RE: Kombination Wartezeichen mit Vorrücksignal

#1 von Atlanta , 20.02.2021 13:38

Moin Kollegen,

in einem alten Fachbuch habe ich diese interessanten Symbole entdeckt:


Gemeinfreier Buchauszug

Hierbei handelt es sich um Gleisplansymbole zu Vorrücksignalen und Wartezeichen, sowie beide Signale in Kombination.

Mit würde mal generell interessieren, wo diese Vorrücksignale in der Kombination mit Wartezeichen aufgestellt waren?


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RE: Kombination Wartezeichen mit Vorrücksignal

#2 von hmmueller , 20.02.2021 14:52

Ich dachte eigentlich, dass das konzeptuell "recht einfach" ist:

* Ein Wartezeichen steht an einer Grenze zweier Verantwortungsbereiche für Rangierfahrten; typisch ist z.B. zwischen einem Bw und dem Bereich eines Stellwerks, aber ggf. auch zwischen zwei Stellwerken. Zwei Regeln gelten für Wartezeichen: (a) Die Vorbeifahrt an einem Wartezeichen ist nur auf Aufforderung möglich; und (b) ein Wartezeichen gewährt keinen Flankenschutz.

* Zu (a): Die Aufforderung zur Vorbeifahrt kann mit den üblichen Fahnen- oder Hornsignalen gegeben werden. Aber wenn vom Wartezeichen aus das Stellwerk nicht sichtbar und nicht hörbar ist (Distanz, Rückseite des Stellwerks, viel Verkehr), dann braucht man ein anderes Aufforderungsmittel, und das ist das Vorrücksignal.
-- Ein Vorrücksignal ohne Wartezeichen scheint mir ein sehr spezieller Fall; dazu müsste es eine Stelle gegeben haben, wo statt des Wartezeichens ein anderer Grund für "Warten" vorhanden ist - und wenn es "nur" eine Festlegung in der Bf-Do ist.

* Zu (b): Wenn an der Stelle, wo das Wartezeichen steht, auch Flankenschutz gewährt werden soll, dann muss man dort ein Gleissperrsignal aufstellen (wenn man nicht direkten Flankenschutz z.B. über eine Flankenschutzweiche vorsieht).
-- Allerdings wird es nun, wenn ich's richtig verstehe, ein wenig verknotet: Das Gleissperrsignal wäre für Rangierfahrten auch ein Punkt, der nicht ohne Aufforderung überfahren werden darf, wieso also die Kombination von Gleissperrsignal und Wartezeichen? Aber war's nicht so, dass - zumindest zu manchen Zeiten - unbegleitete Triebfahrzeuge an einem Gleissperrsignal vorbeifahren durften, wenn sie das Freistellen des Gleissperrsignals wahrnahmen? - und nun konnte man prinzipiell hier ein Wartezeichen ergänzen, was dann hieß: Auch wenn Du das Freistellen des Gleissperrsignals wahrnimmst, musst Du auf eine explizite Aufforderung zur Weiterfahrt warten. Und wenn nun, wie unter (a) beschrieben, das Stellwerk nicht sichtbar war, dann brauchte es zusätzlich noch ein Vorrücksignal auf der Gleissperrsignal+Wartezeichen-Kombination.

So reime ich mir das zusammen - wobei durch örtliche Regelungen die Bedeutung solcher Signale im gewissem Rahmen ergänzt und umdefiniert werden konnte, sodass eine "Vollausstattung" mit allem und jedem nicht nötig war, und auch nicht die Regel.

... aber vielleicht liege ich auch ordentlich daneben, dann hoffe ich auf Aufklärung und Korrektur!

H.M.


 
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