wenn eine Doppeltraktion aus Lokomotiven (z.B. zwei BR 193) länderübergreifend unterwegs ist (von DEU nach BEL), müssen dann eigentlich beide Loks die Länderfreigaben für das Zielland haben oder reicht es, wenn eine der Loks die Zulassung für Belgien (hier ECTS) hat? Wenn ja, muss diese Lok in der Doppeltraktion vorne fahren, oder ist die Lokreihenfolge egal?
wenn beide Loks aktiv sein sollen müssen beide über entsprechende Länderpakete verfügen. Dazu gehört auch bei Elektroloks die entsprechenden Spannungen verarbeiten können.
das mit der Spannung leuchtet mir ein. Sagen wir mal, es sind zwei Vectrons MS, die beide die Spannung des Ziellandes aufnehmen können. Beide bekommen also Strom und können entsprechend ihre Kraft auf die Schiene bringen.
Warum müssen aber beide die Zulassung haben, sprich auch das lokale Zugsicherungssystem? Wenn die Erste Lok das hätte, dann reicht das doch theoretisch, weil beim Überfahren eines Haltesignals, die entsprechende Zugbeeinflussung ausgelöst wird. Da die hintere Lok doch mit einer Leitungsverbindung gekoppelt ist, sollte sie doch alles "nachmachen", was die vordere Lok mach (z.B. eine Zwangsbremsung), oder?
Fahrzeuge müssen für das Land, in dem sie fahren, zugelassen sein. Und ohne passendes Zugssicherungssystem geht das gar nicht. Ob das Fahrzeug "nur" als "Motorwagen" fahren soll, ist da leider nicht relevant, auch wenn es technisch gehen könnte.
Abgesehen davon, wie soll das praktisch funktionieren? Sollen beide Loks immer in der selben Richtung unterwegs sein? Wenn nicht, muss man ja immer komplett um die andere Lok drum herum Rangieren. Irgendwie furchtbar unpraktisch.
Zitat von Klaus3 im Beitrag #4Moin, Abgesehen davon, wie soll das praktisch funktionieren? Sollen beide Loks immer in der selben Richtung unterwegs sein? Wenn nicht, muss man ja immer komplett um die andere Lok drum herum Rangieren. Irgendwie furchtbar unpraktisch.
Moin Klaus,
ich dachte an einen Güterzug von Köln nach Antwerpen. Dort angekommen, kann ja dann einmal rangiert werden und zurück geht es wieder mit der zugelassenen Lok voraus. Aber wenn tatsächlich beide die Zulassung haben müssen, hat sich die Variante ja eh erledigt.
In Dänemark hatte CLF Carlo mehrere Lokomotiven ohne dänischer sicherheitsszüystem (ATC) in Betrieb. Zb Class 66 und belgische Reihe 1800. Dieser Loks fährte immer in doppeltraktion mit ein MX oder MY.
Das die Lok den jeweiligen Oberleitungssaft abkönnen muß wenn sie nicht nur mitgeschleppt werden soll ist selbstverständlich, aber ansonsten muß nur das führende Fahrzeug mit den entsprechenden Zugsicherungssysteme ausgerüstet sein. Wenn´s auch umständlich ist dann jedesmal um die Lok rumkutschen zu müßen. Es sind auch nur beim führenden Fahrzeug die Zugsicherungssysteme eingeschaltet bei den geführten Maschinen sind selbige nicht aktiv. Das wird zum Beispiel in der Schweiz des öfteren Praktiziert wenn eine Lok ohne ETCS im Verband mitfährt.
Wichtig bij Elektroloks ist z.B. auch, das die die richtige Stromabnehmer haben. Jeweils Breite und Material.
Was CLF Cargo in Dänemarken macht, gab es vorher auch in Deutschland mit die Niederländische 6400's. Da gab es 2 bauarten: Fuhrende Lok und Zwischenlok. Die Zwischenloks waren nur so angepasst, das die ins Lichtraumprofil passen. Die Führende Loks hatten auch Indusi bekommen, sowie Zugfunk. Die Loks waren aber immer mit 3 oder 4 unterwegs, damit es immer 2 Führende Loks in eimen dreier Pack geben sollte. Später gab es dann auch noch die Sharky Loks, mit Rangierfunk nach Deutsches Vorbild. Die 6400er gab es auch mit ETCS für in Rotterdam. Davon könnte einfach nur 1 Lok mit ETCS fahren, die anderen Brauchten das nicht. Im Praxis aber waren öft bei Mehrfachtraktionen zumindest 2 Loks mit ETCS unterwegs.
Die Belgische 7700 kann auch in NL und DE Fahren. Da war es erlaubt, ein mittelere Lok ohne ATB und PZB mit zu führen. Die beide aussere Loks sollte übrigens auch immer mit die kürze Haube vorne Fahren.