RE: Neuwertige Lok: Welchen Zustand darf ich erwarten?

#26 von DeFloW ( gelöscht ) , 24.10.2013 20:53

@h0-m-jk

Vielen Dank für deine Antwort.

Das Rückgaberecht ist im Gegenteil nur dann nicht vorhanden, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht UND der Verkäufer das Rückgaberecht ausgeschlossen hat. Fehlt nur eine dieser Bedingungen, MUSS der Verkäufer den Artikel zurück nehmen, auch wenn er als privater Verkäufer tätig ist. Nur dann, wenn er den Artikel zwar falsch beschrieben, diesen Fehler aber nicht zu verantworten hat (das heißt 1. ist er ihm nicht aufgefallen und 2. hätte er ihm auch nicht auffallen können bzw. müssen), kann die Rücknahme auch ausgeschlossen werden.

Die üblichen Hinweise in ebay-Auktionen entsprechend "Keine Rücknahme oder Garantie da neues EU-Recht" oder "Dies ist eine Privatauktion, deswegen keine Gewährleistung" sind in etwa so aussagekräftig, wie eine 365-Tage-Wettervorhersage und beschäftigen immer wieder die Gerichte.

Ja, das mit den Fahreigenschaften ist wohl war. Nur das Problem besteht eben darin, dass "manch einer" es so sehen würde. Damit man eben nicht solchen persönlichen Meinungen durch überteuerte Kaufpreise Tribut zollen muss, gibt es eben diese Experten, also unabhängige Gutachter, die dann den Wert einer Sache unbefangen und nach objektiven Kriterien bewerten, wobei wir bei deiner nächsten Frage wären.

Wie bereits oben beschrieben, fordert § 441 III die Herabsetzung des Kaufpreises in dem Verhältnis, "in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde". Die Minderung ist laut Abs. 2 soweit erforderlich (also im Falle eines Rechtsstreits mit Gutachter), durch Schätzung zu ermitteln.

Was jetzt ein unabhängiger Gutachter konkret zum Wert dieser Lokomotive sagen würde, kann hier wohl keiner sagen, es sei denn, wir haben hier einen Gutachter mit Schwerpunkt Modelleisenbahnen (der vielleicht seinen Senf dazu geben möchte, das wäre interessant). Hat jemand zufällig einen Koll zur Hand und könnte mal nach einer 37550 in gebrauchtem bzw. defektem Zustand schauen?

Jedenfalls, um deine Frage zu beantworten, könnte man sich gemäß § 441 III die Minderung aus dem Kopf schlagen, wenn die Sache tatsächlich einen Kaufpreis mit geringerem Wert als die Kaufsache zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses hatte. Dann hätte der Verkäufer keinen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises. Was dann die Gerechtigkeit für den Verkäufer wiederherstellt.
Andersherum kann der Verkäufer dann aber nicht Zahlung der Differenz zwischen Verkaufswert und tatsächlichem Wert verlangen (wäre ja auch noch schöner!), denn wer bei ebay verkauft, verpflichtet sich dazu, das im Zeitraum der Auktion höchste, abgegebene Angebot (also ein Gebot) anzunehmen. Dabei ist es unerheblich, ob dieses Gebot dann unter dem eigentlichen Wert der Sache liegt, da er sich ja vorher zur Annahme dieses Angebotes verpflichtet hat (um diesem Risiko zu entgehen, gibt es ja den Mindestpreis oder die Sofort-Kaufen-Option).

Ich hoffe auch auf eine Einigung. Ich denke, aus meinen Schilderungen geht hervor, dass ich den Verkäufer nicht "beduppeln" möchte und einfach etwas dagegen habe, wenn man etwas verkauft, dabei durch nicht der Wahrheit entsprechende Beschreibungen ungerechtfertigte Hoffnungen beim Käufer hervorruft, durch die dieser dann einen höheren Preis, als ohne diese Beschreibungen zu zahlen bereit ist und dadurch dann einen Nachteil davon trägt.

Das ist hier denke ich mal auch für alle anderen interessant, die gerade in der gleichen oder einer ähnlichen Situation waren oder vielleicht mal sein werden und vielleicht erreiche ich ja auch, dass sich der ein oder andere Verkäufer beim anbieten seiner Waren ein paar Gedanken zu objektiven Kriterien macht. Dann könnten solche mühseligen Auseinandersetzungen ganz ausbleiben (außer bei Böswilligkeit, aber das ist ein anderes Thema und dafür gibt es ja den § 263 StGB ).

Grüße,
Florian


DeFloW

RE: Neuwertige Lok: Welchen Zustand darf ich erwarten?

#27 von wolfgang58 ( gelöscht ) , 24.10.2013 22:09

Hallo Florian,
zunächst mal meine volle Anerkennung zu Deinem Engagement, mit dem Du Dich für Deine großenteils berechtigten Interessen einsetzt, zu Deinem Fachwissen, das Du Dir nicht nur hier auf juristischem Gebiet und auf Deinen vielen anderen Interessensgebieten angeeignet hast.

Dies ist die erste positive Seite, die doch großen Respekt abnötigt.

Die andere Seite ist die, daß jetzt von vielen Usern zwei ganze Forumsseiten vollgepinnt wurden um immer wieder zur Theorie zurückzukehren, die aber bisher noch nicht nennenswert weitergeholfen hat.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei höchst unterschiedliche Dinge.
Ein Kollege hat ausgerechnet, daß es sich um einen Aufwand bzw. Kaufpreisminderung von ca. 20,- € handelt.
In der Zeit, die Du Dich mit dieser Sache beschäftigt hast, hättest Du mit einer Aushilfstätigkeit in Deinem Lehrberuf weitaus mehr verdienen können und davon eine fabrikneue Lok bekommen.
Mal abgesehen vom Gehirnschmalz der anderen User.

Dieser praktische Lösungsansatz sollte Deinem persönlichen Gerechtigkeitsgefühl jetzt keinen Abbruch tun.
Es ist einfach so.

(schreibt Dir im Vertrauen Wolfgang, der in diesem Alter Deine Einstellung ebenfalls entschieden vertreten hat).

Darum lass es so bewenden, ärgere Dich vor allen Dingen nicht mehr - und gut ists.


wolfgang58

RE: Neuwertige Lok: Welchen Zustand darf ich erwarten?

#28 von DeFloW ( gelöscht ) , 24.10.2013 22:35

@gürtelbahn

Vielen Dank auch für deine Meinung. Ich hoffe, dass es dir ebenso wenig wie mir etwas ausmacht, wenn ich deine Argumente spitzfindig pariere

Du hast recht, mit entsprechenden Hinweisen auf Urteile des BGH habe ich bisher gegeizt. Das ist zum einen dem Umstand geschuldet, dass sich nur die Amtsgerichte mit solchen "Bagatelldelikten" befassen, da sie nach § 23 I Gerichtsverfassungsgesetz mit Streitigkeiten betraut werden, deren Streitwert fünftausend€ nicht übersteigt. Die Amtsgerichte sind zugleich letzte Instanz und so können die Urteile der AG nur bei verfassungswidriger Auslegung des Gesetzes alleinig durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden. Da aber Amtsgerichte sich wohl in der überwiegenden Anzahl aller ähnlichen Fälle derartige "Schnitzer" nicht leisten dürften, habe ich keinen entsprechenden Entschluss des BVerfG gefunden.
Auch sind die Urteile der AG meist nicht von bedeutendem Interesse und werden daher nicht zitiert. Daraus ergibt sich dann wiederum, dass solche Urteile erheblich schwieriger aufzufinden sind.

Zum andern ist beim vorliegenden und diesem ähnlichen Fällen die Rechtslage aufgrund der genannten §§ relativ klar: Der Streitentscheid hängt lediglich von der Beweisbarkeit der Mängel und dem Schätzwert der Sache ab. Über die Fähigkeiten zur Feststellung dieser Daten ist jedes AG imstande. Dazu wird der Richter dann einen oder mehrere unabhängige Gutachter hinzuziehen und sich zum Glück nicht nach der Meinung von "so manchem" anschließen. Er muss sich daher nicht nach einem höherinstanzlichen Gericht umschauen, was in diesen Fällen aus oben genannten Gründen auch nicht möglich wäre. Denn ein Richter soll ja gerade nach dem Gesetz urteilen. Nur wenn er dabei Schwierigkeiten feststellt, es also Unklarheiten gibt, weil die Gesetzeslage nicht eindeutig ist und er nicht weiß, wie er entscheiden soll, ist es zweckmäßig, sich nach dem Urteil eines ähnlich gelagerten Falles zu erkunden. Im umgekehrten Sinn darf es sich ein Richter nicht zu leicht machen, indem er einfach das Urteil eines ähnlich gelagerten Falles "kopiert", weil er dann sogar falsch urteilen könnte, weil die Sachlage doch eine andere ist.

Anders wäre das natürlich, wenn unser Rechtssystem die Kasuistik oder auch Case Law zur Grundlage hätte, wie dies zum Beispiel im Vereinigten Königreich oder den USA der Fall ist. Da wird zuerst nach einem ähnlich oder gleich gelagerten, also einem Präzedenzfall Ausschau gehalten, an den sich das jeweilige Gericht dann auch halten muss.
Das wäre hier in Deutschland nicht denkbar, da immer noch der Richter über das Urteil entscheidet und nicht ein vorangegangenes Urteil. Das heißt, dass auch ein Amtsrichter ein von der Meinung des BGH abweichendes Urteil fällen darf und soll, wenn es denn begründet ist. Ich gebe damit natürlich nur den Idealzustand wieder - es gibt für alles Gegenbeispiele.

Ob und inwieweit ein Richter meinen Ausführungen glauben mag, bestimmt sich zum Glück nicht nach deiner Unsicherheit (nicht böse gemeint ), sondern nach § 103 I Grundgesetz. Demnach hat jedermann vor Gericht Anspruch auf rechtliches Gehör. Du siehst, es obliegt nicht dem Richter, zu entscheiden, was er interessant findet oder nicht.
Fühlte man sich in diesem Fall dann doch durch den Richter benachteiligt, so könnte man ggf. Verfassungsbeschwerde beim BVerfG einreichen, dass sich gemäß § 93 I Nr. 4a GG auch mit dem rechtlichen Gehör aus § 103 I GG beschäftigt.

Sinnlos ist eine solche Entscheidung nicht, klärt Sie doch die Rechtslage für alle nachkommenden, ähnlich oder gleich gelagerten Fälle und erspart so allen anderen den Rechtsstreit, da die Richter ja dann auf den von dir gewünschten Präzedenzfall zurückgreifen könnten.

Geld wird sie (die Entscheidung) natürlich trotzdem kosten, aber wofür gibt es >gute< Rechtsschutzversicherungen...

Du siehst, für (fast) jeden Fall gibt es eine Lösung und die Jurisprudenz arbeitet beständig an immer neuen Fallkonstellationen, um das Leben immer ein Stück rechtssicherer zu machen.

Zu guter letzt will ich natürlich auch deine Einschätzung zum Hobby-Lötkurs nicht unbeachtet lassen:

Stell dir vor, du machst eine Gebrauchtwagen-Schnäppchen, doch es erweist sich wenig später als gut getarnte Rostlaube. Wie amüsiert wärst du dann ob des Vorschlags des Gebrauchtwagenhändlers an dich, doch an einem Hobby-Schweißerkurs teilzunehmen?

Schließlich lernt man Jura nur anhand von Fällen richtig und dabei sind eben die richtigen Fälle die detailliertesten, an denen man am meisten lernen kann. Natürlich gibt es Menschen, die das gesprochene Wort dem geschriebenen vorziehen oder sich ihre Zeit auch gar nicht mit unserer schönen Sprache vertreiben. Aber das ist zum Glück jedem selbst überlassen und so kann ich mich guten Gewissens an auch an diesem schönen Abend mit der Beantwortung der Frage "Welche Ansprüche hat K gegen V" amüsieren und tue nebenbei noch etwas für mein berufliches Fortkommen, was zumindest in finanzieller Hinsicht meiner MoBa in Zukunft hoffentlich noch zuträglich sein wird. Der Lötkurs wird zwar auch der MoBa zugute kommen, aber auf eine andere Art und Weise. Außerdem soll man solche diffizilen Arbeiten ja nicht zu so später Stunde angehen.

Und bzgl. deiner Frage zu den Kosten: Solange ich die Schriftsätze selbst schreibe, kann ich sie mir auch in Rechnung stellen und aus dem Erlös die MoBa weiter finanzieren...

In diesem Sinne

Florian


DeFloW

RE: Neuwertige Lok: Welchen Zustand darf ich erwarten?

#29 von tron24 , 24.10.2013 22:49

Hallo Florian,

du hast bei einem Privatanbieter gekauft.
http://www.ebay.de/itm/maerklin-37550-H0...=p2047675.l2557

Wenn du das Bild etwas vergrößert hättes, dann siehst du Staub.

Der Anbieter hatte zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich noch 0 Sterne, also ein neuer Privater Anbieter.
Jetzt hat er 3 Sterne, davon 1 minus.
Dabei ist über eine Falle von eBay gestolbert, das System eröffnet seit einigen Wochen bei Standarteinstellung nach 3 Tagen automatisch einen Fall wegen "Nichtbezahlen".
Deswegen jetzt der miese wegen "Startet vor Ablauf Zahlungsfrist Zahlungsverzugsfall"

Ein Nuller, der Paypal und kostenlose Lieferung anbietet.
Dieser hat nur einen Satz in seiner Beschreibung stehen.

Wahrscheinlich hast du auf ein Schnäppchen gehofft.
Nun ist es aber nicht so gelaufen wie du erwartest hast.

Wahrscheinlich hast du im Mailverkehr auch so wie hier den Verkäufer mit § StGB bombadiert.
Dabei verwechselst du Privat mit Gewerblichen Anbieter.
Ich als Verkäufer hätte dir sofort einen Paketaufkleber per Mail zugeschickt und um sofortige Rücksendung der Lok gebeten.
Wahrscheinlich hat der Verkäufer nicht mal die Seriennummer der Lok notiert (und das bei Paypal !).
Gleichzeitig wäre dir das Geld zurück überwiesen worden.
Und anschließend wärst du sofort auf meiner Sperrliste gelandet.

Lieber Florian, weiterhin viel Spaß in deinem noch jungen Leben,
es gibt viel zu lernen.

ps. bei meiner Sammlungsauflösung gab es auch 2 - 3 Fälle wo etwas nicht in Ordnung war.
Wurde sofort zurück genommen und Geld zurück - fertig.

lg
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RE: Neuwertige Lok: Welchen Zustand darf ich erwarten?

#30 von gürtelbahn ( gelöscht ) , 24.10.2013 22:57

Hallo Florian,
ist ja nett zu lesen, aber bei der ganzen Schreiberei hast Du so gut wie alles bedacht, aber den eigentlichen Grundlehrsatz vergessen:

Zwei Juristen..... drei Meinungen.

Ob auch eine noch so gute Rechtschutzversicherung hier eine Kosteübernahme macht steht auch auf einem anderen Blatt. Und jetzt bitte keine Paragraphenauflistung warum sie es Deiner Meinung nach doch machen muss.

Und ich bin auch nicht der Verkäufer, der Dir das Ding unverschämterweise angedreht hat, sondern nur ein Mensch mir etwas gesegnet, das in der Juristerei oft genug außer Acht gelassen wird... gesundem Hausverstand. Der hat mich davon abhalten, einem Gebrauchtwagenhändler zu glauben. Deswegen habe ich IMMER bevor ich ein KFZ erstanden habe dieses bei einer anderen KFZ-Werkstatt prüfen lassen. Mal ganz davon abgesehen, dass es dabei i. d. R. zum einen um höhere Beträge und zum anderen auch um eine Gefährdung von Leib und Leben geht.

Wir haben jetzt auf jeden Fall mitbekommen, dass Du Dich in der Jurisprudenz auskennst und wenn Du diesen thread mal in ein Juristenforum stellst dann sind wir mit Sicherheit ausnahmslos alle an den sich daraus ergebenden Ergebnissen interessiert.

Viel Spaß weiterhin.

Ach ja, und wenn Du Dich wider Deines Erwartens doch nicht mit dem Verkäufer einigst, dann rufe ich hier noch 'ne Sammlung auf. Ich stifte Lötzinn.


gürtelbahn

RE: Neuwertige Lok: Welchen Zustand darf ich erwarten?

#31 von wolfgang58 ( gelöscht ) , 24.10.2013 22:59

Hallo Florian,
Deine Antwort an Hans-Jörg sehe ich auch als Antwort auf meinen Post an.
Übung auf dem Gebiet der Juristerei am eigenen Fall die haben schon was

Ich hatte nur bei Dir gelesen Schüler an BOS2, (so was gab es zu meiner Zeit noch nicht, daher konnte ich mir darunter auch nichts vorstellen).

Deine obigen Ausführungen sind für mich nachvollziehbar und logisch und stelle sie daher auch nicht in Abrede.

Mit einer Ausnahme:

Zitat:
Und bzgl. deiner Frage zu den Kosten: Solange ich die Schriftsätze selbst schreibe, kann ich sie mir auch in Rechnung stellen und aus dem Erlös die MoBa weiter finanzieren...


natürlich kannst Du das - und wer zahlt diese Rechnung ?
Der Kontrahent sicher nicht !
Du darfst in eigener Sache nur nachgewiesene Kosten weiterberechnen.


wolfgang58

RE: Neuwertige Lok: Welchen Zustand darf ich erwarten?

#32 von DeFloW ( gelöscht ) , 25.10.2013 00:08

@tron 24
Vielen Dank auch für deine Ausführungen.

bei genauerer Recherche wäre dir auch aufgefallen, dass der Verkäufer bereits seit 2005 angemeldet ist. Im übrigen ist es auch unerheblich, wie lange jemand schon verkauft. Es gibt soweit ich weiß keine Norm, die aussagt, dass man erst mehrere Sachen verkauft haben muss, bevor man sich an Gesetze halten muss.

Wie du meinen Argumentationen oben hättest entnehmen können, ist es in diesem Fall unerheblich, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Verkäufer handelt. Außerdem kann der Verkäufer vom Käufer nicht die Rücksendung der Ware fordern, er hat schlichtweg keinen Anspruch darauf. Das kannst du jetzt weiterhin nicht beachten, weil es dir nicht gefällt oder du siehst es ein.

Ich weiß nicht, warum du das Bewertungsprofil anführst. Ich habe es zu keinem Zeitpunkt zum Gegenstand meiner Ausführungen gemacht.

Desweiteren kann ich nicht nachvollziehen, wie das Bekanntmachen des Verkäufernamens durch deinen Link hier der Sache zuträglich sein soll.

Interessant auch deine These, ich hätte den Verkäufer mit §§ des StGB bombardiert. In Wahrheit habe ich dem Verkäufer bislang noch keinen einzigen solchen zitiert. Im übrigen habe ich auch hier bislang nur von einem einzigen § aus dem StGB geschrieben - und den nur spaßeshalber erwähnt.

Bitte gehe doch vor deiner nächsten Stellungnahme sachlich genau die Posts durch und nicht nur oberflächlich. Das möchte ich dir als Lernaufgabe für deinen weiteren Lebensweg mitgeben.

@gürtelbahn

Ja, da hast du allerdings recht, der Grundsatz ist mir geläufig. Nur muss man eben auch das Gesetz befragen und sich nicht nur Meinungen anhören.

Die Rechtsschutzversicherung wird das übernehmen, was vereinbart wurde. Daher mein Hinweis auf eine >gute< Rechtsschutzversicherung.

Ich freue mich für dich, dass du mit gesundem Menschenverstand gesegnet bist. Aber deine Logik ist leider keine: Hier geht es eben gerade NICHT darum, bei einem Gebrauchtwagenhändler wegen gesundem Verstand NICHT gekauft zu haben, sondern darum (den Verstand mal außen vor lassend) GEKAUFT zu haben. Daher ist dein Beispiel nicht vergleichbar.

Zu behaupten, ich würde mich in der Jurisprudenz gut auskennen, ist eine vage Behauptung und eine Beleidigung für die, die es wirklich tun. Zu bedauern ist allerdings, wie wenig sich die meisten auskennen, wenn es um ihre eigenen und die Rechte der anderen geht.

Natürlich kann ich die Problematik gerne auch in einem "Juristenforum" zur Schau stellen.

«wolfgang58

Ja, nachdem ich deinen Post gelesen hatte, dachte ich auch, dass die Antwort zu beiden Posts gut passt.

Und ich habe erst jetzt gesehen, dass ich vergessen habe, diesen Beitrag auch zu kommentieren:
Vielen Dank für das Lob, es gibt mir gerade dann, wenn gezweifelt wird, das Gefühl, dass es einen Wert hat, wenn man sich mit Dingen beschäftigt, die dann kontrovers diskutiert werden.

Die errechnete Minderung iHv 20% sehe ich auch als realistisch an, vielen Dank für die Einschätzung.

Mit dem Erwerb in meinem Lehrberuf magst du Recht haben, allerdings bin ich auch nicht traurig, wenn ich mich mal ein oder zwei Monate nicht mit ihm beschäftige. Mal davon abgesehen geht es mir nicht darum, wieviel Geld ich in der Zeit verdienen könnte. Es muss nicht immer alles aufs Geld verdienen reduziert werden. Ich kann zwar verstehen, dass sich zumindest einige nicht die Gedanken in diesem Umfang machen würden, aber mir macht es Spaß und es ist Übung und zum Glück darf sich hier in Deutschland jederit dem beschäftigen, was ihr oder ihm Spaß macht. Dabei bin ich tolerant gegenüber Personen, denen diese Sachen augenscheinlich keinen Spaß machen und die dies dann in einer mMn eher unobjektiven Weise kundtun.

Die BOS als Schulform gibt es in Rheinland-Pfalz seit den 70er Jahren.

Das mit der Rechnungsstellung war eher so als kleiner Spaß gegen Ende meines Posts gemeint... Es ging darum, dass ich Arbeit verrichte, die mir keiner bezahlt, wenn ich es nicht selbst tue. Und wenn ich es tue, kommt es der MoBa zugute. Ich hoffe, dieser Nachtrag hat es verständlich gemacht.

Grüße,
Florian


DeFloW

RE: Neuwertige Lok: Welchen Zustand darf ich erwarten?

#33 von gürtelbahn ( gelöscht ) , 25.10.2013 01:05

Hallo Florian,
(auch ich habe einen richtigen Namen, damit signiere ich und ich würde auch gerne damit angesprochen werden, den anderen Postern wird es sicher ähnlich gehen)

Worum geht es hier eigentlich:

Willst Du hier mit angelesenem juristischem Fachwissen glänzen gegenüber uns ach so einfältigen Hausverstandmenschen, die bei ebay mit PayPal bezahlen und bei nicht ordnungsmäßiger Lieferung die Bezahlung rückgängig machen oder aus anderen, durchaus auch nachvollziehbaren Gründen gar nichts dort kaufen? Vernünftig mit dem Verkäufer versuchen zu sprechen, was er denn für Lösungen vorschlägt? Die Menschen aufklären, wie doof sie doch sind, dass sie sich nicht stunden-, tage-, wochen- oder monatelang damit auseinanderzusetzen ihre (oft genug vermeintlichen) Rechte durchzusetzen? Oder doch nur zu sensibilisieren, dass man ja nie vorsichtig genug sein kann und am besten bei jedem noch so kleinen vermeintlichen Missgriff den kompletten Schönfelder durchzuwälzen?

Du hast meiner Meinung nach etwas entscheidendes geschrieben: "(...den Verstand mal außen vor gelassen)". Das mag uns unterscheiden. Wenn etwas gekauft werden soll, dann sollte man eben diesen NICHT außen vor lassen. Das gilt für einen Gebrauchtwagen genauso wie für eine im Privatverkauf erstandene Lok, ob online oder im RL.

Mein an Erfahrung nicht ganz armes Leben hat mich einiges gelehrt, was evtl. auch in Deinem ach so bedauerlichen Fall gültig sein mag. Dazu gehört auch, dass VERNÜNFTIGES miteinander reden viel Ärger erspart. Hier gilt auch der Spruch:
Wie man in den Wald hineinruft, schallt es zurück. Allein schon deswegen sind Prozesse bis zum Erbrechen geführt worden und was hat es vielfach gebracht? Viel zerschlagenes Porzellan, verkrachte Existenzen, vergeudetes Steuergeld, verschwendete Versicherungsbeiträge, und letztlich geht alles aus wie das Hornberger Schießen, nur Verlierer allenthalben, bis vielleicht auf die Rechtsanwälte. Und (in seinem Sinne) Recht hat man deswegen auch oft nicht bekommen.

Nicht falsch verstehen, wenn ich der Meinung bin, in irgendeiner Art und Weise vorsätzlich übers Ohr gehauen worden zu sein, dann kann ich den entsprechenden Rat einer Fachkraft einholen und ggf. auch vor Gericht bringen. Und in Deinem Fall solltest Du das vielleicht sogar mal durchexerzieren. Ob Du damit durchdringst, wirst Du sehen. Ich bin mir sicher, dass sich das zuständige AG sehr gerne mit dem Fall auseinandersetzt. Und hier das Urteil gerne aufgenommen wird, egal wie es ausgeht.

UND ICH STIFTE IMMER NOCH LÖTZINN, jetzt aber nur noch 20 cm davon.


gürtelbahn

RE: Neuwertige Lok: Welchen Zustand darf ich erwarten?

#34 von DeFloW ( gelöscht ) , 25.10.2013 01:50

@gürtelbahn
Allenthalben bevorzuge ich es tatsächlich, die richtigen Namen zu zitieren, allerdings ist das in einem solch großen Forum manchmal schwierig, da diverse Namen mehr als nur einmal vorkommen, die "User names" hingegen nicht. Aber weil du es bist:

Lieber Hans-Jörg,

Worum es hier EIGENTLICH geht:
Von mir wurde eingangs die Frage gestellt, ob der vom Verkäufer beschriebene Zustand mit dem tatsächlichen übereinstimmt.

Viele antworteten korrekterweise mit Ergebnissen wie eher ja oder eher nein.

Einige jedoch, ohne richtige Namen nennen zu wollen, beantworteten nicht die Eingangs gestellte Fallfrage, sondern lasen einfältig eigene Fragen heraus, etwa: gib deine Meinung zur Rechtslage ab, auch wenn diese falsch und durch einen kurzen Blick in das Gesetz zu korrigieren wäre.

Ich möchte nochmals betonen, dass ich diese oder ähnliche Fragen nicht gestellt habe, sondern nur die eine. Da ich jedoch um Objektivität bemüht bin, versuchte ich sodann, die aufgeworfenen, teilweise grotesken Vorstellungen von den Rechten und Pflichten der Käufer und Verkäufer mit meinem spärlichen juristischen Wissen gerade zu rücken.

Dies sollte jedoch wieder nur auf Unmut stoßen, attestierte man mir sogar den Wunsch, mein Fachwissen hier ungefragt an den Mann bringen zu wollen. Dabei hatten jene doch lediglich die zu Beginn gestellte Frage vergessen und etwas eigenes hineininterpretiert, was wohl ihrem überlegenen Textverständnis zu verdanken war.

Dabei könnte man aus deren unzutreffenden Vermutungen einen gewissen Unmut, ja sogar eine unterschwellige Feindseligkeit folgern, quasi als Reaktion auf Unverständnis mit daraus hervorgehenden, einfältigen Verzerrungen des geschriebenen.

Da du von einem erfahrungsreichen Leben berichtest, möchte ich hier kurz ein Zitat anbringen, das mir des öfteren bei Betrachtung so manch wunderlichen Verhaltens durch den Kopf geht:

"Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 30 Jahre lang schlecht machen." -Kurt Tucholsky


DeFloW

RE: Neuwertige Lok: Welchen Zustand darf ich erwarten?

#35 von Mattlink , 25.10.2013 21:56

Hallo Florian,

ich möchte zu Deinen Ausführungen einfach mal folgendes sagen:

Respekt vor Deinem Engagement und Fachwissen! Aber vielleicht solltest Du mal über einen Grundsatz nachdenken den ich selber mal in einem Hörsaal mitgenommen habe: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."

Will sagen: Es gibt leider oft einen riesigen Unterschied zwischen rechtstheoretischen Betrachtungen und der tatsächlichen Rechtsprechung. Ich habe schon etliche Gerichtsverfahren miterlebt, und war teilweise sehr überrascht über den Ausgang. Da gehen Verfahren den Bach runter, weil (überspitzt gesagt) der Richter keine Ahnung von der jeweiligen Materie hat, oder einfach nur Feierabend haben will... (nein, das ist kein Witz)
Ich habe auch schon Verfahren erlebt, die eingestellt wurden weil der Richter einen Tatbestand schlicht überlesen hatte!

Auch die Leistung von Gutachtern ist - leider - sehr häufig im Ergebnis nicht brauchbar, da diese Herren sich ungern genau festlegen. Somit lag zwar ein Gutachten vor, aber es taugt nicht für eine klare Entscheidung...

Was die Leistung von Anwälten betrifft: Ich habe davon ebenfalls schon viele erlebt, aber nur seeeeehr wenige gute! Da werden häufig bei Rückfragen an die Polizei schlicht vorgefertigte Fragenkataloge aus dem Internet an die Polizei verschickt. Teilweise so schlecht, dass man klar erkennen kann wie wenig Sachkenntnis die Leute tatsächlich haben. Interessant sind die Aussagen die diesbezüglich immer wieder in der Presse lanciert werden...

Eine Sache ist klar: Bei solchen Verfahren wie in diesem Fall gibt es in der Regel nur eine Gewinnerseite, und die Trägt schwarz und ist Anwalt. Die beiden Parteien zahlen in der Regel nur dauf...


Es gibt einen riesigen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen!

Du kannst darüber mal nachdenken, oder eben Deine eigenen Erfahrungen machen. Wenn du beruflich in diese Richtung gehst, dann wirst Du noch so manche Illusion verlieren.


Grüße,

Matthias


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RE: Neuwertige Lok: Welchen Zustand darf ich erwarten?

#36 von DeFloW ( gelöscht ) , 26.10.2013 01:41

Ich geb's auf. Dieser Thread kann von mir aus geschlossen werden.


DeFloW

   


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