Die Vorgeschichte nicht zu kennen und dann hier kommentieren ist auch "der Knaller".
Die Vorgeschichte nicht zu kennen und dann hier kommentieren ist auch "der Knaller".
Mitglied im 1. MMFC ... (Mark Michingen Fan Club) 😁
Natürlich führ´ ich auch Selbstgepräche.Warum? Na,manchmal brauche auch ich eine Expertenmeinung!
Gruß Kai 🍺
Spur N____4ever
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Hallo,
naja, ich wurde damals auch von Laien die auf eine "eierlegende Wollmilchsau" warteten angeschnauzt als ich vorsichtige Kritik äusserste und die Frage stellte wie sich der Anbieter das denn vorstellt...
Es gibt bei Modellbahn halt kein ready2run aus dem Regal auch wenn viele Leute das versprechen. Sobald die Bahn komplexer wird ist die Steuerung komplexer.
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moin,
also
zur Verantwortung ziehen
funktioniert nicht, weil es Nicht um eine strafrechtliche, sondern eine zivilrechtliche Sache (BGB,HGB usw) geht..
oder steht etwa "Betrug" im Raum ?
wie hier erwähnt, gibt es auch keine "Sammelklage" :
"
Zitat von KatMobaN im Beitrag #89
muss jeder für sich selbst entscheiden
Hallo lupus51,
meine Rechtsschutzversicherung ist nicht "ahnungslos". Ich habe denen alle Fakten vorgelegt und auch ganz genau beschrieben, warum meine Modellbahnsteuerung nicht störungsfrei funktioniert. Dazu noch der Thread. Da kann sich die Versicherung auch einlesen.
Sammelklagen, dass ist mein Sachstand, gibt es noch nicht in Deutschland bzw. werden wohl noch nicht zugelassen.
Ein Verfahren vor Gericht, kostet mich keine "Nerven" nur Freizeit. Man muss nur die richtige Kanzlei finden, und diese, wurde mir ja explizit von meiner Rechtsschutzversicherung empfohlen.
Man kann immer mit mir reden. Auch im Vorfeld. Auch, eine Einigung, bevor der Rechtsanwalt oder das Gericht, tätig wird. Man kann sich mit mir auch so einigen, dass man über die ganze Rückabwicklung "Stillschweigen" bewahrt. Aber, ich möchte mein Geld zurück.
Es gibt aber auch Menschen, die nehmen alles so hin (kann man eh nichts machen oder ich will keinen Ärger haben), trauen sich nichts, stecken, den Kopf in den Sand, und bedanken sich meist noch immer artig und/oder entschuldigen sich noch, bei den Menschen, die Ihnen nichts Gutes angetan haben. Und, das sind nicht wenige.
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Zitat von lupus51 im Beitrag #103
meine ganz private Sicht : ich würde mir den neuen Frust sparen , eventuell das Ding ("Brain") auseinandernehmen
und evtl gemeinsam mit Gleichgesinnten analysieren, wo gg Fehler passieren u ggf auch veröffentlichen
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jo,
erwähnen möchte ich noch,
daß es auch
außergerichtliche Verfahren mit SCHLICHTUNGSTELLEN gibt !
weisste keine, google eine
Zitat von KatMobaN im Beitrag #82
Hallo Kai,
da hat man aber auch versucht mich als den Störenfried oder Ärgermacher hinzustellen. Das waren aber und sind immer noch die gleichen Forumsteilnehmer, weil diese Menschen können nicht anders. Immer aus der Ferne heraus, machen sie den Mund auf. Stehen sie vor einem (wie letztens wieder geschehen), stehen sie vor mir, gucken ängstlich auf den Boden, und dann kommt leise:" Das war doch gar nicht so gemeint.". Wie ist es denn sonst gemeint?
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hi,
äähhmm
Sammelklagen, dass ist mein Sachstand, gibt es noch nicht in Deutschland
dann google mal kräftig (z.B. zur Seite von KAP Rechtsanwälte) : manchmal heißt sowas anders, ist aber im Prinzip das Gleiche !
...wahrscheinlich wird hier ein weiteres Vorgehen nicht viel nutzen, mangels Masse ... mittlerweile ist ja die Ehefrau? des ursprünglichen Inhabers als Verantwortliche aufgeführt ... da kann sich jeder seine Gedanken machen ...
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addendum :
bei einer Schlichtung könnte evtl auf einen Gutachter verzichtet werden :
die bloße InAugenscheinnahme des strittigen Objektes bzw des strittigen Verhaltens müßte dann ausreichen, um eine
Beurteilung des Sachstandes durch die Schlichter zu ermöglichen..oft geht das ganze Verfahren auch schneller !
Hallöle,
vorab:
Das ist meine ganz persönliche "Unfachmännische" Meinung dazu.
Ich bin weder Jurist noch Modellbahn-Entwickler.
Glauben Recht zu haben.
Recht haben / Im Recht sein.
Recht bekommen.
Das sind mindesten 4 verschiedene paar Schuhe.
Zudem denke ich, das Du froh sein kannst mit "einem blauen Auge" davon zu kommen.
Auf ein "Plus-Minus-Null-Ergebnis" (Erstattung Kaufpreis) würde ich sofort eingehen. So sieht für mich auch das maximal Erreichbar aus.
Denke aber das eher weniger wird, ich sage mal "Abnutzung", "Unfachmännischer Umbau/Aufbau" "Zeitwert" usw.
Auch würde ich nicht darauf setzten mich als jemand zu bezeichnen der viel Ahnung von Modellbahnen hat.
ICH würde argumentieren:
"Wenn sie Ahnung davon haben, wieso haben sie es dann gekauft ?? Wenn andere es für Utopie oder Unmöglich gehalten haben ?"
Wie gesagt, meine kleine persönliche und total unmaßgebliche Meinung.
Fußend auf Lebenserfahrung und gesundem Menschenverstand.
....aber auch das gilt nix.
Denkt sich
Doktor Fäustchen
Deswegen, sollen es ja die Rechtsanwälte klären, oder meiner, sagt mir im Vorgespräch: "Knicken, Lochen, nicht Abheften, sondern Schreddern, und dann einen "Saufen" gehen. Rechnung geht an die Rechtsschutzabteilung. Danke für das Mandat, und wenn wir uns dieses Jahr nicht mehr sehen: " Einen guten Rutsch ins neue Jahr".
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Hallo Doktor Fäustchen,
die ALAN-Werbung von Toy-Tec im Internet suggeriert einen "einfachen" Aufbau und eine "anfängerfreundlliche" Konfiguration und Betreibung.
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2 Loks auf einem Gleis getrennt steuerbar : das konnte schon TRIX mit 3-Leiter-Gleis, bevor es überhaupt was Digitales für die Moba gab
Hallo,
es gab Salota, Trix EMS, sogar von Philips ein Mehrzeugsystem...
https://www.gbdb.info/details.php?image_id=10837&l=deutsch
http://grinsen.de/trix/ems/index.htm
http://norbert.old.no/kits/eh/
Peter
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n'abend,
danke 8erberg,
ja sowas schebte in meinem Erfindergeist auch schon herum
aber schon wg der Baugröße z.B. von Spulenfiltern,Kondensatoren o.ä. - wie ich sie
aus dem Amaterfunkbereich kannte - ließ ich die Finger davon !
heute ist sowas ja mit SMD eher möglich..aber das kann ich nicht mehr löten usw..
Zitat von Instandsetzung im Beitrag #35
Hallo zusammen,
Denn wenn ich mich richtig erinnere, ist das besondere an Alan ja, daß analoge als auch digitale Loks gleichzeitig mit diesem System gesteuert werden können.
Was viel einfacher zu realisieren wäre ist, daß nur analoge Loks mittels Blockdecodern gesteuert werden können. Loks mit Decodern könnten da zwar mit fahren, hätten aber nicht die digitalen 'Benefits' wie Dauerlicht und Sound.
MoBa Computersteuerungsprogramme, die nicht nur Digitalzentralen, sondern auch Blockdecoder ansteuern können, gäbe es ja bereits. Es gibt ja auch bereits Betriebsbahner, die ganz normale Lokdecoder als Blockdecoder nutzen, wobei diese Lokdecoder dann direkt hinter einer Zentrale hängen und von einem Steuerungsprogram entsprechend 'zugeschaltet ' werden.
Nachteil dieser Geschichte ist nun, daß wenn über eine Blockgrenze gefahren wird, es zu Ruckeleien kommt, da diese Lokdecoder natürlich nicht synchronisiert sind und duch die Impulsbreitensteuerung von beiden Seiten mehr Strom als gewollt anliegt und dadurch die Lok auch mal einen Satz macht.
Manchmal geht an so einer Blockdecodergrenze auch mal was schief und so ein Decoder fackelt dann ab. Ich habe in verschiedenen Fred's dann auch schon mal so was gelesen und die Nutzer leben dann halt damit und verschleißen dann halt so ein bis zwei Decoder im Jahr.
Da ich - als Nebenjob - in einer Firma arbeite, die solche Komponenten herstellt, habe ich mir schon öfters Gedanken über eben diese Synchronisation und eine bessere Kurzschlussfestigkeit, bzw. die Vermeidung von Kurzschlüssen, gemacht. Nur geht mein Wissen eben nicht so weit, als daß ich so etwas entwickeln könnte. Ich wüsste halt nur, was es können müsste und müsste nun jemanden überreden so etwas zu entwickeln bzw. an etwas Vorhandenem so rumzuschrauben, auf daß man es dafür benutzen könnte.
Das würde allerdings nur passieren, wenn es einen realistischen Markt dafür geben würde.
MfG Oliver
Gruß
Andreas
http://www.andreas-graetz.de/modellbahn/
Hallo Modellbahner,
ich habe den ganzen Faden amüsiert gelesen und obwohl ich es nicht vor hatte, muss ich mich äußern. Als ich 2015 nach mehr als 40 Jahren wieder Modellbahn machen wollte, musste es unbedingt digital und mit Computer sein; meinem Ehrgeiz geschuldet. Da ich aber so viele analoge Schätzchen hatte, sollte das Digitale auch analog können. Damals stand ich vor der Wahl zwischen ALAN und Dinamo. Ich habe mir dann die Komponenten von beiden Systemen gemäß meines Gleisplans zusammen gesucht und hauptsächlich preislich gegenüber gestellt. Damit war klar, welches System der Favorit war. Die damaligen Kommentare im Stummi-Forum konnte man knicken. Insofern denke ich, dass es sich bei dem Geschädigten nicht um einen Armen handelt. Darüber hinaus machte es mich stutzig, dass für sowas staatliche Förderung vergeben wurde und auch der Name schon nichts Gutes erahnen lies. Vor allem aber war der Vorlauf an Erfahrung bei Dinamo nicht mit ALAN zu vergleichen. So habe ich dann 2018 mit dem Bau der Anlage begonnen und als Software mich für iTrain entschieden. Die meisten Softwares, die digital und analog auf einem Gleis können, waren schon auf dem absteigenden Ast oder für meine bescheidenen elektronischen Kenntnisse zu kompliziert. Mittlerweile laufen auf meiner Anlage 10 Züge automatisch und falls die Modellbahnhersteller akzeptabel liefern können, sind noch mindestens 5 Züge möglich.
Auf jeden Fall wünsche ich dem Geschädigten viel Erfolg. Meine Lebenserfahrung sagt mir aber, dass er bei den Juristen genau so schlecht aufgehoben sein wird, wie bei ALAN.
Eine gute Zeit
Gaggger
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Recht haben und Recht kriegen ist zweierlei. Trotz Rechtsstaat, den wir zweifellos haben. Gegen bestimmte Netzwerke und wirtschaftliche Übermacht kann nicht jeder einzelne ankommen.
Ein Schreiben mit (summiert) solchen Aussagen erhielt ich aus der Kanzlei des Bunsdespräsidenten (Österreich) von seinem höchstkarätigem Rechts-Berater, ein ehemaliger Verfassungsrichter. Und das habe ich akzeptiert, und Ruhe einkehren lassen.
Zivilprozesse werde vom Richter fast immer in einen Vergleich bugsiert - denn: die Materie sachlich zu klären, ist viel zu aufwendig (Gutachter) und rechtlich viel zu wenig eindeutig - weswegen praktisch der Gutachter entscheiden soll.
"Man muss e'mal a Ruh' geben" - wenn eine Sache ausgelutscht ist.
Ich hatte mit bösen, technisch schwierigen Dingen zu tun, die nicht "nur vierstellig" zu beziffern waren. Aber gegen einen Milliarden-Konzern und damit verbundene Banken treten hochkarätige Anwälte nicht an. Denn das sind deren Klienten; Interessenkonflikte. Warum kam der Dieselskandal gegen die deutsche Auto-Elite jahrelang nicht in Gang, jedenfalls nicht in Deutschland? Juristen arbeiten auch gern auf Verjährung hin.
Das dürfte bei ALAN nicht so sein. Aber ich glaube nicht, dass "Hochkaräter" aus der Anwaltschaft auf solche Pillepalle aus einem "abseitigen" Hobbysektor einen Bock haben. Und andere Anwälte (die von Rechtsschutzversicherungen ernährt werden) raten irgendwann zum Vergleich. Rechtsschutzversicherungen zahlen nicht ewig für jede Streiterei. Die wollen schließlich auch Geld verdienen.
Das hatte jetzt mit Moba-Steuerung eigentlich nix zu tun. Anders als der Beitrag unseres Z-Freundes Andreas Graetz. Den kennen wir (im ZFI-Forum) als einschlägigen Spezialisten dieser Art von MoBa-Steuerungen. Da sind einige Kollegen im Z-Bereich unterwegs. Wernn DER das sagt .... würde ich darauf Einiges geben.
Uli
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Hallo
es würde mich auch wundern wenn der Richter überhaupt Gutachter hören will.
Ich erinnere mich an einem Prozess vor einem Landgericht als der Einzelrichter die Anwälte antraben ließ und denen eröffnete "ich will das Ding heute vom Tisch haben. So oder so".
Darauf haben die Anwälte ihre Mandanten bearbeitet das es zum Vergleich kommt...
Alles andere wird mich wundern.
Wie sagte ein Richter so schön "hier gibt es keine Gerechtigkeit sondern nur einen Beschluss oder ein Urteil"
Peter
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An alle Thread-Verfolger:
Wenn es bis zum Gerichtsverfahren kommt, und er zuständige Richter ist auch ein Moba-Freund, dann könnte ich mir vorstellen, dass dieser es wirklich genau wissen will, ob meine Modellbahnsteuerung ALAN überhaupt so funktioniert, wie es im Benutzer-Handbuch und im Internetauftritt von Toy-Tec, beschrieben ist. Und, um das herauszufinden, kann der Richter nur einen Gutachter beauftragen, denn der Hausmeister vom Gerichtsgebäude, kann das nicht.
Kennt jemand hier im Forum einen Richter, der auch ein Moba-Fan oder ein Moba-Freund ist? Ist vielleicht ein Richter hier im Forum? Man kann mich auch über PN anschreiben.
Nichtsdestostrotz, habe ich gute Karten. Das BRAIN von ALAN, war ja schon mehrfach bei Toy-Tec, zur Reparatur. Nach dem letzten Datenbanköffnungsproblem, folgte man meinem Vorschlag, mir ein nagelneues BRAIN zu schicken. Nur, auch das neue BRAIN, funktioniert auch nicht. Auf das BRAIN habe ich somit wieder 2 Jahre Gewährleistung. ALAN kann 1 Lok steuern, aber ab 2 Loks gleichzeitig, fangen die Störungen und Kurzschlüsse an. Nach dem Benutzer-Handbuch soll ALAN so um die 100 Loks, glaube ich, gleichzeitig steuern können.
Wenn sich hier im Forum wenigstens jemand melden würde, der dann sagt und beweist, dass bei ihm die Modellbahnsteuerung ALAN einwand- und störungsfrei funktionieren würde, dann könnte ich ja Kontakt aufnehmen und mir helfen lassen. Aber, es gibt wohl keinen. Vielleicht ist ja eine Modellbahnsteuerung ALAN an einen Moba-Freund nach Peru verkauft worden, und bei ihm in Peru funktioniert ALAN. Wer weiß? Vielleicht gibt es ja ein peruanisches Moba-Forum? Wer weiß?
Gruß
Kersten
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Zitat von KatMobaN im Beitrag #122
Nach dem Benutzer-Handbuch soll ALAN so um die 100 Loks, glaube ich, gleichzeitig steuern können.
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Bei Klein-Zicke-Zacke-Heu-Heu-Bay. wird eine komplette ALAN-Modellbahnsteuerung angeboten. Ich hatte anfangs Kontakt zum Verkäufer aufgenommen, und hatte diesem "Viel Erfolg" beim Verkauf gewünscht. VB 1,- Euro. Ich habe ihm prognostiziert, dass er, wenn er Glück hat, so um die 700,- Euro erzielen wird, wenn es ein Moba-Anfänger oder ein Moba- Wiedereinsteiger (wie ich) kauft.
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In der Beschreibung im Internetauftritt von Toy-Tec steht, dass - Beliebig viele Benutzer und Geräte gleichzeitig - und - Bis zu 100 Geräte können Sie parallel betreiben -, daraus lese ich und verstehe es so, dass es 100 Loks sein können, die man gleichzeitig fahren lassen kann, vorausgesetzt, die Modellbahnanlage ist sehr groß und hat die entsprechende Anzahl von Blöcken.
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