Zitat von Bennylux im Beitrag #8
Dann nehme ich das Gehäuse mal ab, wenn ich zuhause bin und schaue mir die Verkabelung und die Kontakte an. Dann hoffe ich, dass wenn ein Gewährleistungsfall auf mich zukommen sollte, dies reibungslos ablaufen wird und nicht zu einer Odyssee ausartet.
Wenn du dir deiner Rechte in dem Kontext bewusst bist und das bei Bedarf auch deutlich klar machst gibt es keine Odyssee. Gewährleistungsanspruch hast du gegenüber dem Händler. Der darf eine Reparatur in
angemessener Zeit durchführen oder eine neue Lok auf den Tisch legen bzw. die Erstattung anbieten. Letztere darf er anbieten, muss man aber nicht akzeptieren.
Klappt der dritte Versuch der Nachbesserung nicht kann man vom Kauf zurücktreten und dann den Kaufpreis oder in diesem Fall einen Austausch verlangen. Die Frist die man für so eine Reparatur akzeptieren muss ist übrigens regelmäßig deutlich kürzer als einem die Händler weiß machen wollen, mehr als 10 Werktage muss man bei nach gängiger Rechtsprechung bei Produkten dieser Art nicht akzeptieren, allerhöchstens 15. Muss der Händler selbst die Lok einschicken ist das übrigens nicht dein Problem, für dich ist der Händler Vertragspartner und für die Gewährleistungsabwicklung zuständig.
Abgabe bzw. Versand am besten mit Zeuge und Fotos dokumentieren, Versand nur versichert mit Sendungsverfolgung. Wenn Fristen nicht eingehalten werden nachbohren, ebenfalls schriftlich, sauber dokumentieren. E-Mail-Verkehr sorgfältig archivieren. Notfalls per Einschreiben mit Rückschein. Da ich ne' Rechtsschutz habe hab ich bequemerweise das einzige mal wo ich da richtig Stress hatte das gleich meinem Anwalt gegeben, seit dem mag mich eine große Unterhaltungselektronikkette nicht mehr so.. aus 150,-€ für ein neues Gerät wurde das für die rund 1000,-€ teuer.