Frage zu Vorbestellungen

#1 von roadwulf , 11.01.2023 18:33

Hallo Stummis
Ich hatte im Jan. 2022 bei Roco eine Br 115 Diesellok (Best.nr 70816) zu einem Vorbestellungspreis von 229,- Euro Vorbestellt.Liefertermin sollte 4.Quartal 2022 sein.
Die Lok ist bis heute nicht ausgeliefert worden.Der Kaufpreis liegt,Stand heute ,bei 269,-Euro. Also satte 40,-Euro teurer. Wie sind da eure Erfahrungen ? Kann der
Moba-Händler auf dem neuen Preis bestehen ?
Gruß Reinhold


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RE: Frage zu Vorbestellungen

#2 von Olli 66 , 11.01.2023 18:40

Für gewöhnlich bekommt man eine Auftragsbestätigung mit dem Sonderpreis und der ist bindend. Sonst müßte auf möglich Preisabweichungen separat hingewiesen werden bzw. etwas dazu in den AGB's stehen.
Wenn Du heute ein Auto zu einem Preis XY bestellst das erst in Zukunft geliefert wird und es gibt in der Zwischenzeit Preiserhöhungen, betreffen die Deinen Kauf auch nicht.

Ich habe bisher auch so einen Fall nicht erlebt und seriöse Händler halten sich auch an ihre Angebote.


Liebe Grüße
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RE: Frage zu Vorbestellungen

#3 von iwii , 11.01.2023 18:53

Zitat von roadwulf im Beitrag #1
Kann der Moba-Händler auf dem neuen Preis bestehen ?


Die meisten Händler und Hersteller berechnen den Preis, der bei der Vorbestellung gültig war. Ich hatte da noch nie ein Problem.

Gruss, iwii



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RE: Frage zu Vorbestellungen

#4 von CR1970 , 11.01.2023 19:10

Das Beispiel mit dem Auto ist falsch. Ggf. den Kaufvertrag lesen. Da stand bei mir, nach 5 Monaten kann der Hersteller den Preis erhöhen. Ab so und soviel Prozent kann man vom Kauf zurücktreten.
Bei den von mir vorbestellten Modellbahnsachen war der Preis bisher immer der Vorbestellpreis. Meistens nimmt sich der Verkäufer trotzdem das Recht die Vorbestellung zu stornieren bzw. Nimmt das Kaufgesuch erst an, wenn er die Ware hat (und dann noch möchte). Genauso wie du dann die Ware nicht abnehmen musst. I.d.R zahlt man ja auch nicht vorher.


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RE: Frage zu Vorbestellungen

#5 von roadwulf , 11.01.2023 19:13

Hallo,ich habe natürlich für die Vorbestellung eine Auftragsbestätigung.Da bin ich mal gespannt wie es ausgeht wenn die Lok geliefert wird.
Gruß Reinhold


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RE: Frage zu Vorbestellungen

#6 von iwii , 11.01.2023 19:29

Ich hatte schon Vorbestellungen, die mehrere Jahre liefen. Mein aktuell ältester offener Posten (also von denen, mit deren Auslieferung ich tatsächlich noch rechne) feiert die Tage dritten Geburtstag. Also einfach abwarten.

Gruss, iwii



 
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RE: Frage zu Vorbestellungen

#7 von DGU , 11.01.2023 19:52

Off topic

Zitat von iwii im Beitrag #6
Ich hatte schon Vorbestellungen, die mehrere Jahre liefen.
Bei Messingmodellen in den Spurweiten 0 und 1 ist das Standard.
Man bestellt und wartet, wartet, wartet ,..........
Habe noch eine offene Bestellung für eine BR 01 in Spur 1 aus 2017.

Gruß
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RE: Frage zu Vorbestellungen

#8 von Olli 66 , 11.01.2023 20:05

Zitat von CR1970 im Beitrag #4
Das Beispiel mit dem Auto ist falsch. Ggf. den Kaufvertrag lesen.

Das habe ich noch nie erlebt und war jahrelang in der Branche tätig. Die Fahrzeuge wurden stets zum im Kaufvertrag festgelegten Preis an den Kunden übergeben.😎


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RE: Frage zu Vorbestellungen

#9 von DG-300 , 11.01.2023 21:35

Hallo zusammen,

das Beispiel mit dem Auto ist leider so. Da werden die Preise angepasst. Klar kann man dann vom Kauf zurücktreten.
Bei der Moba hatte ich bisher immer den Preis berechnet bekommen, der bei der Vorbestellung galt.


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RE: Frage zu Vorbestellungen

#10 von trapper.hardy , 11.01.2023 21:48

Hallo Olli,

Zitat von Olli 66 im Beitrag #8
Das habe ich noch nie erlebt und war jahrelang in der Branche tätig. Die Fahrzeuge wurden stets zum im Kaufvertrag festgelegten Preis an den Kunden übergeben.��

Das mag zu Deiner oder meiner Zeit so gewesen sein. Vielleicht bist Du auch so ein "Dinosaurier" , wie ich einer bin.
Das Wort und der Handschlag galten damals.
Heute ist das anders: Erlebnis vor ca. 4 Wochen:
Sie können das Auto bestellen, Lieferung vielleicht Mitte 2024, heute gilt der Katalogpreis, aber den werden wir nicht halten können, wenn die Hersteller in der Zeit den Preis erhöht, müssen wir das an Sie weitergeben. Auf meine Frage, ob er denn wenigstens das Modell garantieren würde, hat er ziemlich dumm aus der Wäsche geschaut.
Gruß
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RE: Frage zu Vorbestellungen

#11 von Olli 66 , 11.01.2023 22:32

Ganz so einfach ist das nicht.

Preiserhöhung nach Auftragsbestätigung

Bei Moba-Dingen würde ich das generell nicht akzeptieren, zumal die Händler die Vorbestellpreise ja auch meist nur bis zu einem Stichtag bis zu dem man bestellen muß anbieten.
Das man die bestellten Sachen nicht abnehmen muß ist eigentlich eine Kulanz der Händler, denn eigentlich entsteht nach kaufmännischem Recht durch Bestellung des Kunden und die Auftragsbestätigung des Händlers ein Geschäft/Vertrag, an das/den beide gebunden sind.


Liebe Grüße
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RE: Frage zu Vorbestellungen

#12 von iwii , 11.01.2023 22:49

Heute werden eigentlich die Automodelle jährlich - wenn auch nur im Detail - verändert. Damit kann der Vertrag im Grunde immer wg. Nichtlieferbarkeit aufgekündigt werden, wenn die Modellbezeichnung entsprechend konktret im Kaufvertrag vermerkt ist. Aber hier geht es ja um die Modellbahn.

Gruss, iwii



 
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RE: Frage zu Vorbestellungen

#13 von PhilippJ_YD , 12.01.2023 11:55

Zitat von Olli 66 im Beitrag #11
Das man die bestellten Sachen nicht abnehmen muß ist eigentlich eine Kulanz der Händler, denn eigentlich entsteht nach kaufmännischem Recht durch Bestellung des Kunden und die Auftragsbestätigung des Händlers ein Geschäft/Vertrag, an das/den beide gebunden sind.


Wird genau dies nicht dadurch umgangen, dass eben eine Vorbestellung und keine verbindliche Bestellung gemacht wird? Bei allen Händlern, bei denen ich Vorbestellungen tätigte, war dies mehr eine Absichtserklärung, als ein Kaufvertrag. Beispiele:

MSL: Vorbestellungen werden bestätigt. Wenn verfügbar, kann man die Artikel in den Warenkorb legen und verbindlich kaufen. Der Preis war bislang immer derjenige, der bei Vorbestellung galt, außer wenn dieser zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt war.
Menzel: Vorbestellung wird bestätigt, bei Ankunft erhält man eine Rechnung mit entsprechender Zahlart, die man vorher ausgewählt hat. Ich meine, beim Lima ICE wurde der seitens Hersteller deutlich erhöhte Preis teilweise weiter gegeben, bin aber nicht mehr sicher. Auch hier ist aber eine Abbestellung ohne Weiteres möglich
Elriwa: Wie bei Menzel; es gibt eine Bestätigung und bei eintreffen der Ware eine Zahlungsaufforderung.

Vielleicht sind diese Konstrukte auch rechtlich unterschiedlich zu bewerten?

Ein großer Teil der Kullanz bzgl Rücktritt von Vorbestellungen ergibt sich vermutlich ohnehin aus dem Fernabsatzgesetz.


Gruß, Philipp


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RE: Frage zu Vorbestellungen

#14 von Klaus3 , 12.01.2023 12:18

Moijn,


Zitat von PhilippJ_YD im Beitrag #13
Wird genau dies nicht dadurch umgangen, dass eben eine Vorbestellung und keine verbindliche Bestellung gemacht wird? Bei allen Händlern, bei denen ich Vorbestellungen tätigte, war dies mehr eine Absichtserklärung, als ein Kaufvertrag.


Genau so ist es!

Würde ein Kaufvertrag bereits bei der Bestellung zu Stande kommen, wären natürlich die Preise fest und auch der Kunde müßte die Ware abnehmen. Aber genau das wird eigentlich in allen AGBs anders geregelt. Eine Vorbestellung ist eher eine unverbindliche Absichtserklärung. Eine einseitige Verpflichtung des Kunden die Ware abnehmen zu müssen, selbst beim selben Preis und der Möglichkeit des Händlers, ggf. den Preis anzupassen und das dann mit Rücktrittsmöglichkeit ist unzulässig, da dies eine einseitige Verschlechterung der Vertragsbedingungen wäre. Ohnehin kann kein Händler bei Modellbahnartikeln bereits bei der Vorbestellung einen Kaufvertrag anbieten, denn kein Händler kann garantieren, ob die Ware kommt. Auch hier wäre die einseitige Schlechterstellung des Kunden den Vertrag selbst nicht kündigen zu können, der Händler müßte aber nicht erfüllen, unzulässig.

Kurzum:
Eine Vorbestellung ist eigentlich nichts anderes als eine Willensbekundung und eher unverbindlich.
Eine Preiserhöhung berechtigt immer zum Rücktritt vom Vertrag.
Und selbst wenn der Preis gehalten wird, ist man idR. nicht zur Abnahme der Ware und Zahlung des Kaufpreises verpflichtet, da auch der Händler jederzeit von dem Angebot zurück treten kann.
Und selbst wenn vorgesagtes durch AGB doch irgendwie ausgehebelt werden könnte, dann gilt ja immer noch das Fernabsatzgesetz. Und bei dem ist ja geregelt, daß man, weil man die Katze im Sack gekauft hat, auch nach einer angemessenen Zeit die Ware zurück gegen kann und vom Kauf zurücktritt.

Fazit: Wo ist denn eigentlich das Problem :-)

Das natürlich Händler sich sehr genau angucken, wer wie viele (Vor-)Bestellungen dann doch nicht abnimmt und dann ggf. Kunden ein "Hausverbot" erteilt, ist ja auch klar.

Gruß
Klaus

Übrigens: Im Einzelhandel gilt ja auch das Gleiche! Wenn am Regal ein Preis X steht und an der Kasse aber Y verlangt wird, kann der Kunde sagen, ich will das Ding nicht. Eine Pflicht des Händlers, die Ware zum regalpreis zu verkaufen gibt es nicht! Der Kaufvertrag gilt erst als Abgeschlossen, wenn die Ware bezahlt wird. Alles vorher ist nur ein Angebot!


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RE: Frage zu Vorbestellungder en

#15 von Remo Suriani , 12.01.2023 12:28

Hallo zusammen,

Zitat von PhilippJ_YD im Beitrag #13
MSL: Vorbestellungen werden bestätigt. Wenn verfügbar, kann man die Artikel in den Warenkorb legen und verbindlich kaufen. Der Preis war bislang immer derjenige, der bei Vorbestellung galt, außer wenn dieser zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt war.


Ja, aber bei extrem gestiegenen Preisen während des Vorbestelllaufes trauen sie sich auch nicht, das zu garantieren. Habe dazu extra nachgehakt, da ich eine wirklich sehr günstige Vorbestellung hatte, für einen Artikel, wo nun der Vorbestellpreis gestiegen war. Ich habe gefragt, ob man mir meinen alten Vorbestellpreis garantieren könne oder nur den neuen aktualisierten.
Die Antwort war, dass es leider aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen bei einem nicht ausgelieferten Artikeln nicht möglich sei, einen Vorbestellpreis zu garantieren. Trotzdem gäbe es natürlich weiter einen Vorbestellrabatt, nur eben nicht so hoch, wie er ursprünglich gewesen wäre.

Viele Grüße

Dirk


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RE: Frage zu Vorbestellungder en

#16 von PhilippJ_YD , 12.01.2023 12:50

Zitat von Remo Suriani im Beitrag #15
Hallo zusammen,

Zitat von PhilippJ_YD im Beitrag #13
MSL: Vorbestellungen werden bestätigt. Wenn verfügbar, kann man die Artikel in den Warenkorb legen und verbindlich kaufen. Der Preis war bislang immer derjenige, der bei Vorbestellung galt, außer wenn dieser zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt war.


Ja, aber bei extrem gestiegenen Preisen während des Vorbestelllaufes trauen sie sich auch nicht, das zu garantieren. Habe dazu extra nachgehakt, da ich eine wirklich sehr günstige Vorbestellung hatte, für einen Artikel, wo nun der Vorbestellpreis gestiegen war. Ich habe gefragt, ob man mir meinen alten Vorbestellpreis garantieren könne oder nur den neuen aktualisierten.
Die Antwort war, dass es leider aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen bei einem nicht ausgelieferten Artikeln nicht möglich sei, einen Vorbestellpreis zu garantieren. Trotzdem gäbe es natürlich weiter einen Vorbestellrabatt, nur eben nicht so hoch, wie er ursprünglich gewesen wäre.

Viele Grüße

Dirk




Das ist natürlich möglich. Bei mir lagen zwischen Vorbestellung und tatsächlicher Auslieferung meist nur eine Preiserhöhung, die dann nicht weitergegeben wurde. Stattdessen gab es dann effektiv nochmal die etwa 5% auf den aktuellen Ladenpreis.


Gruß, Philipp


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RE: Frage zu Vorbestellungen

#17 von E95 , 12.01.2023 14:14

Zitat von roadwulf im Beitrag #1
Hallo Stummis
Ich hatte im Jan. 2022 bei Roco eine Br 115 Diesellok (Best.nr 70816) zu einem Vorbestellungspreis von 229,- Euro Vorbestellt.Liefertermin sollte 4.Quartal 2022 sein.

Gruß Reinhold



Hallo Reinhold,

der Großteil der Antwortenden geht wohl davon aus, dass Du das Modell bei einem Händler bestellt hast.
Du schriebst aber, Du hättest bei Roco bestellt.
Was ist denn nun richtig?


Gruß

Peter


 
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RE: Frage zu Vorbestellungen

#18 von CR1970 , 12.01.2023 15:49

@Olli 66 Bei BMW ist es sicher so. Es wird vlt nicht eingefordert, aber in den Verträgen ist es so. Es werden teilweise Verträge storniert, falls es ein Facelift gibt, dann gelten neue Preise. Auch gesicherte Aussage 😉


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RE: Frage zu Vorbestellungen

#19 von Stummilein , 12.01.2023 16:00

Hallo,

wenn ich das hier mal wieder alles lese, stehen mir teilweise die Haare zu Berge.

Ich empfehle diesbezüglich mal das BGB zu studieren, oder hier einfach nicht zu posten!

Vielleicht hilft es ja auch, einfach mal im Netzt zu googlen, um in etwa einen Überblick zu dieser Thematik zu erhalten.


Beste Grüße Ralf


103-245, Uegloff und 66 002 haben sich bedankt!
 
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RE: Frage zu Vorbestellungen

#20 von iwii , 12.01.2023 16:19

Sagen wir so: bei der Modellbahn kommt die Problematik eher selten vor und wenn man meint im Recht zu sein, hilft ein freundliches Schreiben an den Händler und dann ggf. der Weg zum Anwalt, der einem die Rechtslage an Hand der Verträge usw. zweifelsfrei (sollte man zumindest meinen) erklären kann. Danach kann man sich immer noch überlegen, ob der Ärger und der Geldeinsatz den Rabatt wert ist. Ich bevorzuge einfach bei den Händlern zu bestellen, wo ich weiß, dass sie in meinem Interesse handeln.

Gruss, iwii



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RE: Frage zu Vorbestellungen

#21 von Olli 66 , 12.01.2023 16:30

Zitat von iwii im Beitrag #20
Ich bevorzuge einfach bei den Händlern zu bestellen, wo ich weiß, dass sie in meinem Interesse handeln.


Das ist auch ein sinnvolles Vorgehen und ich bin damit bisher auch gut gefahren.👍

Ansonsten gibt es aber auch klare gesetzliche Vorgaben (wann, ob, wie etc.) Preise aus Bestellungen mit längerer Lieferzeit (auch da gibt es wieder festgelegte Zeiträume) erhöht werden können/dürfen.
Hier abschließend noch ein recht verständlicher Artikel dazu.
Preiserhöhung trotz Kaufvertrag


Liebe Grüße
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