ich hatte meine Roco 1216 Nightjet auf Grund von einem Lackfehler zurück an meinen Händler gesendet. Der wollte sich darum kümmern und hat die Lok an Roco geschickt. Heute bekomme ich eine Email vom Händler in der er mir mitteilt das Roco keinen Ersatz für meine Lok hat und möchte meine Bankverbindung zwecks Rückerstattung.
Ehrlich gesagt sehr enttäuschend da die NJ Loks ja sehr gefragt sind. Der Händler kann nix dafür, dem gegenüber bin ich auch nicht böse aber kann der Hersteller den einfach mein Eigentum so selbstentscheident einbehalten? Wenn man das mit dem Käufer abstimmt ok, aber so wurde die Lok nun einbehalten wegen einem Möngel der natürlich erstmal nicht akzeptabel war aber mit dem Wissen die Lok nicht zurück zubekomnen hätte ich sie vllt nicht reklammiert. Schöne Sche*** !!!
Ich bin jedenfalls erstmal bedient, überlege aus Frust die zweite NJ von Roco zu stornieren aber wird Roco ziemlich egal sein.
Servus, wenn du die 2. ab bestellst, dann bestrafst du dich selber... Kurzer Blick in Google ergibt, das die Lok noch überall lieferbar ist - also Geld zurück und woanders bestellen.... just my 50 cents..
Ja, wenn die noch erhältlich ist, dann neu bestellen. Aus München hast du sogar schon 50 Cent dazu bekommen. Ansonsten hätte ich einfach mal bei Roco nachgefragt. Die könnten da eher helfen als wir - es sei denn, du bekommst noch mehr Spenden.
Roco ist hier am Ende raus aus der Nummer. Dein Händler ist dein Vertragspartner und für die Gewährleistung zuständig. Wenn er keine Möglichkeit hat dir die Lok zu tauschen oder zu reparieren ist die Gewährleistungspflicht auch mit der Rückzahlung der Kaufsumme erfüllt. Auch wenn das, gerade bei selteneren Modellen, ärgerlich ist.
Anders sieht die Sache aus wenn du ein Modell außerhalb der Gewährleistung über deinen Händler an Roco zur Reparatur gibst. Da kann Roco das Modell natürlich nicht einfach einbehalten,auch wenn eine Reparatur nicht möglich ist.
Ich hoffe du bekommst noch woanders ein Modell was in Ordnung ist. Viel Spaß dann damit.
Liebe Grüße, Andre
>Kleine DR Anlage in H0 / Epoche 3 und 4 / Rollmaterial von Brawa,Fleischmann,Gützold,Npe,Piko,Roco und Sachsenmodelle<
>6VD 18/15-1 SRW und 12KVD 18/21 = Power Made in GDR<
Roco ist hier am Ende raus aus der Nummer. Dein Händler ist dein Vertragspartner und für die Gewährleistung zuständig. Wenn er keine Möglichkeit hat dir die Lok zu tauschen oder zu reparieren ist die Gewährleistungspflicht auch mit der Rückzahlung der Kaufsumme erfüllt. Auch wenn das, gerade bei selteneren Modellen, ärgerlich ist.
Anders sieht die Sache aus wenn du ein Modell außerhalb der Gewährleistung über deinen Händler an Roco zur Reparatur gibst. Da kann Roco das Modell natürlich nicht einfach einbehalten,auch wenn eine Reparatur nicht möglich ist.
Ich hoffe du bekommst noch woanders ein Modell was in Ordnung ist. Viel Spaß dann damit.
Roco ist hier am Ende raus aus der Nummer. Dein Händler ist dein Vertragspartner und für die Gewährleistung zuständig. Wenn er keine Möglichkeit hat dir die Lok zu tauschen oder zu reparieren ist die Gewährleistungspflicht auch mit der Rückzahlung der Kaufsumme erfüllt. Auch wenn das, gerade bei selteneren Modellen, ärgerlich ist.
Anders sieht die Sache aus wenn du ein Modell außerhalb der Gewährleistung über deinen Händler an Roco zur Reparatur gibst. Da kann Roco das Modell natürlich nicht einfach einbehalten,auch wenn eine Reparatur nicht möglich ist.
Ich hoffe du bekommst noch woanders ein Modell was in Ordnung ist. Viel Spaß dann damit.
Liebe Grüße, Andre
Hallo Andre, vielen Dank für Deinen hilfreichen Beitrag. Hilft mir ein Stück weiter. Der erste Frust hat sich inzwischen auch etwas verzogen. Ich wollte einfach mal die rechtliche Seite verstehen.
Ja die Lok ist ja noch erhältlich. Natürlich zu einem anderen Kurs wie ich sie bei meinem Händler als Vorbestellung erhalten habe aber deshalb bin ich ganz sicher nicht auf irgendwelche Spenden angewiesen (zwinker Richtung vorheriger Beiträge).
Ich werde mich mal umschauen, hätte sie schon gerne wieder im Bestand.
Bruchi das ist echt Müll. Die Info von Roco, ok ist ein Reklamationsfall, aber wir haben leider keine Ersatzgehäuse da bei einmaligen Auflagen nicht geplant, deswegen Lok zurück wäre besser gewesen. Aber die Lok ist auf alle Fälle wert dass man sie im Besitz hat. Grüße
Zitat von Anth0lzer im Beitrag #6Bruchi das ist echt Müll. Die Info von Roco, ok ist ein Reklamationsfall, aber wir haben leider keine Ersatzgehäuse da bei einmaligen Auflagen nicht geplant, deswegen Lok zurück wäre besser gewesen. Aber die Lok ist auf alle Fälle wert dass man sie im Besitz hat. Grüße
Hubert
Moin Hubert,
ja die Lok möchte ich in jedem Fall nochmal kaufen bevor sie vom Markt verschwunden ist. Miss ich wohl in den sauren Apfel beißen.
Falls jemand einen Tip hat wo die Lok noch preiswert zu haben ist gerne PN an mich. Im Netz finde ich diese um 320-340€, meine hatte ich fast 50€ günstiger gekauft. Und nein, ist immer noch kein Spendenaufruf 😁
Zitat von DR POWER im Beitrag #4 Roco ist hier am Ende raus aus der Nummer. Dein Händler ist dein Vertragspartner und für die Gewährleistung zuständig. Wenn er keine Möglichkeit hat dir die Lok zu tauschen oder zu reparieren ist die Gewährleistungspflicht auch mit der Rückzahlung der Kaufsumme erfüllt. Auch wenn das, gerade bei selteneren Modellen, ärgerlich ist.
Anders sieht die Sache aus wenn du ein Modell außerhalb der Gewährleistung über deinen Händler an Roco zur Reparatur gibst. Da kann Roco das Modell natürlich nicht einfach einbehalten,auch wenn eine Reparatur nicht möglich ist.
Roco ist nicht raus, weil Roco nicht einfach in das Vertragsverhältnis zwischen Händler und Kunde eingreifen kann. Das macht Roco aber! Roco entscheidet hier über die Auflösung des Kaufvertrages zwischen Händler und Kunden, das geht gar nicht! Keine Ahnung, ob dies in Österreich dem geltenden Recht entspricht, in Deutschland sehe ich hier keine Grundlage für dieses Verhalten.
Ich hatte vor einiger Zeit einen ähnlichen Fall, auch hier kam die Mitteilung, dass ein Ersatz nicht möglich wäre und ich das Geld zurückbekomme. Da das Modell aber nirgends mehr erhältlich war, habe ich es - mit viel Schriftverkehr und Telefonaten - geschafft, meine Lok wieder zu bekommen.
Ob das in dem oben genannten Fall aber sinnvoll ist? Lieber ein günstigeres Modell mit Lackschaden als ein gutes Modell für ein paar Euro mehr? Mir wäre es mehr Wert, ein einwandfreies Modell zu haben. Auch wenn das ganze natürlich extrem ärgerlich ist, das erste, günstigere Modell wurde ja auch in der Annahme gekauft, ein einwandfreies Modell zu bekommen.
Da muss ich dich korrigieren. Roco greift in diesem Fall nicht in das Vertragsverhältnis zwischen Händler und Kunde ein. Wenn der Händler das reklamierte Modell an Roco schickt(für Reparatur/Umtausch o.ä.) um seine Gewährleistungspflicht gegenüber dem Kunden zu erfüllen ist das allein Sache des Händlers. Wenn Roco das Modell nicht reparieren/tauschen kann oder will ist es weiterhin Sache des Händlers seine Gewährleistungspflicht zu erfüllen. Und dies macht er in diesem Fall mit einer Rückerstattung des Kaufpreises.
Liebe Grüße, Andre
>Kleine DR Anlage in H0 / Epoche 3 und 4 / Rollmaterial von Brawa,Fleischmann,Gützold,Npe,Piko,Roco und Sachsenmodelle<
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Bruchi nimmt doch nur an, dass Roco seine Lok einbehalten hat. Also über was für ungelegte Eier diskutiert ihr hier?
Sowohl der Händler als auch Roco haben keinen Ersatz und denken natürlich erst einmal, dass der Kunde die reklamierte Lok nicht will. Also Geld zurück.
Ich bin davon überzeugt, dass Bruchi, wenn er das entsprechend kommunizieren würde, die Lok auch zurück bekäme. Sie gehört ihm auch. Roco kann die gar nicht einfach einbehalten.
Ich würde lieber etwas drauf legen und hätte eine Lok, die in Ordnung wäre. Das ist aber nur meine Meinung.
Gruß Robert
Ein Leben ohne Märklin ist nicht sinnlos, es ist völlig aussichtslos
Was der Händler oder Roco denkt spielt in diesem Fall auch keine Rolle. Der Händler hat seine Gewährleistungspflicht erfüllt und Roco hat nicht nicht in das Vertragsverhältnis zwischen Händler und Kunde eingegriffen.
Im übrigen spielt es nach deiner Definition alles keine Rolle, sind ja für dich eh ungelegte Eier.
Liebe Grüße, Andre
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Zitat von Murmel im Beitrag #10Bruchi nimmt doch nur an, dass Roco seine Lok einbehalten hat. Also über was für ungelegte Eier diskutiert ihr hier?
Sowohl der Händler als auch Roco haben keinen Ersatz und denken natürlich erst einmal, dass der Kunde die reklamierte Lok nicht will. Also Geld zurück.
Ich bin davon überzeugt, dass Bruchi, wenn er das entsprechend kommunizieren würde, die Lok auch zurück bekäme. Sie gehört ihm auch. Roco kann die gar nicht einfach einbehalten.
Ich würde lieber etwas drauf legen und hätte eine Lok, die in Ordnung wäre. Das ist aber nur meine Meinung.
Gruß Robert
Hallo Robert, was meinst du mit ungelegte Eier? Natürlich habe ich keine weiteren Nachforschungen durchgeführt und berufe mich auf die Email von meimem Händler der mir folgendes schrieb:
"Die Firma Roco teilte uns mit folgendem Schreiben mit, dass Sie keinen Ersatz für Ihre eingesandte Lok hat und gibt Ihnen einen Gutschrift. Wir finden dies nicht fair von der Firma Roco. Aber wir finden auch keine andere Lösung.
Bitte senden Sie uns für den von Ihnen bezahlten Rechnungsbetrag Ihre Bankdaten, damit wir Ihnen eine Rückerstattung überweisen können."
du hast einen Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen. Der Händler muss deine gesetzlichen Ansprüche erfüllen.
1. Das ist zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB). Der Händler könnte die Lok z.B. woanders einkaufen und an dich liefern. 2. Falls die Lok nicht mehr erhältlich wäre und der Händler dir folglich nur die defekte Lok liefert, hast du Anspruch auf Minderung (§ 441 BGB). 3. Wenn für den Händler die Nacherfüllung unmöglich ist, und er auch die defekte Lok nicht liefern kann, dann hast du Anspruch auf Schadensersatz (siehe Liste in § 437 Nr 3 BGB). Das heißt, wenn du z.B. selbst die Lok woanders für 50 EUR mehr kaufen musst, dann muss dir der Händler diese 50 EUR Mehrkosten erstatten.
du hast einen Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen. Der Händler muss deine gesetzlichen Ansprüche erfüllen.
1. Das ist zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB). Der Händler könnte die Lok z.B. woanders einkaufen und an dich liefern. 2. Falls die Lok nicht mehr erhältlich wäre und der Händler dir folglich nur die defekte Lok liefert, hast du Anspruch auf Minderung (§ 441 BGB). 3. Wenn für den Händler die Nacherfüllung unmöglich ist, und er auch die defekte Lok nicht liefern kann, dann hast du Anspruch auf Schadensersatz (siehe Liste in § 437 Nr 3 BGB). Das heißt, wenn du z.B. selbst die Lok woanders für 50 EUR mehr kaufen musst, dann muss dir der Händler diese 50 EUR Mehrkosten erstatten.
Gruß Marvin
Hi Marvin,
da wir hier immer noch von einer Modellbahnlok sprechen erscheint mir das etwas übers Ziel hinaus geschossen. Solche Schritte werde ich deshalb nicht gehen. Ich habe mich nun damit abgefunden und werde mir die Lok nochmal anderswo kaufen. Mit dem Aufpreis ist dann eben so.
In der Zukunft werde ich mir dann immer 2x überlegen wie ich mit Mängrln und Reklamationen umgehe.
sich an Recht und Gesetz zu halten, ist ja zunächst einmal etwas Gutes. Manche sehen die Stärke des Rechts sogar als eine unserer größter Errungenschaften noch vor der Eisenbahn an.
Natürlich kann manchmal eine Ausnahme vom Gesetz aus Gewissensgründen notwendig sein – soweit würde ich bei einer Modellbahnlok aber nicht gehen
Moin, wenn der Händler bei einer nicht reparablen Reklamation dem Kunden Schadensersatz leisten muss, damit er sich irgendwo eine neue( eventuell überteuerte) Lok kaufen kann, wird es bald keine Rabatte bei Händlern mehr geben. Bei Roco muss man bei Reklamationen immer angeben, ob man das defekte Modell zurück möchte oder den Kaufpreis erstattet haben möchte. Und dafür gibt es keine Entschädigung von Roco. Weder für den Händler noch für den Kunden. Der Händler hat einen Haufen Aufwand ohne irgendeine Kostenerstattung und der Kunde hat nichts und dafür seinen supergünstigen Vorbestellpreis zurück oder er entscheidet sich für ein mängelbehaftetes Modell, dann hat er aber wegen seiner eigenen Entscheidung auf eine Entschädigung verzichtet. Und jetzt kommt ihr mit eurem Rechtsverständnis, viel Spaß beim Durchsetzen.
ich entschuldige mich vorab für meine begrenzte Vorstellungskraft..... Ich kann mir nicht vorstellen, dass in diesem Fall eine Schadensersatzpflicht des Händlers über den Wert der Kaufsache hinausgeht. Und diese Pflicht wird mit Erstattung des Kaufpreises (Porto lasse ich außen vor) erfüllt. Natürlich hat der Eigentümer der Sache Anspruch darauf, die mangelbehaftete Sache wieder in seinen Besitz zu bekommen. Und dann kann man über Minderung reden. Und die tatsächliche Wertminderung stellt im Extremfall ein vom Gericht bestellter Gutachter fest...falls sich damit überhaupt ein Gericht beschäftigt. Schließlich hat der Händler ja die Erstattung des vollen Kaufpreises angeboten...
mal ganz abgesehen von den rechtlichen Aspekten - ich bin eh kein Jurist.
Ich habe vollstes Verständniss für das Verlangen von Bruchi, die Lok ggf. auch mit Mängeln behalten zu wollen. Zumindest kann auch ich mich von solchen Gedanekn nicht immer frei sprechen.
Ich empfinde das Thema aus einer anderen Perspektiver jedoch als zweischneidiges Schwert: Wenn die Hersteller merken, dass sie mit Ihren Versuchen, immer billiger (nicht günstiger!) zu produzieren, Erfolg haben und die Kunden bereit sind, Mängel zu dulden, wird dies meiner Meinung nach nur dazu führen, dass der gesamte Bereich weiter in diese Richtung läuft. Eigentlich müssten die Hersteller auf jeder Lok, die mangels Qualitätsprüfung doch verkauft wurde, sitzen bleiben. Aber zum Einen ist in der Kalkulation vermutlich eine gewisse Menge an RÜckläufern bereits enthalten. Und zum Anderen sind wir dann wieder bei dem Thema mit dem Verlangen und der Vernunft.
du hast einen Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen. Der Händler muss deine gesetzlichen Ansprüche erfüllen.
1. Das ist zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB). Der Händler könnte die Lok z.B. woanders einkaufen und an dich liefern. 2. Falls die Lok nicht mehr erhältlich wäre und der Händler dir folglich nur die defekte Lok liefert, hast du Anspruch auf Minderung (§ 441 BGB). 3. Wenn für den Händler die Nacherfüllung unmöglich ist, und er auch die defekte Lok nicht liefern kann, dann hast du Anspruch auf Schadensersatz (siehe Liste in § 437 Nr 3 BGB). Das heißt, wenn du z.B. selbst die Lok woanders für 50 EUR mehr kaufen musst, dann muss dir der Händler diese 50 EUR Mehrkosten erstatten.
Gruß Marvin
Hi Marvin,
da wir hier immer noch von einer Modellbahnlok sprechen erscheint mir das etwas übers Ziel hinaus geschossen. Solche Schritte werde ich deshalb nicht gehen. Ich habe mich nun damit abgefunden und werde mir die Lok nochmal anderswo kaufen. Mit dem Aufpreis ist dann eben so.
In der Zukunft werde ich mir dann immer 2x überlegen wie ich mit Mängrln und Reklamationen umgehe.
Bruchi
Hallo Bruchi,
diese ganzen rechtlichen Erwägungen sind natürlich völlig über das Ziel hinausgeschossen. Den ca. 50 Euro Mehrkosten stehen Anwaltskosten, Prozesskosten und ein immer gegebenes Prozessrisiko gegenüber. Trotzdem verstehe ich nicht, warum du dem Händler nicht einfach mitgeteilt hast, dass du die Lok auch gern mit dem Mangel behalten würdest. Auch aus dem Schreiben deines Händlers kann ich nicht entnehmen, dass der Hersteller die Lok einfach so einbehalten hat. Dort ist man einfach davon ausgegangen, dass du die Lok so nicht willst. Wäre ich im übrigen auch, weil ich selbst die Lok so niemals behalten hätte. Man muss den Leuten schon sagen was man will. Vielleicht sogar schon im Begleitschreiben, wenn man das Teil einschickt.
Gruß Robert
Ein Leben ohne Märklin ist nicht sinnlos, es ist völlig aussichtslos
ich weiß ja nicht, warum Einige so viel Ennrgie in rechtliche Fragen und Maßnahmen (bis hin zu Schadenersatzforderungen & Klagen) invenstieren, als einfach Händler und Hersteller zu Kontaktieren und alle Lösungsvarianten durchsprechen?
Wenn der Händler ausschließlich einen Austausch anfordert, und kein Modell hierfür verfügbar ist, kann der Hersteller nur die Rückabwicklung anbieten.
Wenn das nicht im Sine des Kunden ist, gilt es den Kommunikationsfehler aufzuklären, also den Hersteller wissen zulassen, dass man das Fahrzeug trotz Fehler zurückhaben möchte. Das kann man an eine Bedingung knüpfen, z.B. dass man sich auf eine Fehlerbewertung einigen kann. An Ende könnte mit einem Preisnachlass, Warengutschein o.ä. herauskommen. Andernfalls wäre der Verzicht auf das Fahrzeug die einzige Option.
Der Händler hat zugesagt, dass er ein Fahrzeug in einem zuvor beschriebenen Zustand zu einem ausgehandelten Preis liefert. Bei Nichterfüllen kann man Nachbesserung verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Es wurden sicher keine zusätzlichen Rücktrittsklauseln, Verzugsregelungen oder Schadensansprüche ausgehandelt, wenn der Vertrag nicht erfüllt werden kann.
LG
Horst
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | Ich behalte mir redaktionelle Änderungen (Rechtschreibung, Formulierungsverbesserung usw.) auch ohne Kennzeichnung vor! | --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich hatte hier die Paragraphen aufgezählt. Dabei ist leider der Eindruck entstanden, man müsse nun vor Gericht ziehen. Das war ganz und gar nicht meine Absicht; und das ist hier auch abwegig.
Vielmehr bietet das BGB eine Reihe von Lösungsansätzen. Diese muss man auch nicht vorher vereinbart haben; das hat der Gesetzgeber bereits getan. Dabei kann man davon ausgehen, dass hierin die Interessen von allen Beteiligten sorgsam gegeneinander abgewogen wurden. Als treusorgender Kunde kann man sich also guten Gewissens mit dem Händler auf eine gesetzlich Variante verständigen und davon ausgehen, dass dies eine gerechte Lösung sein wird.
Und ein ehrbarer Kaufmann wird auch ohne Anwalt eine gesetzliche Lösung mit professioneller Routine umsetzen.
Der genannte Schadensersatz (gemäß § 280 und § 281 BGB) für die 50 EUR Mehrkosten aufgrund eines sogenannten Deckungskaufs des Kunden, ist hierbei nur eine Variante.
damit die Geschichte nun doch noch ein HappyEnd bekommt kann ich Euch heute berichten das ich die 1216 nun incl. ESu Decoder und LEO Sound erhalten habe. Da der original Sound ja doch irgendwie nicht sotoll war dachte ich warum nicht dann gleich richtig. Ist zwar ein Umbau der 70523 auf AC aber durch den Fachmann erledigt und kann ich so erstmal kein Nachteil entdecken.