der Beiwagen der Limburgerzigarre ETA 517/ESA 817 (Epo 4) verfügt an der einen Seite über Spitzenbel. und 2 Rückleuchten an der anderen Seite aber nur über 2 Rückleuchten. Warum befindet sich an dieser Seite überhaupt eine Beleuchtung, da im Betrieb diese dem Steuerwagen zugewandt ist und daher kein Licht benötigt ?
War dies als Parklicht gedacht?
Gab es beim Steuerwagen (wenn kein Beiwagen gekuppelt war) ein Parklicht mit rot an beiden Enden ?
ich glaube nicht, dass es um Parklicht geht. Ich denke, dass ein Dreilicht-Spitzensignal nur an der Seite Sinn macht, wo sich der Steuerstand befindet - klar. Ohne Verwendung des Steuerstandes kann der Wagen in beide Richtungen laufen, also auch als letzter Wagen. Darum ist in beiden Richtungen die Möglichkeit eines Zugschluss-Signales notwendig. Dies ist ja bei allen Reisezug-Steuerwagen genauso.
Das Parklicht ist ja ein jüngeres Lokomotivsignal. Das beidseitige A-Spitzensignal (Rangierlicht) zeigt dem Betriebspersonal an, dass hier eine Lok in Betrieb ist, also z.B. auf den Betrachter zufahren kann. Wenn eine Lokomotive nur vorübergehend abgestellt wird und deshalb beleuchtet sein soll, müsste sie sonst ein beidseitiges Dreilichtspitzensignal zeigen. Dann wäre aber dem Betriebspersonal der Unterschied zwischen einer in Betrieb befindlichen und einer vorübergehend abgestellten Lokomotive nicht deutlich. Daher die Gepflogenheit, beidseitig rot zu signalisieren, was klar macht, diese Lok wird sich nicht auf jemanden zubewegen. Bei Wagen droht das aber (in der Regel) ohnehin nicht, die können sich aus eigener Kraft nicht bewegen. Daher auch kein Lokomotivsignal bzw. kein Parklicht.
ZitatDaher die Gepflogenheit, beidseitig rot zu signalisieren, was klar macht, diese Lok wird sich nicht auf jemanden zubewegen. Bei Wagen droht das aber (in der Regel) ohnehin nicht, die können sich aus eigener Kraft nicht bewegen. Daher auch kein Lokomotivsignal bzw. kein Parklicht.
Das klingt logisch. Aber warum verfügt der Beiwagen dann auf beiden Seiten über ein Schlußlicht ?
wohl für den Fall, dass aus irgendwelchen Gründen der ETA mal vor den Steuerwagen gekuppelt werden muss, eine defekte Kupplung oder der Triebwagen lässt sich wegen einem Defekt nicht vom Steuerwagen aus steuern.
Beim VB 98 und VS 98 hast Du auch Rücklichter, obwohl sie im Regelbetrieb grad beim VB warscheinlich nie gebraucht wurden. Aber von jeder Regel gibt es auch eine Ausnahme.
Das mit denAusnahmen hat DB Regio bei den 422ern wieder lernen dürfen. Hier hielt man die Halter für Zugschlussscheiben nicht für nötig, bis dann die Lokführer beim Schleppen der Züge vor dem Problem standen, dass die Batterie leer war, und man keinen Zugschluss hat. Also gibts jetzt aufklebbare Zugschlussscheiben.
ZitatDaher die Gepflogenheit, beidseitig rot zu signalisieren, was klar macht, diese Lok wird sich nicht auf jemanden zubewegen. Bei Wagen droht das aber (in der Regel) ohnehin nicht, die können sich aus eigener Kraft nicht bewegen. Daher auch kein Lokomotivsignal bzw. kein Parklicht.
Das klingt logisch. Aber warum verfügt der Beiwagen dann auf beiden Seiten über ein Schlußlicht ?
viele Grüße Joachim
Die Steuerwagen haben an der einen Seite ein Schlusslicht und ein 3-Licht Spitzensignal. An der anderen Seite gibt es eine Schlusslicht mit einem 2-Licht Signal. Bei der Auslieferung (zumindestens der ersten Fahrzeuge) waren diese noch nicht mit einem 3-Licht Spitzensignal ausgestattet. Das dritte Licht kam später dazu und wurde dann nur an einem Ende nachgerüstet.
Das Parklicht ist ja ein jüngeres Lokomotivsignal. Das beidseitige A-Spitzensignal (Rangierlicht) zeigt dem Betriebspersonal an, dass hier eine Lok in Betrieb ist, also z.B. auf den Betrachter zufahren kann. Wenn eine Lokomotive nur vorübergehend abgestellt wird und deshalb beleuchtet sein soll, müsste sie sonst ein beidseitiges Dreilichtspitzensignal zeigen. Dann wäre aber dem Betriebspersonal der Unterschied zwischen einer in Betrieb befindlichen und einer vorübergehend abgestellten Lokomotive nicht deutlich. Daher die Gepflogenheit, beidseitig rot zu signalisieren, was klar macht, diese Lok wird sich nicht auf jemanden zubewegen. Bei Wagen droht das aber (in der Regel) ohnehin nicht, die können sich aus eigener Kraft nicht bewegen. Daher auch kein Lokomotivsignal bzw. kein Parklicht. Gruß Dietmar
Parklicht??? Glaubt ihr den Kram wirklich?
Oh je, hier werden wieder die Taschen voll gemacht...
Zitat von ldec
ZitatDaher die Gepflogenheit, beidseitig rot zu signalisieren, was klar macht, diese Lok wird sich nicht auf jemanden zubewegen. Bei Wagen droht das aber (in der Regel) ohnehin nicht, die können sich aus eigener Kraft nicht bewegen. Daher auch kein Lokomotivsignal bzw. kein Parklicht.
Das klingt logisch. Joachim
Ach du lieber Gott... *Kopfschüttel*
Manchmal hilft ein Blick ins Signalbuch schon weiter