Hallo zusammen
Da die Krokodile so wie bei manch anderen Bahnfreunden auch meine Lieblingsloks sind, interessierte mich das 3+1-Licht zur Blütezeit der Krokos am Gotthard ganz besonders. Bei der Infothek von SBB-Historic wurde ich fündig, und ich konnte mir Kopien von älteren Ausgaben der Signalreglemente machen. Da der Schweizer Lichtwechsel hier im Stummi immer mal wieder Thema ist, habe ich diesen Thread erstellt.
Zu den Beleuchtungsvorschriften seit 1916:
Signalreglement von 1916
1916 existierte das 3+1-Licht noch nicht. Tagsüber wurde ohne Licht gefahren, der Zugschluss war mit einer roten Laterne gekennzeichnet. Im Signalreglement tönt das so:
1. Der Zug trägt bei Tag
a. an der Spitze kein besonderes Signal
b. am Schlusse die Zugschlusslaterne
2. Der Zug trägt bei Nacht
a. an der Spitze drei weisse Lichter, zwei ungefähr auf Pufferhöhe und das dritte darüber
b. am Schlusse das rote Schlusslicht
Signalreglement von 1947
1947 wurde das weisse Rücklicht eingeführt, also die heute als "Schweizer-Lichtwechsel" bekannte Beleuchtung mit 3 Front- und 1 weissen Rücklicht bei Lokomotiven vor dem Zug. Nach wie vor mussten die Lichter aber nur in der Nacht (und auf Tunnelstrecken) eingeschaltet werden. Die Krokodile (und auch die Be 4/6, Be 4/7, die Ae 3/5 und die verschiedenen Ae 3/6) fuhren also ihre ersten 20 - 25 Betriebsjahre ohne 3+1-Licht. Ich zitiere aus der 1947-er Ausgabe:
Kennzeichnung der arbeitenden Lokomotiven im Zug
a. Die Lokomotive zeigt v o r w ä r t s :
bei Tag
kein Signal
bei Nacht
drei weisse Lichter im Dreieck
An elektrisch beleuchteten Lokomotiven, die nicht an der Zugspitze verkehren, sind die Lichter der Vorwärtsrichtung nach dem Einstellen in den Zug zu löschen und vor dem Wegfahren wieder zu beleuchten.
b. Die Lokomotive zeigt r ü c k w ä r t s :
bei Tag
kein Signal
bei Nacht
unten rechts ein weisses Licht (Rücklicht)
An elektrisch beleuchteten Lokomotiven, hinter denen eine weitere arbeitende Lokomotive verkehrt, ist das Rücklicht nach dem Anfahren an den Zug zu löschen und vor dem Wegfahren wieder zu beleuchten.
Die Regelung, dass nur die vorderste Lok das Spitzensignal und die hinterste arbeitende Lok das weisse Rücklicht zeigt, bestand also schon 1947, als fast alle Loks noch ohne Vielfachsteurung verkehrten.
Der Zugschluss blieb im Prinzip gleich wie 1916 ("im Prinzip", weil 1947 eine rot-weiss gestreifte Laterne oder eine rot-weiss gestreifte Scheibe vorgeschrieben war).
Signalreglement von 1976
1976 erfolgte die Neuerung, dass die Beleuchtung an der Lok (d.h. 3 weisse Lichter + weisses Rücklicht) auch am Tag eingeschaltet wird. Die sonstigen Bestimmungen blieben gegenüber 1947 unverändert.
Signalreglement von 1982
Im Signalreglement von 1982 wird erstmals die "Pendelzugseinheit" erwähnt:
Die Pendelzugseinheit zeigt vorwärts B 202 (= drei weisse Lichter im Dreieck) und rückwärts, sofern nicht Zugschluss, das Rücklicht nach B 203 (= unten rechts ein weisses Licht). Dieses bleibt auch beleuchtet, wenn Fahrzeuge beigestellt werden. Gegen Zwischenwagen gerichtete Stirnlampen sind dunkel.
Zugschluss s. 65 (= rotes Schlusslicht).
Das aktuelle Signalreglement kann auf der Homepage des BAV (Bundesamt für Verkehr) heruntergeladen werden. Hier runterscrollen zu Ziffer 5.7 auf Seite 79 Word-Doc. bzw. Druck-Seite 131.
Ich hoffe, dass ich damit etwas Klarheit im schweizerischen "Beleuchtungsdschungel" schaffen konnte.
Viele Grüsse
Peter