Zitat von V100 Fanboy im Beitrag #23
Ist es etwa an mir, selbst einen "offensichtlichen oder rechtswidrigen Irrtum" meines zuständigen Finanzamtes zu erkennen?
Das es im Nachhinein ggf. einer Korrektur bedarf (vor allem bei rechtswidrig, bei Irrtum könnte man auch sagen > Pech fürs FA), steht ausser Frage.
Mir geht es nur darum, daß der Absatz suggeriert (und davon gehe ich leider in der Praxis auch aus), das der "Schaden" nachher alleinig beim Steuerzahlenden hängenbleibt, der gar nichts dafür kann, das das Finanzamt falsch lag.
Sollte ich mich täuschen bzw. Praxiserfahrungen anderer zum Thema ein anderes Bild zeichnen (z.B. geteiltes Leid ist halbes Leid ),
dann ziehe ich meine zugegeben etwas negative Haltung gegenüber dem Finanzamt gerne zurück.
Hallo,
Wenn man kein Privatvermögen verwaltet, für das man einen Vermögensverwalter braucht, dürfte so ein Fall einem privaten Steuerpflichten höchstens begegnen, wenn ein Tippfehler eine Zehnerpotenz verschiebt. Der Fall ist auch überaus selten. Hier ein Beispiel: https://www.haufe.de/finance/haufe-finan..._HI3659721.html
mfg
D.