und wieder anders gesehen haben die meisten Modellbahner wohl überhaupt kein Schlussignal an Güterzügen, egal welcher Epoche, oder fahren womöglich mit Laterne in neuer Epoche etc...


Gruß Martin

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RE: Zugschlusslaternen

#9 von MoBaBramstedt , 08.02.2021 13:18

Hallo,
Anspruch und Wirklichkeit: An mir fuhr ein Personenzug vorbei, in der Mitte ein Wagen mit leuchtender Zugschlussbeleuchtung ( allerdings aber auch am Ende ). Aber bei aufsteckbaren Lampen denke ich wirklich, dass diese eigentlich immer abgenommen wurden.
Grüße Robert


 
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RE: Zugschlusslaternen

#10 von Kosmicman , 08.02.2021 14:17

oho, das war aber nicht ohne!!


Gruß Martin

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