Signalfrage

#1 von hubertus , 12.11.2023 20:22

Hallo,

Meine Anlage orientiert sich an der DB mitte der 80-er Jahre.
Dazu einer Signalfrage.



Gleis 201 ist das Streckengleis, links der Bahnhof
Rechts von Gleis 421 und Gleis 411 gibt es einer Drehscheibe.
Gleis 421 ist Lokbehandlungsgleis und wird nur van links nach rechts benutzt.
Gleis 411 wird in beide Richtungen benutzt. De Zugang aus diesem Gleis zu den Bahnhofgleise 5 und 44 wird mit einem Sperrsignal gesichert.

Angenommen das es einem ähnliche Situation beim Vorbild gab, nicht genau dieser, aber ein Gleis das, auch für Rangierfahrten, nur in einer Richtung benutzt werden darf wie bei mir Gleis 421.
Wurde dann ein Signal oder Schild aufgestellt Richtung Gleis 5 und 44 obwohl ein derartige Rangierfahrweg nicht möglich bzw. gestattet ist?
Und wenn schon, welches Signal sollte das sein?

Grüße, Huub


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RE: Signalfrage

#2 von PCvD , 12.11.2023 20:56

Hallo,

du könntest ein einfaches Ra11, das gelbe W - Wartesignal - aufstellen.
Dieses markiert, dass nur mit Zustimmung des Weichenwärters daran vorbeigefahren werden darf (mündlich, oder durch Zeichen vom Stellwerk).
Es ist aber eben üblicherweise kein Signal, das vom Stellwerk aus bedienbar ausgeführt wird, mangels "Nachfrage". Wobei es dort auch Ausführungen mit anschaltbaren Sh1-Lichtern geben konnte. Das hat natürlich auch einen optischen Reiz...


Gruß,

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RE: Signalfrage

#3 von DGU , 12.11.2023 21:10

Weitere Informationen findest Du hier.
http://www.tf-ausbildung.de/SignalbuchOnline/ra11.htm
Alles zu Signalen findest Du in der DV 301.
https://www.bahnstatistik.de/Signalbuecher/SB-DRG_1935.pdf


Gruß
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zuletzt bearbeitet 12.11.2023 | Top

RE: Signalfrage

#4 von mb-didi , 12.11.2023 21:27

Schau mal hier:
RE: Kleiner Leitfaden für Signale

Vielleicht hilft es Dir ein bischen.

Nun zu Aufstellung.
Wenn keine Fahrten auf Strecke möglich sind reicht an Gleis 5 und 44 ein Sperrsignal. Ein Wartezeichen darf nicht aufgestellt werden, da mit Wartezeichen keine Zugfahrten gesichert werden. Die Sperrsignale an Gleis 5 und 44 sichern Zugfahrten von und ins Streckengleis ab. Fahrwege mit Zugfahrten müssen mit Signalen gesichert sein, wobei eine Wartezeichen kein Signal in dem Sinne ist.



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RE: Signalfrage

#5 von hubertus , 13.11.2023 20:38

Danke für den Antworten.
Aber es geht mir nur um Gleis 421 in der Richtung von Gleis 5 und 44.

Etwas ausführlicher beschrieben.
In Gleis 5, 32, 411 und 421 sind nur Rangierfahrten möglich. Von Gleis 201 nach 44 sind auch Zugfahrten möglich, ebenso von 44 nach 201 (Gruppenausfahrsignal steht neben der DKW).
Die Zugfahrten wegen hat Gleis 411 ein Sperrsignal bekommen (vorher hatte ich dort ein Wartezeichen aufgestellt).

Aber wie sieht es aus mit Gleis 421? Es sind keine Rangierfahrten zugelassen von 421 nach 5 oder 44. Wird dennoch ein Sperrsignal aufgestellt, ein anderes Signal bzw. Schild oder gar nichts?

Grüße, Huub


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RE: Signalfrage

#6 von PCvD , 14.11.2023 09:55

Hallo Huub,

ein paar der Mitdiskutanten hatten das richtig verstanden und dir drauf ja schon genau geantwortet. Ich fasse nochmal zusammen:
- Wenn dein Infrastrukturbetreiber garkein Geld hatte, wurde da nix aufgestellt. Dann galt der Grundsatz, dass für eine Rangierfahrt von Gleis 421 nach 5 immer noch eine Zustimmung des zuständigen Weichenwärters erforderlich war.
- Wahrscheinlicher war mindestens, ein Wartesignal Ra11 vor der Weiche aufzustellen. Dann war es bspw. geregelt, innerhalb des Bw-Gleises frei für das Lokrestaurieren ohne Zustimmung zu rangieren oder einer nach Gleis 5 abgegangenen Lok mit einer Weiteren bis zum W nachzurücken.
Das Ra11 war ggf. beleuchtet (angestrahlt), und hatte - wenn nicht nur Zustimmung mündlich oder durch Zeichen vom Stellwerk erfolgen sollte - zudem die Lichtoptiken für ein anschaltbares Signal Sh1.
- Auch die Vollausstattung mit einem hochstehenden Form-Sperrsignal wie in deine anderen Gleisen ist weiterhin denkbar. Sie wäre die teuerste Lösung und bedarf in der Hebelbank des Stellwerks entsprechend Platz.

Ich persönlich finde das Ra11 einen Hingucker. Grade für den Fall einer Störung, wo ausrückende Loks für ein paar Stunden auch Gleis 421 nutzen müssen, sollte eine Regelung der Fahrten im Mindestmaß durch ein Signal möglich sein. So könnte eine Flankenfahrt auf der Weiche auch dein Eisenbahnunternehmen bewogen haben, hier nachzurüsten.
Ggf. gab es auch mal mehrtätige Umbauten im Bw, so dass die Fahrten vermehrt von 421 aus erfolgten.
Ob du dann auch über ein angestrahltes Ra11, ggf. mit Sh1 oder das Form-Sperrsignal entscheidest, liegt also in den Begründungen, die du für deine gewählte Lösung nutzen willst.

Ich finde ein angestrahltes Ra11 ganz nett, zusätzlich anschaltbares Sh1 eine nette Spielerei - und hätte diese "Schalter"-Nachrüstung durch fehlenden Platz im Stellwerk begründet.


Gruß,

PCvD
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mb-didi hat sich bedankt!
 
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RE: Signalfrage

#7 von mb-didi , 14.11.2023 10:59

Zitat von hubertus im Beitrag #5
Danke für den Antworten.
Aber es geht mir nur um Gleis 421 in der Richtung von Gleis 5 und 44.

Etwas ausführlicher beschrieben.
In Gleis 5, 32, 411 und 421 sind nur Rangierfahrten möglich. Von Gleis 201 nach 44 sind auch Zugfahrten möglich, ebenso von 44 nach 201 (Gruppenausfahrsignal steht neben der DKW).
Die Zugfahrten wegen hat Gleis 411 ein Sperrsignal bekommen (vorher hatte ich dort ein Wartezeichen aufgestellt).

Aber wie sieht es aus mit Gleis 421? Es sind keine Rangierfahrten zugelassen von 421 nach 5 oder 44. Wird dennoch ein Sperrsignal aufgestellt, ein anderes Signal bzw. Schild oder gar nichts?

Grüße, Huub


Wenn keine Fahrten von Gleis 421 nach Gleis 5 oder 44 zugelassen sind, dann ist kein Signal notwendig.
Das bedeutet aber, dass keine Fahrten von Rechts in Gleis 421 erlaubt sind. Falls doch, dann ist zur Sicherung für Zugfahrten (Flankenschutz) spätestens vor der Weiche eine Sh0-Tafel (wie sie auch an Prellböcken vorhanden ist) aufzustellen.

Leider sind es verschiedene Vorschriften, die hier beachtet werden müssen. Leider wird bei der 1:1-Bahn auch nicht alles beachtet, was in den Vorschriften steht.
Welche Fahrten (Zug- und Rangierfahrten) von wo nach wo erlaubt und verboten sind regelt die Bahnhofsfahrordnung, die für jeden Bahnhof individuell erstellt wird.

Ich hoffe damit ein bischen Aufklärung gegeben zu haben.
Didiane



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RE: Signalfrage

#8 von hubertus , 15.11.2023 21:28

Damit ist es aufgeklärt.
Ich überlege mich noch was ich da mache.

Danke an allen.

Grüße, Huub


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RE: Signalfrage

#9 von volkerS , 15.11.2023 22:18

Hallo,
wäre eine Tafel, die ein Halt zeigendes Sperrsignal als Zwerg, ähnlich Gleissperren zeigt in Gleis 421 nach links zulässig? Danit wären defintiv keine Fahrten nach links aus Gl 421 möglich.
'Volker


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RE: Signalfrage

#10 von PCvD , 15.11.2023 23:08

Hallo,

mir persönlich sind nirgends Örtlichkeiten begegnet, in denen ein ortsfestes Sh0 aufgestellt war.
Für genau einen solchen Zweck würde ein Ra11 verwendet werden, das baulich ebenso aufwändig auch gleich die Regeln mitliefert, wie man doch im Bedarfsfall daran vorbeifahren dürfte.


Gruß,

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