Puh....das ist ein relativ umfangreiches Thema
Generell ist die Frage über welche Zeit wir reden. Bei der Bahn haben wir es mit einer kontinuierlichen Rationalisierung zu tun, die schon wenige Zeit nach Beginn der Eisenbahn-Ära startete. Mit jeder technischen Neuerung wurde versucht den Personalbedarf zu reduzieren.
In der Anfangszeit der Bahn gab es noch keine technischen Kommunikationsmittel zwischen den benachbarten Bahnhöfen, hier gab es Informationsketten zwischen den Wärtern entlang der Bahnstrecke. Die Kommunikation zwischen den Wärtern lief über Sichtkontakt, z.B. über sogenannte optische Telegraphen, bei denen über die Flügelstellung Informationen übertragen wurden. Die Züge fuhren anfangs auch nicht im Raumabstand wie heute (pro Streckenabschnitt nur ein Zug), sondern im Zeitabstand (alle x Minuten ein Zug). Die Wärter mussten deswegen ihren Teil der Strecke im Auge behalten, und wenn ein Zug ein technisches Problem hatte, dann wurde das (zumindest auf stärker befahrenen Strecken) von Wärter zu Wärter weitergegeben, um den nachfolgenden Zug zu warnen und über das Signal "Langsamfahrt" abzubremsen.
Entsprechend waren hier entsprechend kurze Wärterabstände nötig, die Wärter mussten Blickkontakt haben und den Gleisbereich, für den sie zuständig waren, zumindest weitgehend übersehen können.
Außerdem waren die Wärter auch für die Pflege der Strecke verantwortlich, d.h. sie mussten die Gleise regelmäßig überprüfen, kleinere Reparaturen selbst durchführen und bei feuchtem Wetter an Gefällestrecken von Hand Sand auf die Schienen streuen. Das Schließen der Schranken an Wegübergängen war da schon eher eine Nebentätigkeit.
Pro Posten gab es nur einen Wärter, d.h. der Wärter war jeden Tag im Einsatz, und auch so lange wie Bahnbetrieb herrschte. Freie Tage gab es selten, die genaue Menge müsste ich nachschauen, aber ich meine dass ein freier Tag im Monat oder alle zwei Monate für Behördengänge vorgesehen war.
Der Wärter durfte sich dabei, wenn keine besonderen Bedingungen (z.B. schwieriges Wetter) vorlagen, von volljährigen Familienmitgliedern vertreten lassen, musste aber immer anwesend sein um im Fall von Problemen übernehmen zu können.
Der Lohn hat natürlich nicht zum Leben gereicht, deswegen waren die Wärter auch immer noch Nebenerwerbslandwirte und hatten entsprechend Gemüsegarten, Nutzvieh etc. gehalten. Entsprechend finden sich in den Bahnvorschriften zu dieser Zeit auch Vorschriften über das Anleinen von Rindern und andere heute eher amüsant anmutende Regelungen.
Mit dem Wechsel zum Fahren im Raumabstand (Voraussetzung dafür war die Einführung des elektrischen Telegraphen und später des Streckenblocks) war der Sichtabstand zwischen den Wärtern dann nicht mehr nötig, es waren also größere Abstände zwischen den Wärtern möglich. An Bahnübergängen sowie zur Überprüfung der Strecke auf Schäden waren aber dennoch noch Wärter erforderlich, wenn auch weniger.
Mit voranschreitender Technik wurde irgendwann auf die kontinuierliche Überwachung der Strecke verzichtet, so dass wir heute Wärter nur noch an Bahnübergängen, an Blocksignalen etc. kennen. Eine Ausnahme stellen dabei einige Alpenstrecken dar, wo teilweise Lawinenbeobachtungsposten eingerichtet waren (und an besonders exponierten Stellen glaube ich sogar immer noch existieren), die insbesondere bei starkem Schneefall besetzt werden und im Fall eines Lawinenabgangs die Strecke sperren sollen.
Auch die Wärter an Bahnübergängen und Blocksignalen sind inzwischen selten geworden, auch wenn es sie (noch) gibt.