Zitat von reinout
Ich dachte, automatische Gleiskontakte, die gibt es nicht in so ein "billiges" Bahnhof. Also keine automatische Fahrstraßenauslösung. Also, dachte ich irgendwo gelesen zu haben, wird die Fahrstraße ausgelöst durch das Einfahrsignal wider auf "Halt" zu stellen. Ist das möglich/vorbildgerecht?
Bei den meisten Bauformen wird die Fahrstraße doppelt festgelegt, einmal mechanisch durch das Umlegen des Signalhebels, und zusätzlich noch auf eine wie auch immer geartete andere Art der Festlegung (Blockelektrisch, Schlüssel, ...).
Zum Zurücklegen der Fahrstraße müssen beide Bedingungen erfüllt sein - sowohl die Festlegung als auch das Zurücklegen des Signalhebels.
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In eine alte Miba habe ich ein mechanisches Modellstellwerk gefunden mit eine Fahrstraßenauslösetaste mit eine Schlüssel darunter. Das habe ich noch nicht in ein reales Vorbild aufgefunden. Weiß jemand wie das funktioniert? Und speziell: welche Schlüssel ist das? Zugführerschlüssel? Streckenschlüssel? Und ist das ein Schlüssel die es nicht im Bahnhof gibt?
Befindet sich der Schlüsselschalter im Stellwerksgebäude, gibt es zu jedem Schloss einen Schlüssel der immer im Schloss steckt. Befindet sich der Schlüsselschalter in einem öffentlich zugänglichen Bereich, hat ihn der örtlichen Bedienstete. Speziell bei DrS2-Stellwerken wird der Tastenabschalter (Schlüssel, der in abgezogenem Zustand die Tasten des Stellwerks abschaltet) verwendet.
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Und die Fahrstraße für ausfahrende Züge hat keine dazugehörige Ausfahrsignale weil es keine gibt. Ich bin ziemlich sicher das ich Bilder gesehen habe wo es doch Fahrstraßenhebel für solche Zugfahrten gab obwohl es keine Fahrstraßenfestlegung gab. Ich kann die Bilder aber nicht gleich finden.
Durchaus nicht unüblich, man hat nach Möglichkeit versucht, für alle Zugfahrten Fahrstraßenhebel vorzusehen. Die selben Fahrstraßenhebel wie für die Einfahrt kann man aber nicht nutzen, weil man bei Einfahrten häufig einen Ausschluss drin hat, der zwei gleichzeitige Einfahrten verhindert. Wann genau man damit angefangen hat weiß ich aber nicht, es ist bei Stellwerken immer sehr schwer zu sagen wann was nachgerüstet wurde.
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Gab es Fahrstraßen ohne Festlegung? Ich meine, es ist möglich. Nur ein bisschen extra Sicherheit. Vielleicht mit eine Hilfssperre "es gibt jetzt eine Zugfahrt" am Fahrstraßenhebel?
Gibt es auch heute noch. In Bayern wüsste ich da mehrere Bahnhöfe. U.a. einen, wo vor einiger Zeit bei einer Einfahrt in den Bahnhof ein Dieseltriebwagen mit dem vorderen Drehgestell auf dem einen Gleis und mit dem hinteren auf dem anderen Gleis eingefahren ist.
Zitat von Remo Suriani
Für das Auflösen kenne ich persönlich 3 Vaianten:
- Kontakt (z.B. S44) löst Fahsrtraße auf
- Kontakt+Mitwirktaste (Erst wenn der Kontakt befahren wurde, kann man die Tatse zum auflösen betätigen). Gibt es teilweise auch zwischen Stellwerken: Fahsrtraße beim Wärter, Kontakt wird überfahren, gibt beim Fdl die Mitwirktaste frei und der kann dem Weichenwärter per Taste nun die Fahrstraße auflösen.
- Nur per Taste (bin mit nicht sicher, den Fall kenne ich nicht, kann mir aber vorstellen, dass es das bei einfachen Verhälnissen - wie bei Dir - gibt). Hier wäre ein Beleg hilfreich, ich habe keinen.
Eine Variante mit Schlüssel ist mir nicht bekannt, könnte eventuelle eine Variante im signalisiertem Zugleitbetrieb sein, aber für eine besetzte Betriebsstelle wäre mir das unbekannt.
Ach, da gibt es zahlreiche Möglichkeiten. So eine Auflösung kann man beliebig kompliziert machen (ich weiß von elektromechanischen Stellwerken, wo vier Bedienhandlungen nötig sind, die abwechselnd vom Fdl und Ww vorzunehmen sind), und auch beliebig einfach (sowohl technisch als auch von der Bedienung her).
Eine Fahrstraßenfestlegung hat man heutzutage eigentlich immer, die Frage ist wie diese implementiert ist. Die einfachste Variante ist ein Schloss vorzusehen, mit dem die Fahrstraße abgesperrt werden muss. Der Schlüssel muss dann abgezogen und an einem in der Vorschrift benannten Ort deponiert werden. Wie sicher diese Variante ist, kann sich jeder selber denken.
Etwas mehr technisiert ist die Variante mit einem Wechselschloss: Hier gibt es zwei Schlösser, eines das die Fahrstraße absperrt, und einen, der das Signal absperrt. Im Grundzustand ist das Signal abgesperrt. Der Fdl muss jetzt den Fahrstraßenhebel umlegen, und die Fahrstraße absperren. Mit dem Schlüssel geht er jetzt aus dem Stellwerk raus, und sperrt den Fahrstraßenhebel in das Wechselschloss ein. Erst wenn der Fahrstraßenschlüssel drin steckt, kann er den Signalschlüssel entnehmen, mit dem er sich dann den Signalhebel freischlüsseln kann. Damit ist zum einen Erzwungen, dass er die Fahrstraße auch wirklich absperrt, zum anderen wird dafür gesorgt, dass er nach der Einfahrt des Zuges vor das Stellwerk gehen muss, um den Schlüssel zum Aufsperren der Fahrstraße wieder zu bekommen. Und wenn er schon vor der Tür ist, muss er natürlich auch noch schauen, ob der Zug auch wirklich eingefahren ist.
Mir ist kein Stellwerk bekannt, wo das noch so angewandt wird.
Dann gibt es die Wechselstromfestlegungen: Hier blockt der Wärter des einen Stellwerks sein Fahrstraßenfestlegefeld, damit wird das Fahrstaßenauflösefeld in einem anderen Stellwerk freigegeben. Der Wärter im anderen Stellwerk muss sich dann vergewissern, dass der Zug eingefahren und zum Stehen gekommen ist, und kann dann das Fahrstraßenauflösefeld bedienen, so dass dann beim ersten Stellwerk das Fahrstraßenfestlegefeld wieder frei wird.
Das ganze kann man noch verbessern, indem das Fahrstraßenauflösefeld im Grundzustand von einer Tastensperre gesperrt ist, die erst beim Befahren eines Kontaktes das Feld freigibt. In dem Fall ist die Voraussetzung für die Auflösung sowohl das Befahren eines Kontaktes als auch das aktive Bedienen der Auflösung durch einen anderen Mitarbeiter.
Verschlechtern kann man das ganze, indem man beide Blockfelder einfach in das selbe Stellwerk stellt und auf die Tastensperre verzichtet - auch das gibt es.
Und dann gibt es die Gleichstromfelder, die abhängig von unterschiedlichen Vorbedingungen die Festlegung von selbst auflösen. Das kann vollautomatisch erfolgen (bei Ausfahrten eigentlich immer, bei Einfahrten manchmal), aber auch abhängig von Bedienungen durch einen oder mehrere Mitarbeiter sein.
Gleichstromfeld das nur per Taste auflöst wüsste ich grade so spontan keines, würde aber mal davon ausgehen dass das schon irgendwo mal gebaut worden sein dürfte.
Ob die Auflösung eines Gleichstromblockfeldes mit oder ohne Mitwirkung eines Mitarbeiters erfolgt, hängt u.a. von dem verbauten Schienenkontakt ab. Der Durchbiegekontakt, der das Durchbiegen der Schiene erkennt, reicht alleine nicht für eine sichere Auflösung der Fahrstraße aus. Nehmen wir einen langen Güterzug - dieser fährt mit der Lok über den Kontakt, und bleibt wegen eines Defekts stehen. Wenn jetzt die Fahrstraßenfestlegung sofort auflösen würde, dann könnte die Weiche unter dem (stehenden) Güterzug umgestellt werden - hier ist daher eine wie auch immer geartete Mitwirkung des Personals erforderlich. Häufig hat man daher die Durchbiegekontakte mit einer isolierten Schiene verbunden, die einen größeren Abschnitt freigemeldet hat. Hier kann ein im Bereich des Auflösekontakts stehender Zug erkannt werden, damit ist eine vollständig selbsttätige Auflösung der Fahrstraße möglich.
In dem Zusammenhang interessant ist übrigens auch der Durchrutschweg - die Fahrstraße darf erst zurück genommen werden, wenn der Zug vollständig zum stehen gekommen ist. Beim mechanischen Stellwerk ist das ganz einfach gelöst - der Fahrstraßenhebel darf erst zurückgelegt werden, wenn das erfolgt ist. Beim Drucktastenstellwerk geht das mangels Fahrstraßenhebel nicht - daher muss hier bei der Auflösung der Einfahrzugstraßen grundsätzlich der Fahrdienstleiter mitwirken. Der Grund ist aber ein anderer als bei den mechanischen/elektromechanischen Stellwerken.
Zitat
Der Fall ohne Asigs im mech. Stellwerk ist wohl heute nicht mehr vorgsehen, aber ich kann mir auch schwer vorstellen, dass eine Hilfssperre mal Regelandlung war (sonst hieße sie ja nicht Hilfssperre).
Doch, einen Bahnhof ohne ASigs hätten wir in Bayern noch, nämlich Peiting Ost, in dem während des Schülerverkehrs sogar Zugkreuzungen stattfinden. Und in dem Stellwerk gibt es tatsächlich keinerlei Festlegung der Fahrstraße, noch nicht mal per Schlüssel.
Zitat von reinout
Dirk: ich habe noch nicht viel Zeit genommen um all meine Fahrstraßen-relevante Info durchzublättern. Ein mögliches Beispiel ist Wilsenroth: http://www.stellwerke.de/bilder/fwth.html und dann vor allem dieses Bild: http://www.stellwerksbilder.de/bilder/w55.jpg.
Sehr deutlich gibt es dort nur zwei gesicherte Fahrstraßenhebel. Die andere sind nicht elektro-mechanisch Verschließbar
Vorsicht - die Anordnung der Fahrstraßenhebel hat mit den Festlegefeldern nichts zu tun. Die Mechanik, die die Abhängigkeiten herstellt, befindet sich auf der Rückseite des Stellwerks, und lässt beliebige Verschaltungen zu. Der Fahrstraßenhebel ganz links kann durchaus von dem Blockfeld ganz rechts festgelegt werden, es kann auch eine beliebige Zahl Fahrstraßen durch eine Fahrstraßenfestlegung festgelegt werden.
Den Aufschriften nach sind alle Fahrstraßen festgelegt (so ist es auch üblich), der eine Bahnhofskopf von dem einen Feld, der anderen Bahnhofskopf von dem anderen Feld.
Zitat
Man erkennt aber auf dem ersten Bild eine Menge elektro-mechanische Verschlüsse auf die Signalhebel. Das hat wohl mit dem Tf71 Block zu tun.
Zutreffend, diese Kästen hat man aber durchaus auch für andere Anwendungsfälle.
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In Kastellaun (Hunsrück) im ersten Bild, dort gibt es sogar kein Blockkasten oberhalb die Fahrstraßenhebel! Unterhalb zwei der Signalhebel gibt es wieder etwas elektro-sperr-Ähnliches, aber ich meine, das ist etwas daß später nachgerüstet ist. Ich vermute dann das es erst nach 1971 (und vor allem das Dahlerau-Unglück) nachgerüstet ist.
Die Schrankenwinde hat eine Sperrvorrichtung, daher könnte das die Abhängigkeit zur Schrankenwinde sein. Teilweise sind in den Kästen aber auch nur Kontakte drin, die irgendetwas schalten.
Zitat von 211064
Ich würde auch für den kleinen Bahnhof Kelberg annehmen, dass ein Gleiskontakt die Fahrstraße auflöst. Denn für die reguläre Auflösung der Fahrstraße muss ja sichergestellt sein, dass ein Zug die Fahrstraße vollständig geräumt hat. Die einzige andere denkbare Möglichkeit wäre, dass der Zugführer eines Zuges jeweils Meldung macht ("Zug 0815 mit Schluss in Kelberg eingefahren."). Die Meldung wird im Zugmeldebuch dokumentiert und ist Voraussetzung dafür, dass der Fdl. die Fahrstraße auflösen kann. Ob es das gegeben hat, weiß ich nicht.
Das gibt es, aber nicht für die Fahrstraßenauflösung. Die Ril 408 besagt dazu:
Zitat
Der Bediener darf die Einrichtung für die Fahrstraßenauflösung bedienen oder
den Fahrstraßenhebel zurücklegen, wenn der Zug am gewöhnlichen Halteplatz - wenn im Fahrweg mehrere gewöhnliche Halteplätze liegen, am letzten gewöhnlichen Halteplatz – oder am Zielsignal der Zugstraße zum Halten gekommen oder an der Fahrstraßen-Zugschlussstelle vorbeigefahren ist.
Von Zugschluss steht hier nichts, das wäre auch relativ sinnlos. Es reicht also, wenn der Fahrdienstleiter aus dem Fenster schaut und sieht, dass der Zug jetzt steht.
Den Zugschluss braucht er ggf. für den Streckenblock, das ist aber wieder ein anderes Thema.
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Für die Auflösung ist entweder auf ein Gleiskontakt vorhanden, wie Dirk beschrieben hat, oder der Fdl von Kelberg kann die Fahrstraße erst auflösen, wenn der Fdl des nächsten Bahnhofs den ausgefahrenen Zug zurückmeldet.
Auch hier gilt: Der Fdl schaut im Regelfall einfach aus dem Fenster oder geht auf den Bahnsteig raus. Die Rückmeldung könnte relevant sein, wenn er die Fahrstraßen-Zugschlussstelle nicht einsehen kann - da ist mir aber nicht bekannt, ob es das irgendwo tatsächlich so gibt. Bekannt wäre mir da kein Bahnhof wo das so ist, und eine entsprechende Vorschrift wüsste ich auch nicht - ich nehme an das wäre entsprechend örtlich geregelt.
Zitat von 211064
Bei den grauen Kästen unter den Signalhebeln handelt es sich in der Tat um Sperren, die allerdings mit der Fahrstraßenfestlegung nichts zu tun hatten. Diese sog. "Unterwegssperren" verhinderten, dass ein Signal wieder auf Fahrt gestellt werden konnte, wenn es zuvor teilweise schon zurückgelegt wurde, z.B. um eine Fehlbedienung zu korrigieren.
Nein, die Unterwegssperre ist direkt an der Seilscheibe angebracht, und wäre bei dem Blickwinkel des Fotos gar nicht zu sehen. Die auf dem Bild sichtbaren Kästen sind elektrische Hebelsperren oder elektrische Hebelkontakte.
Zitat von reinout
Auch so etwas wie http://www.stellwerke.de/grund/seite1_2.html: das habe ich gelesen und für etwa 60% als nicht-zutreffend bezeichnet. In so ein einfaches Bahnhof wie Kelberg gibt es, meine ich, keine automatische Fahrstraßenauslösungen mit Gleiskontakte.
Kann man so pauschal nicht sagen. Je neuer das Stellwerk und je mehr Betrieb, außerdem auch je größer die Geschwindigkeit die gefahren wird, desto wahrscheinlicher ist es dass man Gleiskontakte hat.
Zitat von reinout
Aber... das stimmt nicht. Für das automatische Auflösen einer Fahrstraße ist zwingend erforderlich das man feststellen kann das den Zug noch komplett ist. Also "der Lok überfahrt ein Gleiskontakt" genügt nicht! Auf so eine Nebenbahn wie in Kelberg muss der Fahrdienstleiter selber feststellen das der Zug noch komplett ist.
Nein, da die Fahrstraßenfestlegung nur gegen das Umstellen der Weiche unter dem Zug schützen muss. Im Fall einer Zugtrennung geht man wohl davon aus, dass der hintere Zugteil zum stehen kommt - damit ist gewährleistet, dass sich kein abgerissener Zugteil mehr bewegt, sofern ein anderen Zugteil erfolgreich in den Bahnhof eingefahren und dort zum stehen gekommen ist.
Der Zugschluss ist nur für die Bedienung des Streckenblock/das Abgeben der Zugmeldungen relevant, außerdem auch bei mittelbarer Gleisfreimeldung im Bahnhof.
Zitat
- Wenn es keine elektrische Festlegung gibt genügt das Zurücklegen der Signalhebel um die Fahrstraßenhebel wieder frei zu machen.
- Ich habe aber eine elektrische Festlegung... also soll er irgendwo aufgelöst werden. Und der Fdl muss das selber machen.
- Also er betätigt irgendeine Taste/Schalter/Schlüsseldingbums wodurch die elektrische Festlegung aufgehoben wird.
- Als "extra" kann ich noch hinzufügen das die Taste nur betätigbar ist wenn der Zug ein Gleiskontakt befahren hat hinter den Einfahrsignal.
- Ich meine/vermute das die Taste nicht unbedingt außen (im Regen...) am Bahnsteig sein soll. Wofür gibt es anders eine nette Fahrdienstleiter-Ausbau an so einem Bahnhofsgebäude? Das ist doch gerade für eine gute Überblick über den ganzen Bahnhof?
Es kann vom Fdl eine Mitwirkung bei der Auflösung von Einfahrten erforderlich sein (muss aber nicht, gibt viele Stellwerke wo es sowohl bei Einfahrten als auch bei Ausfahrten automatisch geht), bei Ausfahrten ist es sehr selten dass der Fdl (oder ein anderer Wärter) mitwirken muss.
Ist eine Mitwirktaste angeordnet, funktioniert diese nur, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen. Dabei muss - wenn ich mich richtig erinnere - der Schienenkontakt bei Fahrsstellung des Einfahrsignals befahren worden sein, das Einfahrsignal jetzt Halt zeigen und seit der letzten Befahrung des Schienenkontakts mindestens 30 Sekunden vergangen sein.
Dass man einen Taster hat,der ohne jeden Schienenkontakt auflöst, ist (zumindest heute) selten, auf Kleinbahnhöfen aber nicht auszuschließen.