RE: Beleuchtung ETA 517/ESA 817

#1 von ldec ( gelöscht ) , 05.11.2010 12:42

Hallo,

der Beiwagen der Limburgerzigarre ETA 517/ESA 817 (Epo 4) verfügt an der einen Seite über Spitzenbel. und 2 Rückleuchten an der anderen Seite aber nur über 2 Rückleuchten. Warum befindet sich an dieser Seite überhaupt eine Beleuchtung, da im Betrieb diese dem Steuerwagen zugewandt ist und daher kein Licht benötigt ?

War dies als Parklicht gedacht?

Gab es beim Steuerwagen (wenn kein Beiwagen gekuppelt war) ein Parklicht mit rot an beiden Enden ?


viele Grüße
ldec


ldec

RE: Beleuchtung ETA 517/ESA 817

#2 von Multi ( gelöscht ) , 05.11.2010 17:54

Hallo,

ich glaube nicht, dass es um Parklicht geht. Ich denke, dass ein Dreilicht-Spitzensignal nur an der Seite Sinn macht, wo sich der Steuerstand befindet - klar. Ohne Verwendung des Steuerstandes kann der Wagen in beide Richtungen laufen, also auch als letzter Wagen. Darum ist in beiden Richtungen die Möglichkeit eines Zugschluss-Signales notwendig.
Dies ist ja bei allen Reisezug-Steuerwagen genauso.

Das Parklicht ist ja ein jüngeres Lokomotivsignal. Das beidseitige A-Spitzensignal (Rangierlicht) zeigt dem Betriebspersonal an, dass hier eine Lok in Betrieb ist, also z.B. auf den Betrachter zufahren kann. Wenn eine Lokomotive nur vorübergehend abgestellt wird und deshalb beleuchtet sein soll, müsste sie sonst ein beidseitiges Dreilichtspitzensignal zeigen. Dann wäre aber dem Betriebspersonal der Unterschied zwischen einer in Betrieb befindlichen und einer vorübergehend abgestellten Lokomotive nicht deutlich. Daher die Gepflogenheit, beidseitig rot zu signalisieren, was klar macht, diese Lok wird sich nicht auf jemanden zubewegen.
Bei Wagen droht das aber (in der Regel) ohnehin nicht, die können sich aus eigener Kraft nicht bewegen. Daher auch kein Lokomotivsignal bzw. kein Parklicht.

Gruß Dietmar


Multi

RE: Beleuchtung ETA 517/ESA 817

#3 von ldec ( gelöscht ) , 05.11.2010 20:29

Hallo Dietmar ,

vielen Dank für deine Antwort.

Zitat
Daher die Gepflogenheit, beidseitig rot zu signalisieren, was klar macht, diese Lok wird sich nicht auf jemanden zubewegen.
Bei Wagen droht das aber (in der Regel) ohnehin nicht, die können sich aus eigener Kraft nicht bewegen. Daher auch kein Lokomotivsignal bzw. kein Parklicht.


Das klingt logisch. Aber warum verfügt der Beiwagen dann auf beiden Seiten über ein Schlußlicht ?

viele Grüße
Joachim


ldec

RE: Beleuchtung ETA 517/ESA 817

#4 von Niels St , 08.11.2010 13:03

Moin,

wohl für den Fall, dass aus irgendwelchen Gründen der ETA mal vor den Steuerwagen gekuppelt werden muss, eine defekte Kupplung oder der Triebwagen lässt sich wegen einem Defekt nicht vom Steuerwagen aus steuern.

Beim VB 98 und VS 98 hast Du auch Rücklichter, obwohl sie im Regelbetrieb grad beim VB warscheinlich nie gebraucht wurden. Aber von jeder Regel gibt es auch eine Ausnahme.

Das mit denAusnahmen hat DB Regio bei den 422ern wieder lernen dürfen. Hier hielt man die Halter für Zugschlussscheiben nicht für nötig, bis dann die Lokführer beim Schleppen der Züge vor dem Problem standen, dass die Batterie leer war, und man keinen Zugschluss hat. Also gibts jetzt aufklebbare Zugschlussscheiben.

Niels


 
Niels St
Regionalbahn (RB)
Beiträge: 27
Registriert am: 01.02.2008
Homepage: Link
Spurweite H0, H0m
Stromart AC, Digital


RE: Beleuchtung ETA 517/ESA 817

#5 von berndm , 14.11.2010 13:51

Zitat von ldec
Hallo Dietmar ,

vielen Dank für deine Antwort.

Zitat
Daher die Gepflogenheit, beidseitig rot zu signalisieren, was klar macht, diese Lok wird sich nicht auf jemanden zubewegen.
Bei Wagen droht das aber (in der Regel) ohnehin nicht, die können sich aus eigener Kraft nicht bewegen. Daher auch kein Lokomotivsignal bzw. kein Parklicht.


Das klingt logisch. Aber warum verfügt der Beiwagen dann auf beiden Seiten über ein Schlußlicht ?

viele Grüße
Joachim




Die Steuerwagen haben an der einen Seite ein Schlusslicht und ein 3-Licht Spitzensignal. An der anderen Seite gibt es eine Schlusslicht mit einem 2-Licht Signal.
Bei der Auslieferung (zumindestens der ersten Fahrzeuge) waren diese noch nicht mit einem 3-Licht Spitzensignal ausgestattet. Das dritte Licht kam später dazu und wurde dann nur an einem Ende nachgerüstet.


 
berndm
ICE-Sprinter
Beiträge: 6.869
Registriert am: 08.09.2010
Spurweite H0


RE: Beleuchtung ETA 517/ESA 817

#6 von scotti , 15.11.2010 14:34

Zitat von Multi


Das Parklicht ist ja ein jüngeres Lokomotivsignal. Das beidseitige A-Spitzensignal (Rangierlicht) zeigt dem Betriebspersonal an, dass hier eine Lok in Betrieb ist, also z.B. auf den Betrachter zufahren kann. Wenn eine Lokomotive nur vorübergehend abgestellt wird und deshalb beleuchtet sein soll, müsste sie sonst ein beidseitiges Dreilichtspitzensignal zeigen. Dann wäre aber dem Betriebspersonal der Unterschied zwischen einer in Betrieb befindlichen und einer vorübergehend abgestellten Lokomotive nicht deutlich. Daher die Gepflogenheit, beidseitig rot zu signalisieren, was klar macht, diese Lok wird sich nicht auf jemanden zubewegen.
Bei Wagen droht das aber (in der Regel) ohnehin nicht, die können sich aus eigener Kraft nicht bewegen. Daher auch kein Lokomotivsignal bzw. kein Parklicht.
Gruß Dietmar



Parklicht???
Glaubt ihr den Kram wirklich?

Oh je, hier werden wieder die Taschen voll gemacht...


Zitat von ldec

Zitat
Daher die Gepflogenheit, beidseitig rot zu signalisieren, was klar macht, diese Lok wird sich nicht auf jemanden zubewegen.
Bei Wagen droht das aber (in der Regel) ohnehin nicht, die können sich aus eigener Kraft nicht bewegen. Daher auch kein Lokomotivsignal bzw. kein Parklicht.


Das klingt logisch.
Joachim




Ach du lieber Gott... *Kopfschüttel*

Manchmal hilft ein Blick ins Signalbuch schon weiter


Fahrdienstliche Grüße Scotti


 
scotti
CityNightLine (CNL)
Beiträge: 1.797
Registriert am: 03.04.2008
Gleise C-Gleis
Steuerung CS 2


   


  • Ähnliche Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz