Hallo,
um ein Modell-Thema nicht mit diesen Fragen zu belasten, die nicht das Modell betreffen, sondern den Betrieb beim (damaligen) Vorbild, stelle ich die Frage hier ein.
Zitat von HGD im Beitrag Insider 2018, 2.Modell: BR65
Hallo,
nachdem bei der Mätrix 65 definitiv die Wendezugsteuerleitung und Steckdose nachgebildet werden, möchte ich an dieser Stelle ein paar erklärende Worte zum Thema "dampfgeführte Wendezüge bei der DB" loswerden:
1. Von einigen Versuchen Anfang der 50er Jahre abgesehen, wurden die Dampfloks indirekt gesteuert, d.h. im Steuerwagen (korrekt "Befehlwagen" genannt) hatte der Führer eine Art Maschinentelegraphen (Hagenuk-Gerät oder Fabeg-Gerät) mit denen die Fahrbefehle zur Lok übermittelt wurden. Auf den Führerstand der Lok war das Gegenstück (Empfänger), auf dem der Heizer, der eine "Reglerberechtigung" haben musste, also mindestens Reservelokführer war, die Befehle sehen und quittieren musste. Gebremst wurde mit dem Führerbremsventil im Befehlswagen. Auf der Lok gab es lediglich einen zusätzlichen Druckluftzylinder, mit dem beim Bremsen gleichzeitig der Regler fast ganz geschlossen wurde. Bei den preußischen Loks war diese Konstruktion als "Heizer-Schlag-Gerät" berüchtigt. (Diese Einrichtung gab es später auch an "normalen" Loks, da war der Zylinder an die Indusi gekoppelt). Zusätzlich gab es eine Sprechverbindung.
2. Der Heizer musste bei geschobenem Zug sehr wohl die Strecke beobachten, genauso, wie er es auch bei ziehender Lok machen musste (Lokführer und Heizer mussten nach Vorschrift die Signalstellungen gegenseitig zurufen) . Die Beobachtung war natürlich einfacher, wenn der Heizer von vorneherein auf der richtigen Seite stand. Daher die Empfehlung (nicht Vorschrift!), die Lok mit der Rauchkammer an den Zug zu hängen.
3. Die Steuerung einer Dampflok arbeitet in der Vorzugsrichtung (i.d.R. vorwärts) auch bei Kuhn'scher Schleife gleichmäßiger, und ein geschobener Zug hat einen größeren Fahrtwiderstand als derselbe Zug gezogen. Folglich war es günstig, die "gute" Richtung der Lok mit der "schlechten" Richtung des Zuges zu verbinden.
Ausnahmen von diesem Regelfall waren
a) das Saarland, wo 23er-Wendezüge auf bestimmten Strecken mit Tender voraus geschoben wurden. Der Grund dafür war, dass die Loks an einem Endbahnhof nicht gewendet werden konnten (dunkle Erinnerung an eine Aussage in einem Aufsatz)
b) Hamburg: Hier wurden die 38er am Tender gekuppelt, weil die Loks bei nicht führendem Wannentender einfach ruhiger liefen
Wendezugfähige Dampfloks waren: 23; 38; 65; 66 (obwohl die nie Wendezüge gefahren haben, die Einrichtung hatten sie); 78; und 78.10. Innerhalb der Baureihen wurden die Wendezugeinrichtungen häufig getauscht, so hatten die 65er nie alle gleichzeitig eine Wendezugeinrichtung
Gruß
HGD
Zu 1. Soweit ich das finden konnte, war die Sprechverbindung nicht bei allen Steuersystemen vorhanden.
Zu 2. Der die Strecke beobachtende Heizer, in der Lok siebzig oder hundert Meter hinter dem Steuerwagen (oder Befehlswagen - ich werde hier für beide den Begriff Steuerwagen verwenden), der dem Lokführer im Steuerwagen ein Signal zuruft (das dieser sonst möglicherweise übersehen hätte - nur das ist schließlich der Grund für diese Regel, wie auch für die Anwesenheit eines Beimanns auf Elloks vor Einführung der Indusi) - nun ja. Das scheint mir eher ein frommer Wunsch zu sein als eine Realität. Ab wann wurden die Befehls- und Steuerwagen eigentlich mit Indusi ausgerüstet? Außerdem führt diese Regel dazu, dass bei führender Lok nun der Lokführer auf der "falschen", nämlich in Fahrtrichtung linken Seite steht. Mag das bei Tenderloks nicht sonderlich stören, bei Schlepptenderloks ist die Sicht auf die "richtige", nämlich rechte, Seite und damit auf eventuelle Signale doch deutlich eingeschränkt.
Zu 3. Das höre ich zum ersten Mal. Mein Wissensstand ist bisher, dass die Kuhn'sche Schleife gerade keine Vorzugsrichtung mehr hat, weshalb sie bei Tenderloks zur Regelbauart der Heusinger-Steuerung wurde.
Zu a) Die Begründung kann ich nicht nachvollziehen: Wendezüge werden gerade dort eingesetzt, wo die Lok nicht vom Zug abgehängt wird - also auch nicht gewendet. Die angeführte Begründung kann also richtig sein, wo Nicht-Wendezüge in einer Richtung Tender voraus gezogen werden; bei Wendezügen entbehrt sie der Logik. Ein anderer Grund wird aber gelegentlich genannt: geschoben darf der Zug nur 85 bzw. 90 Kilometer pro Stunde schnell fahren (die Höchstgeschwindigkeit wurde Mitte der 60er erhöht), gezogen von einer 23 Tender voraus ebenfalls nur 85 km/h - aber gezogen Rauchkammer voraus 110 km/h, sofern die Wagen dafür zugelassen sind. Das ermöglicht zumindest in der gezogenen Richtung kürzere Fahrzeiten, wenn die Lok mit dem Tender zum Zug steht.
Ähnlich gilt zu b), dass die 38.10 mit Wannentender rückwärts führend (also Tender als erstes Fahrzeug des Zuges) weniger schnell fahren darf als vorwärts, und ebenfalls als rückwärts, wenn sie nicht führt (sondern schiebt).