RE: Wann dürfen Dampfloks nicht fahren?

#1 von heiko.s3 ( gelöscht ) , 25.05.2009 01:12

Hallo, ich brauch mal die hilfe der Experten.

Bei uns ist eine Diskusion entfacht wann Dampflokbespannte Sonderzüge
nicht fahen dürfen.

Ich kann mich erinnern das zum Brunnenfest in Michelstadt die 01 aus Frankfurt wegen Brandgefahr (des Waldes oder Bahndamm?) abgesagt hat und eine V200 schicken wollte.

Gibt es da bestimmte Regeln?

mfg
Heiko


heiko.s3

RE: Wann dürfen Dampfloks nicht fahren?

#2 von Weltenbummler , 25.05.2009 06:23

Soweit ich mich erinnere hängt das mit den Waldbrandstufen wirklich zusammen. Hier in Berlin wurde auch schon bei geplanten Fahrten die
52 8177 stehen gelassen und stattdessen das U-Boot davorgespannt.
Da kann der Veranstzalter nichts dran machen.
Aber hier im Forum tummeln sich ja einige echte Eisenbahner, die dazu bestimmt genaue Auskünfte geben können.


Gruß aus Karachi
Thomas


 
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RE: Wann dürfen Dampfloks nicht fahren?

#3 von MBF No.1 , 25.05.2009 07:18

Hallo Thomas,
das ich Richtig, auch hat es bis in die 90ziger ein generells Fahrfahrverbot für die Dampfloks gegeben seitens der DB.

MFG
Thomas


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RE: Wann dürfen Dampfloks nicht fahren?

#4 von mgleiser , 25.05.2009 22:41

Hallo,

Das hört sich aus heutiger Sicht aber"schräg"an.
Dann wäre ja der Schienenverkehr der frühen Epochen in den Sommermonaten(wegen Waldbranntgefahr) regelmäsig zum erliegen gekommen!

Gruss Arne


 
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RE: Wann dürfen Dampfloks nicht fahren?

#5 von maquetista15 ( gelöscht ) , 25.05.2009 22:52

Hallo an alle,
Schräg ist das nicht, es wurde nur anders gehandhabt.
Damals gab es ja noch steckengeher die werden dann warscheinlich alarm geschlagen haben wenn sie einen waldbrand gesehen haben,¨könnte doch sein oder?


maquetista15

RE: Wann dürfen Dampfloks nicht fahren?

#6 von MBF No.1 , 25.05.2009 22:56

Hallo Arne,

Zitat von mgleiser
Hallo,
Das hört sich aus heutiger Sicht aber"schräg"an.Gruss Arne


Nein, früher war ein so genannter Brandschutzstreifen entlang der Gleise. Dieser Betrug 6 Meter aus Gleismitte, so war die Gefahr eines Böschungsbrand nicht ganz so schlimm wie heute. Da man diesen mit dem Traktionswechsel E- / Diesellok veranlässigt hat. Auch hatte die Deutsche Bahn früher noch eine Bahn Feuerwehr. Diese ist aber im Zuge des an die Börse gehen abgeschaft worden, und heute sind die Örtlichen Wehren dafür in die Pflicht genommen worden.

Die Bahn hat dafür den ÖRtlichen Wehren die an Eisenbahntunnel sind Fahrzeuge bezahlt.

Zitat von mgleiser
Dann wäre ja der Schienenverkehr der frühen Epochen in den Sommermonaten(wegen Waldbranntgefahr) regelmäsig zum erliegen gekommen!
Gruss Arne

Siehe oben.

MFG
Thomas


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RE: Wann dürfen Dampfloks nicht fahren?

#7 von H0! , 25.05.2009 22:59

Zitat von lokschlumpf
Bei uns ist eine Diskusion entfacht wann Dampflokbespannte Sonderzüge nicht fahen dürfen. [...]
Gibt es da bestimmte Regeln?



Anscheinend ja:
"Übrigens von ölgefeuerten Dampfloks geht keine Gefahr des Funkenfluges aus. Daher dürfen diese Loks auch bei erhöhter Waldbrandgefahr verkehren."
http://www.ostsaechsische-eisenbahnfreun...zeitung%206.pdf

Und:
"Da mit einer kohlegefeuerten Dampflokomotive gefahren wird,
muss die Fahrt bei hoher oder höchster Waldbrandgefahr (Warnstufe 3 oder 4) aus brandschutztechnischen Gründen leider ersatzlos ausfallen."
http://de.nntp2http.com/etc/bahn/announc...e95e30fa7e.html

Ich weiß nicht, ob es Fahrverbote wegen Waldbrandgefahr auch schon in den '70ern (oder früheren Epochen) gegeben hat.
Früher gab es hier eine Hecke neben dem Bahngleis - und in den 70ern hat es da regelmäßig geraucht und geschwelt (in der Hecke meine ich).


Viele Grüße
Thomas


 
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RE: Wann dürfen Dampfloks nicht fahren?

#8 von Bodenbahner ( gelöscht ) , 25.05.2009 23:00

Da muß man trennen zwischen Damal und Heute.

Vor dem Dampflokverbot wurden an den Strecken Brandschutzstreifen unterhalten, die dafür sorgten das Funkenflug nicht zum Waldbrand reichte.

Da es nach dem Aufhebung des Dampflokverbotes trotzdem zu Dampfverboten kommt, liegt an den nicht mehr vorhanden Brandschutzstreifen. Davon ausgenommen sind Öl-Dampfer, da gibt es keine Funkenflug. Würde man ohne Brandschutstreifen durch ein Hochsommerwald fahren, kanns du direkt ne RoLa mit der Feuerwehr hinterher düsen lassen

Das Dampflokverbot in den 70er wurde u.a mit Brandschutzstreifenaufgabe und fehlenden Unterhaltungsanlagen begründet, war aber sicherlich zum Teil auch Ideologisch bis Egonzentrich begründet.
Nach dem Aufheben mitte der 80er zum 150 Jährigen mußten einige Bahndirektionen per "Order de Mufti" überzeugt werden, m. W Essen und (Oberhalb) HH Dampfloks zu zu lassen.

Jedenfalls wo ich ~1986 mit der 41 360 um Solingen gefahren bin hies es eine Tag vorher noch: BD Essen besteht auf Dieselbespanung.

Unser damaliger NRW Regierungspräsident packte dann noch eine Drauf und Ordnete an das Strecken an den Kohlegefeuerte Dampflok fahren sollen von ein 2m hohen Durchgängigen Holzzaun umgeben sein sollten, um vor Kesselexplosienen zu schützen

Soweit mein Erinnerungsstand.

mfg

Ralf


Bodenbahner

RE: Wann dürfen Dampfloks nicht fahren?

#9 von Toto , 26.05.2009 10:13

Moin,

bei uns eim Verein ist es so geregelt, dass wir bei Waldbrandstufe 5 nicht fahren. Wenn allerdings Stufe 4 vorhanden ist, gibt es bei uns immer große Diskussionen ob wir fahren. In der letzten Zeit sind wir gottzeidank immer mit Dampf gefahren.
Wie das allerdings auf DB-Gleisen geregelt ist, kann ich nicht sagen, unsere Strecke gehört nämlich nicht der DB.

Gruß
Toto


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