RE: Werksbahn: Fotgrafieren erlaubt?

#1 von Elias , 09.03.2007 22:15

Guten Abend, liebe Forengemeinde!

Ich brauch heute mal wieder den Rat von Experten
Wenn ich Züge einer Werksbahn fotografieren will, und das Werk dann auch auf meiner Aufnahme ist bzw. die Züge auf dem Werk fotografiere, sieht man das schon als Spionage an?
Da auch die Werkspolizei ihre "Kontrollgänge" um das Werk macht, möchte ich besser erst euch fragen.

Danke für eure Hilfe!


Gruss, Elias


 
Elias
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RE: Werksbahn: Fotgrafieren erlaubt?

#2 von ths_82 ( gelöscht ) , 09.03.2007 22:20

Frag doch bei dem Pfoertner. Der muesste es am bessten wissen, ob in seinem Werk fotografiert werden darf oder nicht.

Thomas


ths_82

RE: Werksbahn: Fotgrafieren erlaubt?

#3 von Oli|Killa|Oli ( gelöscht ) , 09.03.2007 22:24

Hallo Elias.

Ich habe vor zwei Wochen die Rangieranlagen eines Öllagers bei mir im Ort fotografiert. Nach 5min kam ein Kleinbus über das Werksgelände gefahren, vor dem ich dann ins Gebüsch geflüchtet bin. Die Fahrer waren sehr neugierig auf den plötzlich verschwundenen Fotograf, sind dann aber weitergefahren. Das war sicher kein Routinerundgang!

Ich würde wenigstens vorsichtig sein. Wenn du erwischt wirst, zeige deine Fotos und lösche sie evtl. einfach, damit die Sache aus der Welt ist. Zumindest hätte ich das so gemacht, wäre ich erwischt worden.

Gruß Olli


Oli|Killa|Oli

RE: Werksbahn: Fotgrafieren erlaubt?

#4 von Cougarman ( gelöscht ) , 09.03.2007 22:33

Hallo Elias,

solange Du von öffentlichen Straßen aus fotografierst gibt es normalerweise keine Probleme.


Cougarman

RE: Werksbahn: Fotgrafieren erlaubt?

#5 von KBS971 , 09.03.2007 22:59

Servus Elias,
ruf einfach mal bei denen an, und sag du bist Eisenbahnfotograf und möchtest die Werkslok fotografieren. Ich gehe davon aus das das zu keinerlei Probleme führen dürfte.

Gruß
Olli


KBS971  
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RE: Werksbahn: Fotgrafieren erlaubt?

#6 von Elias , 09.03.2007 23:39

Danke für eure schnellen Antworten


Gruss, Elias


 
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RE: Werksbahn: Fotgrafieren erlaubt?

#7 von Gelöschtes Mitglied , 10.03.2007 10:49

von öffentlichem gelände aus darfst du aus normalen positionen (fast) alles fotografieren. es gibt wirklich nur sehr wenige ausnahmen, in deutschland aber nicht der rede wert und selbst die sind rechtlich eher umstritten.
wenn das werk etwas nicht der allgemeinheit zeigen wollte, würde es dies sicherlich durch mauern oder ähnliches schützen. fotografierst du durch einen zaun, ist das erlaubt, nimmst du eine leiter, um über eine mauer zu fotografieren, ist dies verboten. fotografierst du aus einem hochhaus oder von einem berg aus über die mauer hinweg, ist dies wieder erlaubt.
willst du aber auf das gelände, um dort zu fotografieren, musst du dir natürlich vorher eine erlaubnis holen.



RE: Werksbahn: Fotgrafieren erlaubt?

#8 von Dirk Ackermann , 10.03.2007 12:09

Zitat von Elias
Guten Abend, liebe Forengemeinde!

Ich brauch heute mal wieder den Rat von Experten
Wenn ich Züge einer Werksbahn fotografieren will, und das Werk dann auch auf meiner Aufnahme ist bzw. die Züge auf dem Werk fotografiere, sieht man das schon als Spionage an?
Da auch die Werkspolizei ihre "Kontrollgänge" um das Werk macht, möchte ich besser erst euch fragen.

Danke für eure Hilfe!



Hallo Elias,

das kommt ganz darauf an welche Firma das ist. Zum Beispiel die BASF in Ludwigshafen darf auf dem Hintergrund zu sehen sein. Im Betrieb darf nur im Beisein des Werkschutzes die Werksbahn fotografiert werden wenn das vorher schriftlich von der Geschäftsleitung genehmigt wurde.

Ich habe mich da nämlich man schlau gemacht weil ich gerne die alte Dampfspeicherlok der BASF vor dem Werkslokschuppen fotografieren wollte.

Rangierarbeiten von Werksbahnen auf DB Gleisen ausserhalb der Betriebe dürfen ohne Genehmigung fotografiert werden.
Zu Deiner eigenen Sicherheit ziehe dabei eine Warnweste an. Ich habe die Erfahrung gemacht wenn man in Deutschland eine gelbe Warnweste anzieht und sich dadurch von den DB Mitarbeitern (rote Warnkleidung) abhebt gibt es selten Ärger.


Grüße aus Dithmarschen
Dirk

Mitglied bei den Eisenbahnfreunden Vaale e.V.


 
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RE: Werksbahn: Fotgrafieren erlaubt?

#9 von Gast , 11.03.2007 09:10

Hallo Dirk,

ich kann das etwas ergänzen.

Wer im öffentlichen Verkehrsraum fotografieren will sollte eine Warnweste tragen. Erstens aus Gründen der eigenen Sicherhiet und zusätzlich zeigt das den unbefangenen Beobachtern, dass da einer weiss was er tut und sicherlich angemeldet ist.

Ergo unterbleiben solche Unsinnge Dinge.

Wenn man von öffentlich zugänglichem Gelände aus fotograffiert ist normalerweise nicht mit Problemen zu rechnen.

Wichtig ist vielleicht folgendes: Wenn es sehr interessante Bilder sind und es Ärger gibt, kann im öffentlichen Raum nur die Polizei da etwas unternehmen. Leider ist den Polizeibeamten vor Ort die Rechtslage auch unklar, zumindest i.d.R.. Wenn die etwas haben wollen, es ruhig auf eine Beschlagnahme ankommen lassen und nicht freitwillig rausrücken. Dann muss nämlich (innerhalb von 48 Stunden?) ein Richter prüfen ob das rechtens war und der hat mehr Zeit und (hoffentlich, gilt für beides) mehr Kenntnis davon. Und wenn die das gelöscht oder den Film unbrauchbar gemacht haben, dann muss Schadenersatz geleistet werden. Deshalb im Zweifelsfall niemals einer Sicherstellung zustimmen sondern es auf eine Beschlagnahme ankommen lassen.

Wolfgang



RE: Werksbahn: Fotgrafieren erlaubt?

#10 von Gelöschtes Mitglied , 11.03.2007 09:24

...



RE: Werksbahn: Fotgrafieren erlaubt?

#11 von Cougarman ( gelöscht ) , 11.03.2007 09:29

Zitat von Wolfgang Prestel
Wichtig ist vielleicht folgendes: Wenn es sehr interessante Bilder sind und es Ärger gibt, kann im öffentlichen Raum nur die Polizei da etwas unternehmen. Leider ist den Polizeibeamten vor Ort die Rechtslage auch unklar, zumindest i.d.R.. Wenn die etwas haben wollen, es ruhig auf eine Beschlagnahme ankommen lassen und nicht freitwillig rausrücken. Dann muss nämlich (innerhalb von 48 Stunden?) ein Richter prüfen ob das rechtens war und der hat mehr Zeit und (hoffentlich, gilt für beides) mehr Kenntnis davon. Und wenn die das gelöscht oder den Film unbrauchbar gemacht haben, dann muss Schadenersatz geleistet werden. Deshalb im Zweifelsfall niemals einer Sicherstellung zustimmen sondern es auf eine Beschlagnahme ankommen lassen.



Moin Wolfgang,

Ob Elias die Fotos so wichtig sind, das er sich solch einem Stress unterziehen möchte ?


Cougarman

RE: Werksbahn: Fotgrafieren erlaubt?

#12 von Gast , 12.03.2007 08:50

Hallo Hannes,

kommt darauf an.

Aber trotzdem ist es besser, vorher mal nett zu fragen. Was auch mitunter hilft ist, wenn man solche Fotos bei sich hat oder wenigstens auf dem Foto gespeichert hat, sofern es ein digitaler Foto ist (ich mache auch nicht alle Bilder mit der DigiCam).

Wolfgang



RE: Werksbahn: Fotgrafieren erlaubt?

#13 von Cougarman ( gelöscht ) , 13.03.2007 01:02

Zitat von Wolfgang Prestel
Aber trotzdem ist es besser, vorher mal nett zu fragen.



Natürlich, das ist immer besser.


Cougarman

   


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