Hallo allerseits!
Beschlagen ist zuviel gesagt. Ich habe mal eine Insolvenz mitgemacht.
Deinen Gedankengang mit der Mängelrüge kann ich nachvollziehen. Allerdings wäre es mir neu, dass der Insolvenzverwalter im Namen der Gläubiger handelt. Vielmehr prüft er Forderungen der Gläubiger gegen die alten Eigentümer. Diese werden gegebenenfalls der Höhe oder auch dem Grunde nach bestritten und dann, wenn der Gläubiger dies anstrebt, auf dem Klageweg noch einmal vom Gericht geprüft. Sobald alle Forderungen feststehen, wird das Betriebsvermögen verteilt. Dabei werden zunächst die Sicherungsforderungen bedient, also z. B. unter Eigentumsvorbehalt angelieferte und unbezahlt gebliebene Warenvorräte an die Lieferanten zurückgegeben. Reicht das Betriebsvermögen dafür nicht aus, dann werden die Gläubiger anteilig ausbezahlt. Bleibt nach Befriedigung der Sicherungsgläubiger noch etwas übrig, werden die Masseforderungen bedient, oft nur anteilig, weil das Vermögen hierfür nicht mehr ausreicht. Bleibt immer noch etwas übrig, dann teilen sich zu guter Letzt die Insolvenzgläubiger den kläglichen Rest.
Wie schon in einem anderen Thread angesprochen, wird heute oft die Fortführung des Betriebs angestrebt. Diese unterliegt aus nachvollziehbaren Gründen strengen Regeln. Insbesondere soll verhindert werden, dass das Unternehmen weiter in die Miesen geritten wird. Sobald der Insolvenzverwalter eingesetzt ist, wird deshalb die bisherige Unternehmensleitung nahezu entmachtet. Vor allem die Einkäufe unterliegen nun einer strengen Budgetierung, die sich an den Zahlungseingängen bemisst. Da der Insolvenzverwalter sich jedoch nicht um jeden Handgriff persönlich kümmern kann, wird er in der Praxis Bevollmächtigte ernennen, die das auf ihren Unternehmensbereich entfallende Teilbudget verwalten und z. B. über die Freigabe oder Zurückhaltung von Bestellungen entscheiden. In erster Linie sind das die Leiter der jeweiligen Stützpunkte oder der bestehenden Einkaufsabteilungen.
Zwar sollten Rückstellungen für die Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen vorhanden sein, aber Zinkpest nach 24,1 Monaten ist rechtlich gesehen dummer Weise nur ein Kulanzfall, wenn auch ein für das Image der Firma sehr schädlicher. Die Budgetierung sorgt dann auch dafür, dass Ersatzteile nur noch in klar ersichtlichen Gewährleistungsfällen kostenlos herausgegeben werden. Das ist ein für alle Beteiligten unbefriedigender Weg.
Theoretisch könnte ich mir folgenden Ablauf vorstellen: Märklin verschickt die Gehäuse zum Selbstkostenpreis an die Händler. Diese geben sie kostenlos an die Kunden ab und leisten damit einen Beitrag zum Ruf des Unternehmens. Die reduzierten Einkaufspreise machen sie beim Insolvenzverwalter geltend. Er prüft dann ihre Forderungen und kürzt sie im selben Verhältnis wie alle gleichrangigen Forderungen. Da die Preise reduziert sind, fällt auch die Kürzung entsprechend gering aus. Diesen Beitrag zur Entlastung der Händler hätte dann der neue Eigentümer dadurch geleistet, dass er auf den regulären Rohgewinnaufschlag verzichtet hätte.
Eventuell könnten die Händler zu diesem Zweck auch einen Fonds ins Leben rufen, was dummer Weise wiederum mit recht hohen Verwaltungskosten verbunden wäre.
Das sind jetzt aber alles nur die Ergüsse eines Laien. Ich kann weder eine auf den Einzelfall zugeschnittene Rechtsberatung anbieten noch eine Haftung übernehmen. Ich dürfte es auch gar nicht, weil nur Rechtsanwälte dazu befugt sind.
Grüße
Jimmy