Hallo Jürgen,
Regeln für die Zugbildung gibt es einige, auch spezielle für den KLV.
Beispielsweise darf der Zug in Deutschland maximal 740m (inkl. Loks) lang sein, also in H0 höchstens ca. 8,50m.
Scherz beiseite. Bevor wir technische Details besprechen, sollten man vielleicht erst einmal die grundsätzlichen Formen des KLV, also des kombinierten Ladungsverkehrs eingehen.
Man unterscheidet z.B. grundsätzlich zwischen begleiteten und unbegleiteten KLV.
Als begleitet bezeichnet man die rollende Landstraße, bei der komplette LKWs auf spezielle, befahrbare Wagen verladen sind. Die Fahrer "begleiten" ihre Lkw meist in einem im Zug mitgeführten Liegewagen. Diese Züge sind als Spezialfall anzusehen, verkehren ausschließlich als Ganzzüge (also Züge, die ausschließlich aus diesen RoLa-Wagen bestehen) und werden nicht mit anderen Wagenarten durchmischt. Siehe hier:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/c...Loetschberg.jpg
Beim unbegleiteten KLV werden verschiedene Arten von Ladungsträgern auf Tragwagen verladen, das können auch komplette Sattelanhänger sein. Die Lkw-Zugmaschinen kommen dabei aber nicht mit.
Aber auch beim unbegleiteten KLV kann/sollte man nicht alles kunterbunt durcheinander mischen. Zwar fahren die meisten KLV Verkehre auch als Ganzzug, aber grundsätzlich gibt es auch Fälle, in denen Tragwagen auch im Einzelwagenverkehr mit konventionellen Wagen (z.B. Schiebewandwagen, Kesselwagen, etc.) gemischt verkehren.
Bei den Ganzzügen gibt es dann noch zwei grundsätzliche Unterscheidungen.
Einmal gibt es den sog. Hafenhinterlandverkehr, bei dem Standard-Überseecontainer geladen sind. Siehe hier:
https://www.fotocommunity.de/photo/moder...k-rehn/39248530
Diese Züge fahren in der Regel auch artrein aus den Seehäfen zu Terminals im Hinterland. Hier werden 2 und 4-achsige Tragwagen, oder 6-achsige Gelenktragwagen eingesetzt. Taschenwagen findet man in diesen Zügen normalerweise nicht, denn Wechselbrücken und Sattelauflieger werden in diesen Zügen nicht transportiert. Diese Ladungsträger werden in anderen Relationen, nämlich zwischen Terminals im Binnenland, mit Zügen transportiert, in denen auch Taschenwagen (4-achsige und Gelekwagen) eingereiht sind.
Dabei können die Taschenwagen auch mit Wechselbrücken oder Tankcontainern beladen sein. Überseecontainer findet man in diesen Zügen dagegen nicht.
Beim Beladen der Wagen sollte man drauf achten, dass die Wagen nicht überladen werden. Vor allem bei Tankcontainern muss man da aufpassen, denn die sind meist sehr schwer (ca. 30 t). Ein Wagen, auf den 3 "kleine" 20 Fuß Container passen (z.B. Sgns) kann aber nur ca. 70 t tragen. Darum sollte man hier nur 2 Tankcontainer drauf laden. Bei Gelenkwagen passen pro Wagenhälfte etwa 50 t drauf, also nur ein Tankcontainer pro Seite. Und die dann gehören die Container über die äußeren Drehgestelle.
Es gibt für jeden Tragwagentyp Ladeschemata, die genau aufzeigen welche Kombination aus verschiedenen Containerarten zulässig sind und auf welcher Stelle auf dem Wagen dann diese Container (oder Wechselbrücken) zu stellen sind.
Ich hoffe, dass dir diese Infos ein wenig weiter helfen.
Liebe Grüße
Thomas (WiTo)