RE: Befahrbarer Mindestradius

#1 von AlexanderCWeiss , 31.10.2017 23:01

Hallo zusammen,

ich interessiere mich für die neue Serie 241-A (Link: [maerklin]39241[/maerklin]. In der Beschreibung steht u.a. "Befahrbarer Mindestradius 437,5 mm". Das entspricht einem R2-Radius. Ich habe u.a. auch R1-Radien verbaut (360mm). Was bedeutet das nun konkret für mich? KANN die Lok auf den R1-Radien nicht fahren, oder kann sie nur nicht mit voller Geschwindigkeit fahren? Nimmt sie dabei Schaden?

Perspektivisch werde ich dann alles mal auf mindestens R2 umbauen, aber dafür muss ich erst mehr Platz schaffen und den Unterbau vergrößern. Daher ist es wichtig für mich, zu erfahren, ob die Lok vorher schon in Betrieb genommen werden kann...

Besten Dank für alle Antworten und Grüße,
Alexander


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RE: Befahrbarer Mindestradius

#2 von X2000 , 31.10.2017 23:06

Da keiner bisher die Lok hat, wird deine Frage auch nicht zu beantworten sein. Märklin sagt R2. Möglich, dass das dann auch so stimmt. Würde sie ohne Probleme durch R1 fahren, hätte man nicht Mindestradius R2 geschrieben. So verrückt ist man bei Märklin nun auch nicht. Wenn sie mal geliefert wird, kann man Tests machen. R1 sollte man schon aus optischen Gründen möglichts für derartige Loks vermeiden. Auch beim großen Vorbild darf nicht jeder Zug jede Strecke befahren. Selbst R3 und R4 bedeuten umgerechnet Drehen auf der Stelle.


Gruß

Martin


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RE: Befahrbarer Mindestradius

#3 von Stephan Tuerk , 01.11.2017 07:14

Hallo Alexander,

da hilft nur try and error wenn du die Lok hast.

Beim 5120 stand früher auch nur kleine Loks und 3015 ist auch durch gefahren. Wie das ausgesehen hat ???

Der Hersteller gibt einen Sicherheitshinweis, befolgen musst du ihn oder anders: " nicht erwischen lassen"

Wahrscheinlich fährt die Lok durch R1, aber ohne Gegenbogen, ohne Wagen, ohne Oberleitung, ohne .....


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RE: Befahrbarer Mindestradius

#4 von AlexanderCWeiss , 01.11.2017 07:38

Guten Morgen,
Ich entnehme den Antworten, dass solche Angaben bisher auch eher unüblich waren und daher kaum Erfahrungswerte vorliegen. Umso ernster sollte man den Hinweis vermutlich nehmen
Beste Grüße,
Alex


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RE: Befahrbarer Mindestradius

#5 von Dreispur , 01.11.2017 07:59

Hallo !

Auch die Weichen sollten bedacht werden .
Oder man macht beim Umbau eine für diese Lok bzw .auch für lange Wagons eine Eigene Strecke .
Ist zwar blöde immer nur diese zu befahren ,aber wenns nicht anders geht so muß man damit leben .
Jedenfals viel Freude mit der LOK .


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RE: Befahrbarer Mindestradius

#6 von hks77 , 01.11.2017 10:43

Oh ja, bald ist Weihnachten.
Es gibt wieder Spekulatius


Gruss Jürgen

Spielbahnplan pur gefällig: https://i.postimg.cc/C1QFNTRp/Gr-nscheid...tzumfahrung.jpg


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RE: Befahrbarer Mindestradius

#7 von e9tmk , 01.11.2017 11:12

Hallo Alexander,

R1 in der Regel bei E-/Diesel keine Problem. Bei Dampfloks würde ich einen Test auf dem "Teppich" machen und schauen wo es eng wird. Bei R1-Gegenborgen und Weichen wäre ich vorsichtig, evtl. sind vielleicht die Weichenlaternen im Weg. Problem sind evtl. Vorlauf- und Nachlaufachsen. Ich würde es auf dem Teppich im "Slow-Motion" Modus testen.

Grüße von der Ostalb
Günter


Beste Grüße
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RE: Befahrbarer Mindestradius

#8 von BR 182 - 2015 , 01.11.2017 11:27

Hallo,
Faustregeln: alle Große Dampfloks erst ab R 415 mm, R 360 mm sind nur für Diesel.- Eloks und kleine Dampfloks geeignet.


Viel Spaß mit eure MoBa
Grüße aus Berlin
Burgi


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RE: Befahrbarer Mindestradius

#9 von Schwanck , 01.11.2017 12:09

Moin,

bei einem Modell, das noch nicht auf dem Merkt ist, kann man schlecht eine konkrete Aussage machen - das sollte jedem klar sein. Die Frage was passieren kann, wenn man doch R1 befahren möchte, kann man beantworten, weil es etliche Möglichkeiten gibt: Für C-Gleise sage ich. R1- ja aber nur die Gleise 24115 und 24107 wenn davor und dahinter gerade Gleise liegen. Die Bogenweichen 24671 / 2 gehen in dieser Anordnung nicht ohne Versuch. Ganz bestimmt geht auch kein R1-Bogen mit mehr als 30 ° Winkel. Ist der Bogen länger wird die Lok "zwängen", d.h. sie verklemmt sich und bleibt entweder stehen oder entgleist oder der Tender tut das; dabei geht bei geringer Fahrgeschwindigkeit noch nichts kaputt. Aber dann!!


Tschüss

K.F.


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RE: Befahrbarer Mindestradius

#10 von Derrick23 , 01.11.2017 15:48

Zitat

Guten Morgen,
Ich entnehme den Antworten, dass solche Angaben bisher auch eher unüblich waren und daher kaum Erfahrungswerte vorliegen. Umso ernster sollte man den Hinweis vermutlich nehmen
Beste Grüße,
Alex



Verstehe ich jetzt nicht, da steht ein Mindestradius, wenn es in kleineren Radien funktioniert, hast du Glück, wenn nicht, dein Pech!

Da hier aber Standardradien angegeben werden, kann es durchaus sein, dass es in 400mm Radius noch funktioniert... Die Erfahrung sagt, dass wenn da R2 steht, es eben in R1 nicht geht!


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RE: Befahrbarer Mindestradius

#11 von 8erberg , 01.11.2017 19:18

Hallo,

dieses Thema kommt immer und immer wieder auf den Tisch.

Es muss auch mal an den verantwortungsvollen Modellbahner appeliert werden. Wenn der Hersteller R1 ausschließt hat er seine Gründe.

Bei meinem Motorrad hat der Hersteller in der Anleitung daraufhingewiesen das keine Teile des Motorrades essbar sind und daher man nicht daran beissen, lutschen oder saugen sollte.
Tu ich auch nicht.

Peter


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RE: Befahrbarer Mindestradius

#12 von Schwanck , 01.11.2017 19:48

Moin Peter,

das glaube ich dir aufs Wort; nur liegt hier der Fall etwas anders. Der ganz normale Mensch, der Eisenbahn spielen will, erwartet dass die Modelle seine ganze Anlage mit ihrer Höchsgeschwindigkeit befahren können. Märklin ist schlau genug, diese Erwartung dahingehend zu dämpfen indem sie sagen, dass das Modell 39241 es nur beim R 2 schaffen wird. Nicht mehr und nicht weniger.Punkt!


Tschüss

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RE: Befahrbarer Mindestradius

#13 von Stephan Tuerk , 01.11.2017 19:55

Hallo Jürgen,

und Menschen die lieber Spekulatius essen sollten als schreiben. Guten Appetit.

Aus Erfahrung wird man klug aber nicht durch Spekulatius.

Zitat

Oh ja, bald ist Weihnachten.
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RE: Befahrbarer Mindestradius

#14 von AlexanderCWeiss , 01.11.2017 20:11

Zitat von 8erberg
Hallo,

dieses Thema kommt immer und immer wieder auf den Tisch.

Es muss auch mal an den verantwortungsvollen Modellbahner appeliert werden. Wenn der Hersteller R1 ausschließt hat er seine Gründe.

Bei meinem Motorrad hat der Hersteller in der Anleitung daraufhingewiesen das keine Teile des Motorrades essbar sind und daher man nicht daran beissen, lutschen oder saugen sollte.
Tu ich auch nicht.

Peter



Danke für das Lob, aber ich bin weit davon entfernt, mich als „verantwortungsvollen Modellbahner“ zu bezeichnen. „Blutiger Anfänger mit Ahnung von nichts“ trifft es da wohl eher. Und als eben solcher möchte ich verstehen, was es mit solchen Angaben auf sich hat - ob das Empfehlungen sind, oder harte Vorgaben. Und was passiert, wenn ich mich nicht daran halte (wie gesagt: temporär). Und da hat mir zb die Antwort bzgl. „Klemmen“ sehr weitergeholfen, weil hier beschrieben wurde, was eben passieren kann. Danke an dieser Stelle!

Ich wollte hier keine Grundsatzdiskussion bzgl. Sinn und Unsinn oder Realitätsnähe verschiedener Gleisradien lostreten. Einfach nur verstehen, warum es solche Hinweise gibt, da ich bei meinen Loks bisher nur feststellen konnte, dass manche in der Kurve etwas langsamer fahren. Und verstanden habe ich jetzt, dass ich das zukünftig besser sein lasse, bevor ich nicht mindestens auf R2 umgestellt habe...

Vielen Dank an alle, die sich konstruktiv an dem Thema beteiligt haben!

VG,
Alexander



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RE: Befahrbarer Mindestradius

#15 von Stummilein , 01.11.2017 20:54

Hallo,

ich interpretiere die Aussage von Märklin so, dass es kein Mangel und somit kein Umtauschrecht ist, wenn die Lok beim Durchfahren von R1 Probleme macht/hat.
Probleme könnten sein, dass sie z.B. entgeleist.


Beste Grüße Ralf


 
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RE: Befahrbarer Mindestradius

#16 von Peter Müller , 01.11.2017 22:20

[quote="Stephan Türk" post_id=1743295 time=1509516874 user_id=341]Beim 5120 stand früher auch nur kleine Loks und 3015 ist auch durch gefahren.[/quote]
Jaja, der gute alte Industrieradius oder später auch R0 genannt. Wenn man Material von den Drehgestellen abgetragen, Trittleitern nach außen gebogen oder mittlere Achsen entfernt hat, ist da sogar recht viel durchgefahren, was angeblich nicht hätte durchfahren können .


Grüße, Peter

Bei campact.de per E-Mail abstimmen: 49-Euro-Ticket retten! ... das haben Stand 25.08.2023 um 20:45 Uhr schon 115.000 Menschen getan.

Und Aktionen bei campact.de wirken, siehe Wikipedia, da wird darüber berichtet.


 
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RE: Befahrbarer Mindestradius

#17 von TheK , 05.11.2017 04:30

Man darf nicht vergessen, wenn ein Hersteller schreibt, dass die Lok durch R1 geht, dürfte das gerade bei den großen Herstellern mit eigenem Gleissystem auch extreme Szenarien umfassen. So mit direkter S-Kurve mit scharfem 5° Höhenknick und da mit Höchstgeschwindigkeit durch...

Gerade die S-Kurven sind technisch problematisch, weil hier die einzelnen Fahrwerksteile regelrecht nebeneinander fahren müssen. Entsprechend erfordern viele Fahrzeuge für solche Konstruktionen wesentlich größere Radien der beiden Kurven als für einen einfachen Bogen, durchaus bis zum 1,5-fachen.


Gruß Kai

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RE: Befahrbarer Mindestradius

#18 von Schwanck , 05.11.2017 09:07

Moin Kai,

Du hast hast geschrieben

Zitat

...
Gerade die S-Kurven sind technisch problematisch, weil hier die einzelnen Fahrwerksteile regelrecht nebeneinander fahren müssen. Entsprechend erfordern viele Fahrzeuge für solche Konstruktionen wesentlich größere Radien der beiden Kurven als für einen einfachen Bogen, durchaus bis zum 1,5-fachen.



Das ist aber nicht alles! Die Fahrt durch eine Kurve beinhaltet eine Vorwärts- und eine Drehbewegung. Diese muss in der S-kurve gestoppt und geändert werden. Das erzeugt sehr grosse Führungskräfte, was bei langen und schweren Fahrzeugen zur Entgleisungen führen kann.


Tschüss

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RE: Befahrbarer Mindestradius

#19 von Rossi , 05.11.2017 09:20

Hallo zusammen

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wenn der Hersteller einen Mindestradius vorschreibt, diese Aussage auch seine Berechtigung hat und ein Befahren kleinerer Radien immer zum Entgleisen führte. In Spur N waren das vor allem Kleinserienmodelle, in H0 die BR10 von Roco und in Spur 1 diverse Maschinen von KISS und Fulgurex, die zwar mit Ach und Krach durch den kleinen Märklinradius gezwängt werden konnten, aber bei der ersten Weichenzunge aufliefen und entgleisten...

Also ist umbauen oder verzichten angesagt

Herzliche Grüsse
Rossi


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Mein Fred zur Tauernbahn: viewtopic.php?f=24&t=103114&p=1126282&hilit=Tauernbahn#p1126282


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RE: Befahrbarer Mindestradius

#20 von Dwimbor , 12.11.2017 18:31

Zitat

Hallo zusammen

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wenn der Hersteller einen Mindestradius vorschreibt, diese Aussage auch seine Berechtigung hat und ein Befahren kleinerer Radien immer zum Entgleisen führte.



Ich nicht. Ich habe einige 50er von Roco (3 Stück), die laut Hersteller auch nicht durchkommen. Tatsächlich geht es ohne besonderes Zwängen. Also: Versuch macht kluch...


Viele Grüsse, Michael

Einladung zum Gegenbesuch: Nibelungenbahn: Nibelheim II

Bis bald!


 
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RE: Befahrbarer Mindestradius

#21 von wolf314 ( gelöscht ) , 11.12.2017 12:28

Hallo und Grüß Gott an alle,

ich besitze meine "241" seit Samstag (9.12.) und bin begeistert.
Meine C-Gleis-Anlage ist nicht groß, ca. 2,20 x 1,0 m. Darauf sind zwei Ovale, das innere mit R1,
das äußere mit R2. Im Innenbereich sind jede Menge Abstell- und Rangiergleise, gewissermaßen mein
Schattenbahnhof.
Zum befahrbaren Mindestradius der 39241:
R2 geht natürlich problemlos, aber dann zunächst mit Langsamfahrt über die Weichen auf das innere Oval (R1):
Kein Problem! Auch nicht bei zügiger Fahrt, aber das ist meine Erfahrung, ohne Gewähr

Gruß
Wolfgang


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RE: Befahrbarer Mindestradius

#22 von Schwanck , 11.12.2017 14:34

Moin zusammen,

in der Tatsache, dass die 241A den R1 mühelos schafft, sehe ich einen Beweis dafür, dass es ein Mißverständnis zwischen dem/der Konstrukteur/in des Herstellers und den Werbeleuten von Märklin gegeben hat. Ich habe das jetzt mit voller Absicht so formuliert, dass es schön zweideutig ist. Aber jeder darf dass sehen wie er will.


Tschüss

K.F.


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RE: Befahrbarer Mindestradius

#23 von AlexanderCWeiss , 11.12.2017 23:37

Ich habe meine 241-A nun auch schon 2 Wochen und hatte die Anlage ja auf den Aussengleisen auf R2 umgebaut. Aber auch die R1-Abschnitte der Innenkreise schafft sie ohne Probleme. Ich habe aber auch keine S-Kurven o.ä. eingebaut...
Viele Grüße,
Alexander


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RE: Befahrbarer Mindestradius

#24 von TheK , 12.12.2017 04:22

Probiert mal bei Modellen, die explizit für R1 zugelassen sind, wie sehr man die Fahrgestelle verdrehen kann, da sind denke ich riesige Reserven für wilde Gleislagen drin - und wenn man die nicht erfüllen kann, schreibt der Hersteller eben lieber "geht erst ab R2".

Ich bin mir sicher, bei Anlagen wie dieser wäre das Fahrwerk der 241 A überfordert:
http://www.extrem-teppichbahning.de/page...nfreaks0021.jpg

Optisch dezenter, aber auch nicht ohne die Weiche links - S-Kurve mit einem Höhenknick auf 20-25%.
http://www.extrem-teppichbahning.de/page...67/files/a3.jpg

Auch wenn diese Bilder da als Jux gesammelt sind, gibt es solche Anlagen (leider) nicht selten.


Gruß Kai

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RE: Befahrbarer Mindestradius

#25 von Viet Bui ( gelöscht ) , 12.12.2017 04:44

Zitat

Auch beim großen Vorbild darf nicht jeder Zug jede Strecke befahren.



Guten Morgen,

die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO), auf die alle Richtlinien und Normen aufbauen, sah einen minimalen Bogenhalbmesser von 150 m (bei Neubauten dürfte dieser Wert höher sein) vor. Ich kenne mich mit Dampfloks nicht aus, aber Wikipedia meint, dass die Baureihe 10, die recht lang wirkt, Bögen mit 140 m Halbmesser befahren kann, so dass ich die Behauptung aufstelle, dass jedes Regelfahrzeug von den Gleisbögen her betrachtet jede Strecke befahren kann.

Dass nicht jeder Zug jede Strecke befahren kann, liegt eher am Lichtraumprofil und an der Streckenklasse (Radsatz- und Meterlast).

Grüße,
Viet


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