RE: Ahnungsloser (ich) bittet um Hilfe/Tipps in Sachen Märklin Sammlung

#26 von Dölerich Hirnfiedler , 30.12.2023 19:13

Zitat von V100 Fanboy im Beitrag #23

Ist es etwa an mir, selbst einen "offensichtlichen oder rechtswidrigen Irrtum" meines zuständigen Finanzamtes zu erkennen?

Das es im Nachhinein ggf. einer Korrektur bedarf (vor allem bei rechtswidrig, bei Irrtum könnte man auch sagen > Pech fürs FA), steht ausser Frage.
Mir geht es nur darum, daß der Absatz suggeriert (und davon gehe ich leider in der Praxis auch aus), das der "Schaden" nachher alleinig beim Steuerzahlenden hängenbleibt, der gar nichts dafür kann, das das Finanzamt falsch lag.

Sollte ich mich täuschen bzw. Praxiserfahrungen anderer zum Thema ein anderes Bild zeichnen (z.B. geteiltes Leid ist halbes Leid ),
dann ziehe ich meine zugegeben etwas negative Haltung gegenüber dem Finanzamt gerne zurück.


Hallo,

Wenn man kein Privatvermögen verwaltet, für das man einen Vermögensverwalter braucht, dürfte so ein Fall einem privaten Steuerpflichten höchstens begegnen, wenn ein Tippfehler eine Zehnerpotenz verschiebt. Der Fall ist auch überaus selten. Hier ein Beispiel: https://www.haufe.de/finance/haufe-finan..._HI3659721.html

mfg

D.



Aus einem Märklin-Patentantrag von 1975.


 
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RE: Ahnungsloser (ich) bittet um Hilfe/Tipps in Sachen Märklin Sammlung

#27 von Volvivo , 30.12.2023 19:25

Zitat von V100 Fanboy im Beitrag #23
Hallo,
zugegeben, die Paragraphen dazu habe ich nicht gelesen.
Aber Deine eigene Aussage entkräftet meine Aussage irgendwie nicht so ganz.

Ist es etwa an mir, selbst einen "offensichtlichen oder rechtswidrigen Irrtum" meines zuständigen Finanzamtes zu erkennen?

Das es im Nachhinein ggf. einer Korrektur bedarf (vor allem bei rechtswidrig, bei Irrtum könnte man auch sagen > Pech fürs FA), steht ausser Frage.
Mir geht es nur darum, daß der Absatz suggeriert (und davon gehe ich leider in der Praxis auch aus), das der "Schaden" nachher alleinig beim Steuerzahlenden hängenbleibt, der gar nichts dafür kann, das das Finanzamt falsch lag.

Sollte ich mich täuschen bzw. Praxiserfahrungen anderer zum Thema ein anderes Bild zeichnen (z.B. geteiltes Leid ist halbes Leid ),
dann ziehe ich meine zugegeben etwas negative Haltung gegenüber dem Finanzamt gerne zurück.



Servus,

1. die verbindliche Auskunft kann nur mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden --> bedeutet wenn der Sachverhalt verwirklicht wurde der der verb. Auskunft zugrunde liegt bleibt die Bindungswirkung bestehen.
2. wichtig ist das der in der verbindlichen Auskunft zugrunde gelegte Sachverhalt aus so verwirklicht wird. --> hier empfehle ich die Beratung durch einen Steuerberater weil ein Laie die Abweichungen zum verwirklichten gegenüber dem in der verb. Auskunft genannten Sachverhalt oft nicht erkennt.

Ansonsten hackt nicht so auf dem Finanzamt herum, das arbeiten auch nur Menschen und Steuerberater verdienen damit schließlich auch zurecht ihr Geld.


Gruß aus Niederbayern
Michael

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aadmgs hat sich bedankt!
 
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RE: Ahnungsloser (ich) bittet um Hilfe/Tipps in Sachen Märklin Sammlung

#28 von Stummilein , 30.12.2023 22:03

Hallo,

warum wird bei solchen Themen immer wieder versucht, der "Steuerfachmann" zu sein, ohne selbst in diesem Steuerthema zuhause zu sein.

Es gibt beim Verkauf von Waren halt einiges zu beachten und das sind der Fiskus und das Gewerbe.

Und ich empfehle jedem, sich bei seinem Finanzamt diesbezüglich zu informieren und unabhängig davon gibt es ggf. auch noch das Thema "gewerblich", dass auch gewisse Nachteile mit sich ziehen kann, wie z.B. Rückgaberecht.

Und das fundierte Halbwissen zu diesen Themen sollten einiger hier besser für sich behalten, da es nicht pauschal gültig beantwortbar ist. Auch hier gilt, erst schlau machen und dann handeln!


Beste Grüße Ralf


Eifel-Knacki, Floechen, WolfiR, ANDREAS-LgG und aadmgs haben sich bedankt!
 
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zuletzt bearbeitet 30.12.2023 | Top

   

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