Zitat von Doppeltracktion im Beitrag #57
Zitat von Djian im Beitrag #53
Und wer ist bitte schön der Vertragspartner, wenn es um Mängelbeseitigung geht.
Sicherlich der Besteller oder ?????
Wieso kommst du darauf? Hersteller ist und bleibt die Firma, die es hergestellt hat. Ergo in dem Beispiel Mä. Die stellen auch ihren kompletten Ersatzteil und Mängelbeseitigungs-Apperat zur verfügung.
Für den Endkunden ist relevant, wer ihm die Ware verkauft hat. Mit diesem Lieferanten schließt er den Kaufvertrag und ebenjener Lieferant ist im Zweifel für die Mängelbeseitigung zuständig. Hierzu hat er zweimal das Recht auf Nachbesserung, danach kann der Kunde die Rückabwicklung fordern.
Der Lieferant wiederum hat neben dem Kunden noch seinen eigenen Lieferanten, im Regelfall den Hersteller der Ware als Vertragspartner. Je nach Vertragsgestaltung kann es hier nun verschiedene Verfahren geben. Die Verträge dürften hier wesentlich flexibler sein, weil es zwischen Geschäftsleuten stattfindet und nicht von geschäftlich an Privat.
Im Regelfall wird natürlich der jeweilige Produzent vertraglich für die Mängelbeseitigung zuständig sein und sich darum kümmern.
Für den Endkunden ist nun der offizielle Weg, sich mit seinem Händler auseinander zu setzen und diesem die Ware zuzuschicken. Der Händler hat die Kosten hierfür und die Mängelbeseitigung zu tragen. Ob die Reparatur nun selber durchgeführt wird, oder der Hersteller diese übernimmt, geht den Endkunden erstmal nichts an.
Das häufig die Endkunden direkt mit dem Hersteller in Verbindung treten ist Kullanz seitens des Produzenten, er könnte auch auf den eigentlichen Vertragspartner, also den Händler verweisen. Vermutlich wird man eben aus den bestehenden Verträgen heraus, der Erfahrung der Vergangenheit und dem Umgang mit dem Kunden in der Regel mit einer direkten Abwicklung unter Umgehung des Händlers einverstanden sein.