Also zu Stummis Einwand muss ich auch noch mal ein Statement loswerden, zumal ich mich ja schon geoutet habe, wo ich arbeite. :)
1. sollte niemand glauben, dass man selbst nicht auf eine solche Masche reinfällt, denn nur weil wir auf bekannte Methoden aufgrund von 2. Aufklärung nicht mehr hereinfallen, heisst das nicht, dass 3. die Methoden (Stummi hat es schon anklingen lassen) sich nicht ändern, was wiederum zu 2. der erneuten Aufklärung führt. Und nicht jeder Schnapper ist ein Betrugsversuch, ich habe auch schon einen Schnapper eingestellt, weil ich den wahren Wert des Objektes nicht kannte und nicht ermittelt habe.
Die Betrugsdezernate aller Bundesländer können tagelange Vorträge darüber halten, welche Methoden sie kennengelernt haben, wie findig Betrüger versuchen, das schnelle Geld zu machen. Würden sie diesen Ideenreichtum in legale Ideen stecken, könnten diese Typen wahrscheinlich Millionäre werden, nur eben nicht so schnell. Und ich sah gestern erst wieder ein Video aus YT von einem sehr bekannten Tischlermeister und studiertem Designer, der mit einer preisrealistischen gebrauchten Profitischkreissäge mit Vertrag und Banküberweisung um 5.000 Euro erleichtert wurde. Also auch hier nix "Geiz ist geil" und nicht leichtsinnig seitens des Käufers.
Und es geht in jeder Sache nicht darum, irgendwo "Recht zu behalten", wenn es sachlich geführt wird, sondern auch hier um Aufklärung von Irrtümern, denen wir alle(!) unterliegen. Dass sich hier dann auch Zweifel von anderer Seite ergeben, ist nur - auch in Sinne einer Aufklärung - richtig und wichtig, die bei einer geneigten Überprüfung diese Irrtümer aufklären und vollends ausräumen, wie beispielsweise die Frage, ob sich Abmahner immernoch den Gerichtsstand aussuchen dürfen.
Und ein "Unerwünscht" jeglicher korrekter Aufklärung würde jedes Forum, auch das eines gemeinsamen Hobbys ad absurdum führen, das Forum ist alt genug für zahlreiche Belege (Beispiel? Gern: Rote Zugschlussbeleuchtung an schiebenden Dampfloks? Hier wurde dankenswerterweise sogar die Eisenbahnbetriebsordnung von 1959 als Quelle benannt!).
Das vielleicht mal nur als Denkanstoß. Ob dieses Forum für das Ebay-Thema geeignet ist will ich nicht beurteilen und Stummis Einwand, was hier noch Neues kommen könnte, finde *ich* persönlich aber durchaus berechtigt.
Grüsskens,
Thomas