Hallo,
mir fällt immer auf, dass in den häufigen "Signalisierungsthreads" ein üppiger Umfang mit Sperrsignalen als zwingend angesehen wird.
Da ich gerade die Signalisierung für meinen Endbahnhof plane, kann ein wenig Recherche zum Thema Flankenschutz nicht schaden.
Als hilfreich haben sich die "Grundsätze für den Flankenschutz, Aus der Verfügung 80 Ssb 153 der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft vom 31. März 1930: Vorläufige Grundsätze für den Flankenschutz der Fahrwege auf Hauptbahnen" erwiesen.
Vielleicht weiss jemand, wie lange diese gültig waren, wahrscheinlich bis in die Epoche III?
Ach ja, der Link.
Ich konzentriere mich, weil es um die Gleissperrsignale geht, mal auf den Flankenschutz gegen Rangierfahrten und abrollende Wagen (Teil C).
Man unterscheidet unmittelbaren und mittelbaren Flankenschutz.
Gleissperrsignale dienen ebenso wie Schutzweichen und Gleissperren dem unmittelbaren Flankenschutz. Man könnte dies auch als technischen Schutz bezeichnen.
Mittelbarer Flankenschutz sind Bestimmungen, "daß, solange das Signal für eine Einfahrt oder eine Ausfahrt auf Fahrt steht, Rangierbewegungen, die den Fahrweg des Zuges gefährden können, nicht ausgeführt werden dürfen."
Jetzt wird es interessant: Auf den Hauptgleisen soll ("in der Regel"), aber muss kein unmittelbarer Flankenschutz verfügbar sein, auch wenn dort Rangierbewegungen stattfinden, also auch kein Sperrsignal stehen:
"In der Regel ist zum Schutz gegen feindliche Rangierfahrten der unmittelbare Flankenschutz (Ziff. C, 1a) zu verwenden. Der mittelbare Flankenschutz (Ziff, C, 1b) kommt nur in Frage, wo es sich darum handelt, eine Zugfahrt gegen Rangierfahrten zu schützen, die in benachbarten Hauptgleisen entspringen, sofern nicht in dem betreffenden Falle die Einrichtung des unmittelbaren Flankenschutzes erforderlich erscheint."
Aber, das ist nicht zulässig bei Nebengleisen: "Gegen Rangierfahrten aus Nebengleisen ist der mittelbare Flankenschutz nicht als ausreichend anzusehen;"
Heisst: An den Hauptgleisen reicht im Prinzip das normale Hauptsignal ohne Gleissperrsignal, auch wenn das Gleis zum Rangieren genutzt wird. Dagegen müssen die Einmündungen der Nebengleise immer durch unmittelbaren Flankenschutz gesichert sein. In erster Linie, was Rangierbewegungen betrifft, also Sperrsignale, Gleissperren wären hier zu umständlich.
Eine Sonderstellung nimmt der Schutz gegen abrollende Wagen ein: "Der Flankenschutz gegen unbeabsichtigt ablaufende Wagen (Ziff. A, 1b) ist nur unmittelbar durch Gleissperren (Ziff. C, 5) zu bewirken. "
D.h. Gleise, auf denen Wagen abgestellt werden, müssen durch Gleissperren gesichert sein (was mich verwundert, sollte es eine Schutzweiche nicht auch tun?). Allerdings steht bei der Definition von Gleissperren, dass es sich dabei um
a) Sperrklötze,
b) Entgleisungsschuhe,
c) Entgleiseweichen.
handeln kann. "Sperrklötze sollen vermöge ihrer Bauart die gegen sie anlaufenden Fahrzeuge aufhalten, Entgleisungsschuhe und Entgleiseweichen sollen solche Fahrzeuge zur Entgleisung bringen."
Ich kann mir so eine "Entgleiseweiche" schwer vorstellen...
Das Ganze wird dort so zusammengefasst:
"In den Fällen, wo Schutzweichen nicht zur Verfügung stehen, ist demnach, sofern nicht auf Flankenschutzeinrichtungen verzichtet werden kann (vgl. Ziff. A, 5), nach folgenden Regeln zu verfahren:
a) Nebengleise, die zum Aufstellen, Abstellen und Ordnen von Wagen dienen, sind abzuschließen:
aa) bei einer Länge von weniger als 60 m durch einen Sperrklotz,
bb) bei eine Länge von 60 m und darüber durch einen Entgleisungsschuh.
b) Nebengleise, die ausschließlich dem Lokomotivverkehr dienen, sowie Durchlauf- und Ausziehgleise sind abzuschließen:
aa) in der Regel durch ein freistehendes Gleissperrsignal,
bb) ausnahmsweise durch eine Entgleiseweiche, wenn ein freistehendes Gleissperrsignal allein nicht für ausreichend zu erachten ist.
c) Nebengleise, die sowohl zum Aufstellen, Abstellen und Ordnen von Wagen als auch dem Verkehr von Lokomotiven und Rangierabteilungen und zum Ausziehen dienen, sind durch einen Entgleisungsschuh abzuschließen, der nötigenfalls mit einem freistehenden Gleissperrsignal zu verbinden ist. "
Fassen wir zusammen:
Hauptgleise sollen, müssen aber keine Sperrsignale (oder Schutzweichen) haben, auch wenn auf ihnen Rangierfahrten stattfinden. Sie müssen aber gegen Flankenfahrten aus den Nebengleisen gesichert werden (Ausnahme: auf dem Hauptgleis verkehren nur Güterzüge). Die Sicherung gegen abrollende Wagen oder Rangierfahrten aus den Nebengleisen erfolgt durch Gleissperren (gegen abrollende Wagen) und/oder Sperrsignale (gegen Rangierfahrten) auf eben diesen Nebengleisen. Nebengleise untereinander sind nicht zu sichern.