Zitat von Sequoiadendron
Die maximale Geschwindigkeit war 90 km/h, da es sonst kein Sinn macht wegen der Br 41
Hallo,
die Höchstgeschwindigkeiten einzelner Wagen an einer Lok festzumachen ist zu einfach. Einige Punkte, die die Höchstgeschwindigkeit beeinflussen hat Friedrich ja schon angesprochen (Radstand, Bremse). Die Höchstgeschwindigkeiten einzelner Wagen kenne ich auch nicht, deshalb habe ich mal in die Fahrdienstvorschrift geschaut. Für einen Güterzug mit durchgehender Bremse galten grundsätzlich 65 km/h Höchstgeschwindigkeit. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde konnten Geschwindigkeiten bis 100 km/h zugelassen werden. Bei Geschwindigkeiten über 90 km/h mußten die Güterzüge den Vorschriften über die Bildung der Reisezüge entsprechen. Beschränkungen in der Höchstgeschwindigkeit waren wie von Friedrich angesprochen im Radstand zu finden. Als Faustregel würde ich sagen, umso länger der Radstand, umso schneller durfte der Wagen fahren. Etwas detaillierter:
Radstand unter 2,5m: darf nicht in Züge eingestellt werden
Wagen ohne Drehgestelle mit einem Achsstand von weniger als 3,0m mindestens aber 2,5m nicht in Güterzüge mit mehr als 50 km/h Höchstgeschwindigkeit,
Wagen ohne Drehgestelle mit einem Achsstand von weniger als 3,5m, mindestens aber 3,0m nicht in Güterzüge mit mehr als 60 km/h Höchstgeschwindigkeit,
Drehgestellwagen, bei denen der Achsstand der Drehgestelle weniger als 1,5m beträgt, bei Güterzügen mit mehr als 50 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Eine Anmerkung noch, Epoche II ist natürlich ein schöner Sammelbegriff, aber eben auch ein langer Zeitraum. Die Vorschriften haben sich sicher bis zum Ende der Epoche II geändert, meine Aussage habe ich aus der Fahrdienstvorschrift 1933.
Einen guten Wochenstart.
Nils