RE: Verstanden!

#51 von Stadtbahner , 01.06.2018 18:22

1x Cookies löschen brachte den gewünschten Erfolg, um das "Verstanden"-Popup dauerhaft weg zu bekommen.


Viele Grüße, Stadtbahner

Meine kleine Parkettbahn "Bärlin", neu: Gleisplan #024 mit BR 023, 80 und 218 .
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RE: Verstanden!

#52 von 3047 , 01.06.2018 21:39

Hallo,
bisher habe ich lediglich die Info gesehen, dass Cookies gesetzt werden, und dies angeblich nur zu meinem Vorteil. Welche Info bekommst Du noch, was von Dir gerade gesammelt wird?

Mal eine ganz andere Frage ....... was machst Du, wenn Du mit dem Sammeln der Daten einer bestimmten Webseite nicht einverstanden bist und Du bei Bekundung selbigem nicht auf die Webseite kommst, dort aber etwas kaufen möchtest, was es sonst nirgendwo gibt? Denkbares Szenario .......

.....................................................................................................................................................................................

Hallo,

das ist einfach zu beantworten. Laut EU Datenschutzverordnung hat nun Jeder Datensammler die Pflicht zu veröffentlichen welche Daten er sammelt und wie. Zumeist heißen die Dinger dann Datenschutzrichtlinie oder Datenschutzbestimmungen oder dergleichen, ähnlich wie die AGB, in denen alles drin steht welche Daten gesammelt werden, zu welchem Zweck, ob sie an Dritte weitergegeben werden, usw., usw., Da steht z.B. drin, dass die Firma mit Google Analytics und ähnlichen Firmen zusammenarbeitet und Google für diese Firma ein genaues Nutzerprofil der Nutzer erstellt damit Werbung genau auf den Nutzer zugeschnitten werden kann. Das wird natürlich in blumigen Worte gepackt, z.B. komfortables Surfen, ect ect.,.

Dann steht da drin dass ihr Provider IP Adressen speichert diese aber nicht zusammen mit den Cookies verwertet werden (wer kann das prüfen?) oder mit anderen gesammelten Daten zusammengelegt werden (was eine totale Nutzerausspähung ermöglichen würde), usw., usw. Lies Dir einmal eine solche Datenschutzrichtlinie und du wirst staunen was da alles drin steht.

Zu deinem zweiten Anliegen. Du willst auf einer Webseite etwas kaufen und bist gezwungen die Datenschutzrichtlinie zu akzeptieren. Kein Problem, am nächsten Tag widersprichst du der Datenschutzrichtlinie und forderst auf alle Daten zu löschen. Außerdem kannst du nun verlangen dass Auskunft darüber gegeben wird welche Daten nicht gelöscht wurden und welche noch dort verblieben sind (von Gesetzes wegen z.B.). Für den Fall dass du nicht ständig da kaufst. Es ist Dir überlassen, diesen Datenschutzrichtlinie zuzustimmen oder sie abzulehnen. Allerdings sind sie im Text mittlerweile so gehalten dass keiner Lust hat sie zu lesen, ähnlich dem Kleingedruckten AGB. Seitenlange Erklärungen und umständliche Formulierungen mit Bezug auf Gesetze und Verordnungen die man dann auch erst wieder nachlesen müsste was da drin steht usw., Aber das ist dann dein Bier.

Außerdem muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, an den du dich wenden kannst um dich zu beschweren, Auskunft zu verlangen, oder Löschungsanträge zu stellen usw.,

beispielhaft mal hier:
https://www.einfach-rente.de/impressum

(Impressum und Datenschutz)


kollegiale Grüße

Gustav


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RE: Verstanden!

#53 von Beschwa , 01.06.2018 22:04

Hallo Gustav,

habe deine juristischen Ausführungen nicht alle vertanden oder auch verstehen wollen.

Es ist doch aber wohl so, dass dieses Forum hier von Leuten freiwillig benutzt wird.
Und wenn damit wie das hier läuft einer oder noch einer Probleme hat soll er halt
seine Mitgliedschaft hier beenden.
Ich glaube die Tränen die hier vergossen werden halten sich in Grenzen.

Und ja der Abmahnungsindustrie in diesem Land wird es einen Aufschwung geben,
viele Politiker sind halt Juristen.... ein Schelm der dabei Böses denkt.


Grüßle
Bernd


 
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RE: Verstanden!

#54 von Stummilein , 02.06.2018 00:22

Zitat


Außerdem muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, an den du dich wenden kannst um dich zu beschweren, Auskunft zu verlangen, oder Löschungsanträge zu stellen usw.,


Hallo,

wo steht das im Gesetz?


Beste Grüße Ralf


 
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RE: Verstanden!

#55 von Shoogar , 02.06.2018 01:29

Zitat

Zitat


Außerdem muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, an den du dich wenden kannst um dich zu beschweren, Auskunft zu verlangen, oder Löschungsanträge zu stellen usw.,


Hallo,

wo steht das im Gesetz?



So ungefähr präzise gesagt: Nirgendwo.
Es scheint von Abschätzungen abzuhängen.
Konkretes gibt die Richtlinie tatsächlich nicht her.


viele Grüße

Armin


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RE: Verstanden!

#56 von Stummilein , 02.06.2018 01:47

Zitat

Zitat

Zitat


Außerdem muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, an den du dich wenden kannst um dich zu beschweren, Auskunft zu verlangen, oder Löschungsanträge zu stellen usw.,


Hallo,

wo steht das im Gesetz?



So ungefähr präzise gesagt: Nirgendwo.
Es scheint von Abschätzungen abzuhängen.
Konkretes gibt die Richtlinie tatsächlich nicht her.




Hallo,

genau so ist es und deswegen sollte man sowas auch nicht darstellen, als wäre es grundsätzlich so.


Beste Grüße Ralf


 
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RE: Verstanden!

#57 von H0BastiMH , 02.06.2018 04:25

Hallo,

wer von euch ist den Rechtsanwalt im IT-Recht?
Wer von euch hat eine entsprechende Zertifizierung in Sachen Datenschutz?

Fakt ist die Antwort auf ursprüngliche Frage wurde vor 40 Beträgen von Ralf gegeben.

Die Forensoftware gibt es so vor.

Gruß von einem IT-Administrator
Basti


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RE: Verstanden!

#58 von Jandrosch ( gelöscht ) , 02.06.2018 06:07

@ Gustav, Deine Sorgen möchte ich nicht haben - dafür aber die Zeit, die Du künftig mit dem Thema Datenschutz benötigen wirst, denn mit so viel Zeit könnte ich 'ne Menge mit anfangen.


Jandrosch

RE: Verstanden!

#59 von lm249 , 02.06.2018 07:38

Ich fange mal mit einem Scherz an. Kürzlich hat mir jemand die Definition von Halbwissen mit folgendem Joke erläutert: Halbwissen ist, wenn Dir als die Antwort auf alle Fragen 21 sagt.

Wenn ich hier lese, was von manchem gesagt wird, dann ist Halbwissen mehr als nur eine Übertreibung. Und von juristischen Ausführungen kann man kaum sprechen.

Alleine schon die Idee, erst einer Datenschutzrichtlinie (was auch immer damit gemeint sein soll) erst zuzustimmen, nur um dann eine Bestellung für ein Hyperdollesteil abgeben zu können. Um wiederum nach Durchführung der Bestellung den Lieferanten zur Löschung aller Daten aufzufordern. Erst habe ich gelacht, als ich das gelesen hatte … - aber es ist nur traurig. Wenn sich ein Poster hier soweit aus dem Fenster legt, so sollte er zumindest was Rechtsgrundsatz Treu und Glauben gehört und verstanden haben um festzustellen, dass diese Idee, gnädig gesagt, völliger Bullshit ist. Denn so wie vorgeschlagen funktioniert der Rechtsverkehr nicht.

Wenn ein Vertragsverhältnis eingegangen wird, dann wird von beiden Vertragspartnern eine gewisse Zuverlässigkeit abverlangt. Gerade bei Verträgen im Internet. Denn hier ist nicht möglich, was beim morgendlichen Brötchenkauf noch möglich ist. Hier müssen beide Vertragspartner vor Vertragsabschluss alle für die Vertragserfüllung notwendigen Daten gegenseitig offenbaren. DSGVO hin oder her, sie tangiert diesen Bereich noch nicht einmal.

Zudem kommt, das sobald ein Geschäft eingegangen wird, zumindest im gewählten Beispiel der Lieferant, sogar gesetzliche Verpflichtungen hat, Daten zu speichern. Das sogar über Jahre. Ich verweise mal auf das Handels- und Steuerrecht. Er wird sie also gar löschen dürfen.

Zudem hat er auch kein Interesse daran, ich nenne hier als Beispiel und eine eventuelle spätere Gewährleistungsinanspruchnahme oder Garantieverpflichtung.

Die DSGVO wird vielfach missverstanden. Und sie ist auch kein Instrument, mal eben seine Daten bei wem auch immer löschen zu lassen. Das geht nur in bestimmten Fällen. Meist nur für eher belanglose Daten. Wieder auf das gewählte Beispiel zurückkommend: hier kann weder die Vertragsanbahnung noch eine Lieferanschrift sowie die Anschrift des Bestellers und sogar seine Bankverbindung über lange Zeit nicht gelöscht werden. Lediglich die IP-Adresse oder eine eventuell gespeicherte Browserkennung könnten nach einiger Zeit gelöscht werden. Um aber einen eventuellen Missbrauch in Bestellvorgang zu zu vermeiden sicher nicht sofort sondern erst nach der vollständig erfolgten Abwicklung. Und ehrlich gesagt, wozu braucht der Lieferant dann noch diese Daten, die dann nur noch seinen Speicherplatz kosten?

Und im übrigen, wenn jemand nicht mit einer Datenschutzerklärung eines Anbieters einverstanden ist, sich aber trotzdem auf den entsprechenden Webseite aufhält und dort vielleicht sogar dort Dienste in Anspruch nimmt, beweist durch sein konkludentes Handeln, dass er doch damit einverstanden ist. Genauer, das eine sagen und das andere tun geht nicht. Im Zweifel wird das angenommen, was getan wurde.

Also Leute, den Ball flachhalten.

Guido


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RE: Verstanden!

#60 von Marty ( gelöscht ) , 02.06.2018 12:38

Najaaaa...

Also wenn persönliche Daten zur Erfüllung eines Vertrags notwendig sind, so kann deren Speicherung/Verarbeitung natürlich nicht sofort anschließend "widerrufen" werden.
Ebenso wenn der Verantwortliche (= der die Daten erhebt) gesetzlich dazu verpflichtet ist Geschäftsdaten zu speichern. Beides ist auch ausdrücklich in der DSGVO so vorgesehen, wo eine Reihe von Ausnahmen genannt werden - u.a. eben zur Vetragserfüllung, gesetzliche Verpflichtung, aber auch berechtigtes Interesse des Verantwortlichen.
Aber auch hier sind Grenzen gesetzt: Eine über das für diesen Zweck notwendige Maß hinausgehende Erhebung und Speicherung von persönlichen Daten, andernfalls der Betroffene (= Datengeber) eine bestimmte Dienstleistung nicht bekommt wäre u.U. ein Verstoß gegen das sog. Kopplungsverbot.

Zu unterscheiden ist aber davon eine bloße Einwilligung, welche im Gegensatz zu einem Vertrag auch einseitig widerrufen werden kann.


Marty

RE: Verstanden!

#61 von Shoogar , 03.06.2018 02:04

Zitat

Najaaaa...

Also wenn persönliche Daten zur Erfüllung eines Vertrags notwendig sind, so kann deren Speicherung/Verarbeitung natürlich nicht sofort anschließend "widerrufen" werden.
Ebenso wenn der Verantwortliche (= der die Daten erhebt) gesetzlich dazu verpflichtet ist Geschäftsdaten zu speichern. Beides ist auch ausdrücklich in der DSGVO so vorgesehen, wo eine Reihe von Ausnahmen genannt werden - u.a. eben zur Vetragserfüllung, gesetzliche Verpflichtung, aber auch berechtigtes Interesse des Verantwortlichen.
Aber auch hier sind Grenzen gesetzt: Eine über das für diesen Zweck notwendige Maß hinausgehende Erhebung und Speicherung von persönlichen Daten, andernfalls der Betroffene (= Datengeber) eine bestimmte Dienstleistung nicht bekommt wäre u.U. ein Verstoß gegen das sog. Kopplungsverbot.

Zu unterscheiden ist aber davon eine bloße Einwilligung, welche im Gegensatz zu einem Vertrag auch einseitig widerrufen werden kann.



Machs nicht so kompliziert.

Wenn Du an der Kasse des Supermarkt Deines Vertauens bargeldlos mit Deiner Bankkarte bezahlst, ist so eine Speicherung und/oder Verknüpfung schon gegeben.
Oder im Internet, bei Bezahlung via Krerditkarte oder Payback.
Daten erhoben und verknüpft.
--> BANG!

Genauso ist das mit den Rabattkarten, zB. Payback oder Deutschlandkarte, oder wie die alle heißen.

Und Ihr macht Euch da Gedanken über die Daten in einem (sorry Ralf) relativ "kleinen" privaten Hobbyforum?

[quote=Das Smartphone meiner Frau]"Möchten Sie eine Bewertung Ihres Besuchs bei XYZ abgeben?"[/quote]
Sapperlot!

Schon wieder eine Verknüpfung!
(Wiederholt, also kein Einzelfall, "Standort" im Telefon deaktiviert(!))

Wer definiert mir hier bitte "notwendiges Maß"?

Zitat
Kunden, die sich das angesehen haben, haben auch das bestellt.


Noch ´ne Verknüpfung (notwendig?), schon recht alt, und allseits bekannt...
Meiner besseren Hälfte gefällt das, ich bin eher weniger begeistert (aber ich nehms hin).

Habt Ihr zB. schonmal darüber nachgedacht, wie "Smarthome" funktioniert?

Oder nutzt Ihr die Cloud (<-- Stichwort) Eures Smartphones oder Eures Internetanbieters, und wißt Ihr wo Eure Daten da liegen, oder wie diese verwendet werden?

Ich weiß das nicht.

Drum habe ich auch diesen Dienst meines (Samsung) Telefones deaktiviert.

Eigentlich.

Nutzt aber nix.

Regelmäßig landen Bilder in ebendieser (Samsung) Cloud.

Dort habe ich (weil nicht "synchronisiert" (will heißen: nicht angemeldet)), aber keinen Zugriff auf die Dateien (außer ansehen).
Ich kann die Bilder also weder auf die Speicherkarte im Telefon verschieben, noch aus der Cloud löschen.

Ehrlich gesagt, mache ich mir da über meine in der Datenbank des Stummiforums hinterlegte Email-Adresse, oder das, was ich hier bislang zum Besten gegeben habe, eher weniger Gedanken
(das heißt: gar keine).


viele Grüße

Armin


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RE: Verstanden!

#62 von Marty ( gelöscht ) , 03.06.2018 07:48

Hallo Armin,

noch als Ergänzung dazu:

Zitat
Wiederholt, also kein Einzelfall, "Standort" im Telefon deaktiviert(!)


Um lästige "wollen Sie XY bewerten"-Nachrichten nach Besuch von XY zu vermeiden nützt es WLAN am Smartphone vor dem Einkaufen abzudrehen. Der Besuch wird nicht über die Standort-Funktionalität (GPS) detektiert, sondern eben über WLAN.

Aber zurück zum Stummiforum:
Da mache ich mir auch keine Gedanken - eine e-Mail-Adresse ist das einzige persönliche Datum (klingt irgendwie komisch, heißt aber so) welches bei der Registrierung angegeben werden muss.
(Mich wundert hingegen aber manchmal wie freigiebig User mit anderen Sachen, wie Wohnsituation, Größe ihrer Modellbahnsammlung usw. sind; diese Informationen können in manchen Kreisen sehr willkommen sein - die Kreise selber dann jedoch eher unwillkommen...)

Im Thread ging es aber eigentlich um was anderes - nämlich um das "Verstanden!". Der Betreiber muss sich eben absichern, und mir persönlich ist es ziemlich egal ob dort "Verstanden", "OK", oder etwas anderes steht.


Marty

RE: Verstanden!

#63 von CR1970 , 03.06.2018 08:58

Das "Verstanden!" trifft man oft an. Es ist doch ganz einfach. Es ist im Sinne von "Ich habe verstanden" zu verstehen. Verstanden? 😎


Andrà tutto bene und nette Grüße von CR1970
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RE: Verstanden!

#64 von alex218 , 03.06.2018 09:16

Zitat

Das "Verstanden!" trifft man oft an. Es ist doch ganz einfach. Es ist im Sinne von "Ich habe verstanden" zu verstehen. Verstanden? 😎



Moin,
und für diese Erkenntnis brauchte man über 60 Postings? Stramme Leistung. Hut ab!


...und jetzt komm´n Sie!

Bis neulich!
Alex

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RE: Verstanden!

#65 von Murrrphy , 03.06.2018 10:44

Zitat

Und Ihr macht Euch da Gedanken über die Daten in einem (sorry Ralf) relativ "kleinen" privaten Hobbyforum?


Natürlich, weil es wesentlich einfacher ist, dem kleinen Betreiber eines Hobby-Forums die Meinung zu geigen und ans Bein zu pinkeln, als einem Google, Apple, Microsoft, Payback und anderen Datensammlern dieser Welt. Man sucht sich halt immer die Ebene, wo man noch den starken Mann machen kann, und sei es, dass man sich im Zweifelsfall über das "Wording" (neuhochdeutsch) aufregt, als darüber, dass so etwas für den kleinen Hobby-Forenbetreiber heutzutage überhaupt notwendig ist, sich mit entsprechendem Aufwand abzusichern.

Just my (personal) 2 ct zu diesen 3 Seiten.


Viele Grüße
Achim



 
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