RE: ? zu Vmax Güterwagen in Ep. II

#1 von Friedrich , 28.07.2013 19:04

Liebe Stummis,

ich finde recht wenig Informationen zur Vmax einzelner Güterwagentypen in Ep. II. Meine Frage ist, ob man sich diesbezüglich am Radstand der einzelnen Wagen orientieren könnte? Und ob Ihr Informationen habt, welcher Radstand in etwa für welche Geschwindigkeit zugelassen war? Sicherlich sind auch die Bremsen relevant, aber dann wird es im Modell ja richtig kompliziert.
Wäre schön, wenn Ihr mir das Infos oder Hinweise zukommen lassen könntet.

Liebe Grüße,
Friedrich


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RE: ? zu Vmax Güterwagen in Ep. II

#2 von Sequoiadendron ( gelöscht ) , 28.07.2013 19:25

Die maximale Geschwindigkeit war 90 km/h, da es sonst kein Sinn macht wegen der Br 41


Sequoiadendron

RE: ? zu Vmax Güterwagen in Ep. II

#3 von H0Fahrer , 28.07.2013 22:31

Zitat von Sequoiadendron
Die maximale Geschwindigkeit war 90 km/h, da es sonst kein Sinn macht wegen der Br 41



Hallo,

die Höchstgeschwindigkeiten einzelner Wagen an einer Lok festzumachen ist zu einfach. Einige Punkte, die die Höchstgeschwindigkeit beeinflussen hat Friedrich ja schon angesprochen (Radstand, Bremse). Die Höchstgeschwindigkeiten einzelner Wagen kenne ich auch nicht, deshalb habe ich mal in die Fahrdienstvorschrift geschaut. Für einen Güterzug mit durchgehender Bremse galten grundsätzlich 65 km/h Höchstgeschwindigkeit. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde konnten Geschwindigkeiten bis 100 km/h zugelassen werden. Bei Geschwindigkeiten über 90 km/h mußten die Güterzüge den Vorschriften über die Bildung der Reisezüge entsprechen. Beschränkungen in der Höchstgeschwindigkeit waren wie von Friedrich angesprochen im Radstand zu finden. Als Faustregel würde ich sagen, umso länger der Radstand, umso schneller durfte der Wagen fahren. Etwas detaillierter:
Radstand unter 2,5m: darf nicht in Züge eingestellt werden
Wagen ohne Drehgestelle mit einem Achsstand von weniger als 3,0m mindestens aber 2,5m nicht in Güterzüge mit mehr als 50 km/h Höchstgeschwindigkeit,
Wagen ohne Drehgestelle mit einem Achsstand von weniger als 3,5m, mindestens aber 3,0m nicht in Güterzüge mit mehr als 60 km/h Höchstgeschwindigkeit,
Drehgestellwagen, bei denen der Achsstand der Drehgestelle weniger als 1,5m beträgt, bei Güterzügen mit mehr als 50 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Eine Anmerkung noch, Epoche II ist natürlich ein schöner Sammelbegriff, aber eben auch ein langer Zeitraum. Die Vorschriften haben sich sicher bis zum Ende der Epoche II geändert, meine Aussage habe ich aus der Fahrdienstvorschrift 1933.

Einen guten Wochenstart.

Nils


 
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RE: ? zu Vmax Güterwagen in Ep. II

#4 von Friedrich , 29.07.2013 00:18

Hallo Nils,

das war schon mal sehr hilfreich. Werde selbst noch in die Richtung recherchieren. Danke.

Hallo Sequoiadendron,
die wenigsten Güterwagen im Fuhrpark dürften für diese Geschwindigkeit zugelassen sein. Beim Klassiker der Güterzugbegleitwagen, dem PWG Pr 14, war z. B. schon bei 65 km/h Schluß; da nutzt auch eine BR 41 nichts.

Alles Gute,
Friedrich


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RE: ? zu Vmax Güterwagen in Ep. II

#5 von Iceman , 29.07.2013 10:05

Moin

Zitat von Friedrich
Beim Klassiker der Güterzugbegleitwagen, dem PWG Pr 14, war z. B. schon bei 65 km/h Schluß; da nutzt auch eine BR 41 nichts.


Wieso? Ich hänge an den Veyron auch immer einen Wohnwagen und heiz dann mit 300 Sachen über die Autobahn.

Zumindest im Lauf der 30'er Jahre gab es schon eine Reihe von Güterwagen, die für Geschwindigkeiten zwischen 85 und 100 km/h zugelassen waren. Z.B. die Kühl- und Seefischwagen die in dieser Zeit gebaut wurden oder aber auch einige gedeckte Wagen wie die Oppeln, die zwar teilweise, aber nicht ausschließlich als Expressgutwagen vorgesehen waren. Auch einige O-Wagen wie Linz, Villach und Klagenfurt durften schon 75 km/h laufen.

Die maximale Geschwindigkeit eines Güterwagens ist von vielen Faktoren abhängig. Zum Achsstand kommt auch noch der Wagenüberhang und die Bauart der Federung (Blattanzahl und -länge, Federböcke und -schaken) hinzu. Bei Drehgestelle.de gibt es ein paar Informationen dazu. Das Thema ist recht umfangreich.


Grüße

Matthias

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