Hallo Karst,
[quote="Karst Drenth" post_id=1737111 time=1508180031 user_id=15793]
Ehrlich zugegeben, wir hatten nie erwartet das es ueberhaupt 3-Leiter Fahrer geben wuerden die sich die DR5000 zulegen wuerden. Zumehr da die DR5000 als reine DCC und somit 2-Leiter Zentrale konzipiert und ausgefuehrt ist. Die naechste Beschwerde spuere ich schon: "Die Kiste macht ja gar kein MM oder MfX !!" Das der Preis und die moeglichkeiten der DR5000 offensichtlich derart beliebt sind, das auch obengenannte 3-Leiter Bahner sich das Teil kaufen kann man doch wohl kaum dem Hersteller vorwerfen oder ?
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Was ist denn das für eine Argumentation? Von DCC auf Zweileiter (korrekter: Außenleiter) zu schließen ist ungefähr so logisch wie beim PKW von Plus an Masse auf Rechtslenker. Das kann, aber es muss nicht. Immerhin 13% der hier abgestimmt habenden Stummis fahren ausschließlich DCC, und zwar auf Mittelleitergleis.
Das ist zwar keine repräsentative Umfrage, aber sie reicht hin, um zu belegen, dass der Schluss "pures DCC gleich Zweileiter" ein fataler Irrtum ist.
Fatal hier, weil eine Digitalzentrale unter falschen Voraussetzungen entwickelt und vermarktet wurde.
Dazu kommt, dass ganz klare gesetzliche Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland missachtet wurden.
[quote="Karst Drenth" post_id=1737714 time=1508338061 user_id=15793]
Das generelle EU-Recht schreibt vor eine Betriebsanleitung, nebst der Nationalsprache der Herkunft auch, eine solche Anleitung in eins der modernen Sprachen: EN, FR oder DE zu liefern. ( EN ist verfuegbar (!) )
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Das ist meines Wissens unzutreffend.
Zitat
Die Betriebsanleitung muss in einer Gemeinschaftssprache und in einer der Amtssprachen des Ziellandes vorliegen.
(Hervorhebung von mir. Quelle: http://www.glossa-group.com/de/legal/rechtsvorschriften.html
Daraus folgt:
Zitat
In der Maschinenrichtlinie ist festgelegt, dass die Betriebsanleitung in der oder den Amtssprache(n) des EU-Mitgliedstaates beiliegen muss, in der die Maschine in Verkehr gebracht und / oder in Betrieb genommen wird.
...
Die Betriebsanleitung für Ihre Maschine beim Einsatz in Dänemark muss auf Dänisch und in Ungarn auf Ungarisch vorliegen, so viel ist klar.
Quelle: https://www.handbuch-experten.de/artikel...liefert-werden/
Auch die für Hersteller und Inverkehrbringer gemachte Seite http://www.ce-kompakt.de/ce-informationen.html ist unmissverständlich:
Zitat
Die Betriebsanleitung ist Bestandteil des Produktes / der Anlage und muss ihm sowohl im Original-text des Herstellers als auch in der jeweiligen Landessprache des Benutzers beigefügt werden. Sie ist als produktbegleitende, hinweisende Sicherheit des Herstellers zu verstehen.
Noch mehr:
Zitat
Beim Import von Produkten nach Deutschland sollten Sie ebenfalls Wert auf eine ordentlich übersetzte Anleitung legen. Für Verbraucherprodukte und gewerbliche Produkte gilt gleichermaßen, dass eine Anleitung in deutscher Sprache beiliegen muss. Die Qualität der Anleitung spielt dabei eine große Rolle. Denn selbst wenn Ihr Produkt einwandfrei ist, besteht bei einer fehlenden oder unverständlichen Anleitung ein Sachmangel. Die sogenannte "Ikea-Klausel" gibt dem Käufer die Möglichkeit auch bei Übersetzungen Mängelansprüche geltend zu machen.
(selbe Quelle)
Etwaige Inkompatibilitäten müssen dabei aufgeführt werden, auch wenn ihr Eintreten dem Hersteller eher unwahrscheinlich scheint (wobei das ja schon als Fehleinschätzung klargestellt wurde - da ist aber im Zweifel der Hersteller der Dumme, der den Kunden wegen einer bekannten, aber nicht dokumentierten Unverträglichkeit entschädigen muss!), und sowohl zum s88 als auch zum s88-N gehört im Modellbahnwesen die Masseanbindung!
Dass auch in der für Sehbehinderte zitierten Ausreißung aus der englischen Bedienungsanleitung kein Hinweis auf s88 oder s88N zu finden ist, weißt du sicher selbst: s88 ist schließlich weder ein Booster noch ein "LocoNet accessory".
Und die Formulierung in der jetzt verlinkten Anleitung:
Zitat
3-Leiter Betrieb: Aufgrund der H-Brücke (Track Output) in der DR5000 dürfen auf keinen Fall die Rückmelder DR4088GND gegen Gleismasse, wie das sonst üblich ist, verwendet werden. Das führt im unweigerlich zur Zerstörung der DR5000. Möchte ein 3-Leiterfahrer trotzdem mit der DR5000 fahren und rückmelden, muss zwingend die DR4088OPTO verwendet werden.
ist absolut unzureichend: hier müssen unbedingt alle s88-Module gleich welches Herstellers ausgeschlossen werden, soweit sie nicht galvanische Trennung zwischen Gleisstromkreis und Rückmeldestromkreis aufweisen; s88 ist kein Digikeijs-Hausanschluss, sondern ein halbwegs normiertes und allgemein verwendetes Bussystem.
Der Hersteller einer Zentrale muss heute davon ausgehen, dass der Kunde die Peripherie bei anderen Herstellern kauft - zumal als ein Hersteller, der anders als Märklin oder Roco/Fleischmann kein Komplettsystem im Programm hat (vom Gleis bis zur Zentrale), sondern so gesehen Zubehör anbietet, das zwingend mit Komponenten anderer Marken kombiniert wird.
vgl.
[quote]Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)
§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
[...]
(2) Ein Produkt darf, soweit es nicht Absatz 1 unterliegt, nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt der Anforderung nach Satz 1 entspricht, sind insbesondere zu berücksichtigen:
1.
die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer,
2.
die Einwirkungen des Produkts auf andere Produkte, soweit zu erwarten ist, dass es zusammen mit anderen Produkten verwendet wird,
[...]
§ 6 Zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt
(1) Der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bei der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt
1.
sicherzustellen, dass der Verwender die Informationen erhält, die er benötigt, um die Risiken, die mit dem Verbraucherprodukt während der üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer verbunden sind und die ohne entsprechende Hinweise nicht unmittelbar erkennbar sind, beurteilen und sich gegen sie schützen zu können,[/quote]
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2011/
Das ganze ist natürlich für eine winzige Firma ziemlich nervig. Aber es ist nun mal geltendes (EU-)Recht - und das aus gutem Grund, denn wir erinnern uns doch sicher alle noch an die furchtbaren IKEA-Anleitungen von vor 30 Jahren, und an Anleitungen von China- oder Koreaprodukten, die offensichtlich Wort für Wort mit dem Wörterbuch aus der Originalsprache "übersetzt" wurden, aber auf deutsch völlig unverständlich waren und meist auch auf englisch nicht besser.
Es ist auch klar, dass der Entwickler eines Geräts auf manche Dinge einfach nicht kommt, die der Anwender ohne Ingenieurstudium machen kann oder wird. Deshalb ist es sehr nützlich, wenn man Leute hat, die keine Ahnung haben und das Gerät einfach mal ausprobieren - aus deren Fehlern wird der Anleitungsautor klüger. Ein Anleitungsautor, der selbst nicht an der Entwicklung beteiligt war und am besten kein Ingenieur ist, wäre noch besser - aber woher nehmen?
Dazu kommt, dass ihr nicht einfach davon ausgehen könnt, "der Anwender versteht Englisch". So zum Beispiel: ungefähr jeder siebte Bundesbürger über 45 Jahren hat in der Schule Russisch statt Englisch gelernt, je nach Schulzweig war die Fremdsprache sogar fakultativ und haben einige also gar keine Fremdsprache gelernt - und selbst wenn man einige Jahre Schulunterricht in einer Sprache hatte, muss das nicht bedeuten, dass man sie versteht. Deshalb hat der Gesetzgeber, nicht nur in Deutschland, sondern EU-weit, festgelegt, dass eine Bedienungsanleitung in der Amtssprache des Ziellandes zwingend zum Produktumfang gehört. Da Deutschland nur eine Amtssprache hat, entfällt hier das Problem mehrsprachiger Länder - aber viel Spaß mit eurem Nachbarland Belgien; da wird kein selbstbewusster Flame tolerieren, wenn jemand ihm das Produkt nur mit französischer Anleitung ausliefert!
Es reicht übrigens auch nicht aus, die landessprachliche Anleitung im Internet bereitzustellen: sie muss dem Produkt bei Auslieferung beiliegen.
Dann mal viel Spaß bei der Abstellung aller Mängel (dem Hörensagen nach soll es ja bei Digikeijs noch mehr Bedienungsanleitungen geben, die qualitativ einige Luft nach oben haben, oder wieso stehen zu euren Produkten so viele Fragen im Forum?) - und so als Überlegung: eine Zentrale, die selbst mit hauseigenen Geräten nicht zusammenarbeitet, ist das wirklich toll? Wie wäre es, die nächste Version der Zentrale so umzuarbeiten, dass sie, wie auch andere Zentralen mit vergleichbarer Technik (etwa die Märklin-CSx), die Rückmeldung per Gleisstromkreis verkraftet? Wenn Märklin das kann, müsste es doch für euch auch nicht unmöglich sein?