Hallo, Nordbahn!
Zu den Begriffen kann ich Dir einen Link zu einem Grundlagenbeitrag geben:
"Bahn" und "Strecke"
Dort findest Du die jeweiligen Definitionen.
(in den übrigen Grundlagenbeiträgen stehen Auszüge der "Verkehrsregeln" der Eisenbahn; ich habe das Wesentliche dargestellt und vieles gekürzt - z.B. Fahrdienstvorschrift = ca. 500 Seiten)
Zur glaubhaften Signalisierung:
(ich versuche, es "ohne Fachchinesisch" zu beschreiben - nicht ganz einfach )
Wenn Du eine Hauptbahn nachbildest, brauchst Du Hauptsignale (Hp0, Hp1, Hp2) mit ihren zugehörigen Vorsignalen (Vr0, Vr1, Vr2). Beim Vorbild gehört dazu der Streckenblock, der die Signale gegen Mehrfachbedienung sichert und damit die Zugfahrten schützt.
Die Einfahrsignale sichern den Bahnhof vor Fahrten aus dem "Nichts", denn innerhalb des Bahnhof kann ja rangiert werden - es wäre katastrophal, käme ein Zug einfach so hereingefahren.
Die Ausfahrsignale verhindern, daß mehrere Züge aus benachbarten Gleisen gleichzeitig losfahren können, und daß ein zweiter Zug dem ersten einfach so hinterherfährt - bliebe der erste liegen, würde der zweite auffahren (Fahren im Raumabstand = Blockabstand; die grundsätzlichste Sicherheitsmaßnahme der Bahn überhaupt).
Auf wenig befahrenen Strecken oder bei einfachen Verhältnissen wurde manchmal festgelegt, daß alle Züge grundsätzlich im Bahnhof halten müssen. In diesem Fall war es zulässig, auf das Vorsignal des/der Ausfahrsignals/-e zu verzichten (das sparte Geld). Das war nicht gefährlich, denn die Lokführer wußten ja anhand ihrer Streckenkunde, daß sie immer anhalten müssen - also brauchte es nicht mehr signalisiert zu werden. Stellte der Fahrdienstleiter das Ausfahrsignal irgendwann nach dem Halt auf Fahrt, durfte der Zug weiterfahren - und der Loführer wußte, daß alles in Ordnung war.
Auf einer Nebenbahn sah die Signalisierung anders aus:
- statt Einfahrvorsignal eine Vorsignaltafel "Ne2"
- statt Einfahrsignal eine Trapeztafel "Ne1"
- statt Ausfahrsignal eine Haltetafel "Ne5"
Hier mußten alle Züge immer in den Bahnhöfen anhalten und durften erst weiterfahren, wenn die Örtliche Aufsicht den Abfahrauftrag "Zp9" erteilt hatte: Achtungspfiff, Hochhalten einer grünen Kelle mit weißem Rand.
Die gesamte Sicherung wurde dabei nicht mit den Signalen hergestellt, sondern durch die volle Aufmerksamkeit der Eisenbahner - es gab keine Sicherungstechnik! Da mußte noch jeder wissen, was er tun durfte und tun mußte - und vor allem, was er NICHT tun durfte!
Aber keine Regel ohne Ausnahmen: es gab Nebenbahnen, die ein verhätnismäßig starkes Verkehrsaufkommen hatten. Dort wurden doch Einfahrsignale aufgestellt - das war einfach sicherer. Diese Einfahrsignale wurden aber nur mit Vorsignaltafeln "Ne2" angekündigt. Der Lokführer mußte immer davon ausgehen, daß das Einfahrsignal "Halt" zeigen könnte - bis er zweifelsfrei einen Fahrtbegriff erkannt hatte. Auf Ausfahrsignale wurde verzichtet, weil alle Züge ja sowieso in den Bahnhöfen anhalten mußten.
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Das war jetzt doch eine ganze Menge Theorie, aber Eisenbahner müssen halt eine Menge lernen - es gibt nix geschenkt .
Zum Abschluß noch etwas zur Achslast (genauer: Radsatzlast) der Loks und Waggons:
Schaue Dir den Beitrag von E10 genau an, dort findest Du das Wesentliche.
Die heute auf den wichtigen Strecken (z.B. Rheinstrecke) übliche Klasse "D" mit 22,5 t ist noch nicht allzu lange "aktuell"; ca. 20-25 Jahre.
In der Epoche III galten allgemein noch 20 t = "C" als das Maß der Dinge.
Auf untergeordneten Strecken, egal ob "Haupt" oder "Neben", ging es noch bescheidener zu. Je nachdem, was Du bauen willst, solltest Du Dich nach "B" oder "C2" richten; bei einer wirklich kleinen Nebenbahn gar nur "A". Dann allerdings wäre die BR 85 mit ihren 20,1 t "vom Tisch".