RE: Aufschneiden von Weichen.

#1 von Peter W ( gelöscht ) , 05.07.2007 10:29

Werte Forumsgemeinde.
Das Aufschneiden von Weichen beim Überfahren auf meiner Modellbahn stellt kein Problem dar aber wie ist es den bei der "Großen Bahn" das würde mich mal interessieren.



Grüßle Peter.


Peter W

RE: Aufschneiden von Weichen.

#2 von Badaboba , 05.07.2007 10:32

Hallo Peter,

da gibt es das auch... Das sind dann sog. "Rückfallweichen"...
Kann man im Betrieb z.B. bei der Harzquerbahn erleben.


Liebe Grüße
Volker

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RE: Aufschneiden von Weichen.

#3 von Ulrich Schmidt KK ( gelöscht ) , 05.07.2007 10:37

Hallo Peter!

Der Begriff für solche Weichen ist "Rückfallweiche".
Damit findest du in den entsprechenden Suchmaschinen jede Menge Beiträge.
Ich weis es auch nur, weil wir auf unserer Anlage einige Weichen aufschneiden und man den "Fachbesuchern" dann eine plausible Erklärung geben kann: "Gibt's beim Vorbild auch in......."


Ulrich Schmidt KK

RE: Aufschneiden von Weichen.

#4 von Peter W ( gelöscht ) , 05.07.2007 10:47

Danke für eure schnellen Antworten.
Da mich das mit dem Aufschneiden schon lange intressiert musste ich jetzt einfach mal euch fragen.
Ich habe mich nur nicht so richtig getraut.

Grüßle aus dem saukalten Baden.

Peter.


Peter W

RE: Aufschneiden von Weichen.

#5 von Treibstange , 05.07.2007 11:12

Zitat von peter wetschei
Werte Forumsgemeinde.
Das Aufschneiden von Weichen beim Überfahren auf meiner Modellbahn stellt kein Problem dar aber wie ist es den bei der "Großen Bahn" das würde mich mal interessieren.



Grüßle Peter.



Hallo Peter,

beim Vorbild spricht man von "Auffahren".
Wenn eine Weiche aufgefahren wird, verbiegt sich u. a. die Stellstange der Weiche. Eine "aufgefahrene" Weiche ist nicht mehr stellbar.

Weichen, die als Rückfallweichen ausgebildet sind, dürfen "stumpf" aufgefahren werden. "Spitz" befahrene Rückfallweichen dürfen nur mit einer Geschwindigkeit befahren werden, die dem TwF ermöglicht rechtzeitig anzuhalten, wenn die Weichenzunge nicht "anliegt" .

Rückfallweichen auf Hauptbahnen gibt es beim Vorbild nicht.


Mfg. Christian
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RE: Aufschneiden von Weichen.

#6 von WechselstromAlex , 05.07.2007 11:50

Zitat von peter wetschei
Danke für eure schnellen Antworten.
Da mich das mit dem Aufschneiden schon lange intressiert musste ich jetzt einfach mal euch fragen.
Ich habe mich nur nicht so richtig getraut.

Grüßle aus dem saukalten Baden.

Peter.



Hallo Peter,

wenn Du aus Baden kommt, vielleicht sogar aus Südbaden, dann fahr' doch mal zur Drei-Seen-Bahn (KBS 72 zwischen Titisee und Seebrugg. Dort sind an allen Bahnhöfen Rückfallweichen.

Gruß
Alex


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RE: Aufschneiden von Weichen.

#7 von Treibstange , 05.07.2007 12:03

Zitat von WechselstromAlex




wenn Du aus Baden kommt, vielleicht sogar aus Südbaden, dann fahr' doch mal zur Drei-Seen-Bahn (KBS 72 zwischen Titisee und Seebrugg. Dort sind an allen Bahnhöfen Rückfallweichen.

Gruß
Alex



Hallo Alex,

das ist richtig. Dort kannst du z. B. auch bestätigt finden, was ich zum Befahren von Rückfallweichen ausgeführt habe.


Mfg. Christian
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RE: Aufschneiden von Weichen.

#8 von KBS971 , 05.07.2007 16:36

Servus,

Zitat
beim Vorbild spricht man von "Auffahren".
Wenn eine Weiche aufgefahren wird, verbiegt sich u. a. die Stellstange der Weiche. Eine "aufgefahrene" Weiche ist nicht mehr stellbar.



Falsch. Alle Weichenverschlüsse (Gelenkverschluß, Klammerverschluß, Hakenverschluß, Gabelmittelverschluß sind für das Auffahren ohne Beschädigung an Tfz und Weiche geeignet und damit mein ich keine Rückfallweichen. Allerdings wird bei dem Vorbild nicht so wie in der MoBa regelmäßig aufgefahren, sondern das ist dann schon ein "Versehen".
Nach jedem Auffahrvorgang ist eine Überprüfung der Verschlusseinrichtung durch den Unterhaltungsdienst notwendig.



Gruß
Olli


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RE: Aufschneiden von Weichen.

#9 von Treibstange , 05.07.2007 17:29

Hallo Olli,

ich wusste bisher nicht, dass eine "stumpf" aufgefahrene Weiche nicht beschädigt wird.

Das Auffahren von Weichen ist gem. § 81, Absatz 6 der Fahrdienstvorschriften ( gültig ab 1.6.1960 ) ausdrücklich verboten.
Ich zitiere Absatz 6 wörtlich:
Das Auffahren einer Weiche ist verboten. Ist eine Weiche dennoch aufgefahren worden, so darf sie erst wieder befahren werden, nach dem ein Weichenwärter oder ein Unterhaltungsbeamter an Ort und Stelle ihren ordnungsgemäßen Zustand festgestellt hat. Ende Zitat.

Das steht nicht in den Fahrdienstvorschriften:
Das Auffahren einer Weiche muss(te) auch dem Disziplinar -Vorgesetzen mit einer Meldung in Schriftform mitgeteilt werden.


Mfg. Christian
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