Leider hab ich ein Problem mit der Lok. Vorne auf der Rechten Seite ist ein Teil des Gestänges ( Das schwarze kann leider nicht sagen wie es heißt) nach oben gebogen. Das Windleitblech ist leicht nach hinten verzogen. Vorne wo die Puffer sind ist es nach oben hin verzogen. Dadurch wirkt alles etwas sehr verzogen. Die Lok weist allerdings keine Kratzer oder Abbrüche auf. Auch das Paket etc war unversehrt. Die Lok habe ich daher auch wieder eingepackt und lief nicht einen Meter. Habe meinen Verkäufer schon berichtet. Kann ich auf eine neue Lok hoffen, oder bin ich jetzt gea*****? :(
pack die Lok ein und schicke sie frankiert an den Händler zurück und bitte um Ersatzlieferung! Nicht unfrei schicken; das kostet den Händler tierisch viel. Porto bekommst Du erstattet!
Mußte ich heute mit meiner neuen 232 auch machen. Plastikeinsatz zerborchen, Griffstangen am Gehäuse abgebrochen, Kupplungsdeichsel verbogen und Kupplungsbügel ab!
Ich bekomme Ersatz! Jeder gewerbliche Händler wird dies machen!
bei meiner Lok war auch das eine Hängeeisen nach oben verdreht, das lässt sich aber vorsichtig mit etwas sanfter Gewalt in die richtige Richtung drücken, wahrscheinlich ein häufiger Montagefehler der Chinesen.
bei meiner Lok war auch das eine Hängeeisen nach oben verdreht, das lässt sich aber vorsichtig mit etwas sanfter Gewalt in die richtige Richtung drücken, wahrscheinlich ein häufiger Montagefehler der Chinesen.
MHI Alex
Naja, aber wenn ich mir eine neue Lok kaufe, möcht ich nicht daran herum drücken. Ich erwarte (auch wenn es eine Chinesen Lok sein sollte) eine ordentliche Verarbeitung. Das kann man denke ich auch bei "nur" ca 100€ erwarten. Hoffe mein Händler nimmt mir die Lok wieder ab
meine Br 151 hab ich auch wieder zurückschicken dürfen eine Drehgestellblende ist abgefallen da war das Gewinde im Blech viel zu groß für die kleine Schraube
wie wird das eigentlich abgerechnet zahlen die entstanden Versandkosten die Händler aus eigener Tasche oder gibts da was von Märklin ?
in welchem Recht oder Gesetz ist das hinterlegt das der Verkäufer die Rücksendeportokosten erstatten muss ?
Gruß Ralf
letztes Umbauprojekt
Roco E80 DC > AC Umbau ESU Decoder > warmweise LEDs + rote Schlusslichter
Wenn die Lok bei einem gewerblichen Händler im Internet/Ebay gekauft wurde, muß auf seiner Seite das Widerrufsrecht und die Rücknahme / Rücksendung aufgeführt sein.
Das ist der richtige: § 439 Nacherfüllung (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. (3) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt. (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Wobei dieses Thema wieder ein klassischer Fall für ein "Händler vor Ort" Plädoyer ist . Die bei Ebay ersteigerte Lok dürfte mit Versand so zwischen 100 - 105 € gekostet haben. Für den gleichen Preis oder ein paar Euro mehr kann ich auch zum Händler gehen, mir die Lok anschauen und auch vorführen lassen. Sollte dann wirklich keine fehlerfreie da sein oder mir die Lok wider Erwarten doch nicht gefallen, nehme ich halt mein sauer verdientes Geld und geh wieder. Da müsste der Preisunterschied schon 40 - 50 € betragen, um mir ausgerechnet bei Ebay eine neue Lok zu kaufen. Und meine Erfahrung hat mir gezeigt, dass gerade Neuheiten bei Ebay nicht wirklich günstig sind .
Zitat von DwimborWobei 355ff das Widerrufsrecht betrifft, hier geht es um Reklamation!
Stimmt. Du hast natürlich recht.
Ich habe auch gerade so einen ähnlichen Fall (ie, nie, nie wieder was vom Versandhändler), wo ich nach einem Telefonat das Vertrauen komplett verlor und lieber widerrufen habe, um den Ärger in Grenzen zu halten. Dabei mußte ich dann über den 355ff gehen.
Traurig, daß man als Kunde den Versendern Paragraphen zitieren muß, um sein gesetzlich verbrieftes Recht auch zu bkommen. Für mich gibt es nun nur noch zwei Quellen: den Händler vor Ort, und ein Versender in Heidelberg, dessen Ladengeschäft ich kenne, und der mich immer korrekt - auch im Versand - bedient hat. Was die beiden Händler nicht haben, gibt es dann eben nicht für mich.
#14 von
dampflok10
(
gelöscht
)
, 12.10.2008 10:51
Ich kann die Ware bei nicht gefallen zurückgeben (ich meine 2 Wochenfrist, bin mir aber nicht sicher, können auch 4 Wochen sein) und der Internet Händler ist gesetzlich verpflichtet die Ware zurückzunehmen und das Geld zu erstatten (steht im Widerrufsrecht bei jedem Internet Händler, nicht verwechseln mit den AGB). Das finde ich einen großen Vorteil, den der Händler vor Ort ist nicht verpflichtet nach 2 Wochen noch etwas bei nicht gefallen umzutauschen. Gruß Michael
#15 von
Berlin-Fan
(
gelöscht
)
, 12.10.2008 11:10
Zitat von Werner NettekovenHallo,
pack die Lok ein und schicke sie frankiert an den Händler zurück und bitte um Ersatzlieferung! Nicht unfrei schicken; das kostet den Händler tierisch viel. Porto bekommst Du erstattet!
Mußte ich heute mit meiner neuen 232 auch machen. Plastikeinsatz zerborchen, Griffstangen am Gehäuse abgebrochen, Kupplungsdeichsel verbogen und Kupplungsbügel ab!
Ich bekomme Ersatz! Jeder gewerbliche Händler wird dies machen!
Gruß
Werner
Hi,
er muss das machen, Gewährleistungspflicht! Bei Beschädigungen am Paket kann er die Versandversicherung in Anspruch nehmen
Wobei dieses Thema wieder ein klassischer Fall für ein "Händler vor Ort" Plädoyer ist . Die bei Ebay ersteigerte Lok dürfte mit Versand so zwischen 100 - 105 € gekostet haben. Für den gleichen Preis oder ein paar Euro mehr kann ich auch zum Händler gehen, mir die Lok anschauen und auch vorführen lassen. Sollte dann wirklich keine fehlerfreie da sein oder mir die Lok wider Erwarten doch nicht gefallen, nehme ich halt mein sauer verdientes Geld und geh wieder. Da müsste der Preisunterschied schon 40 - 50 € betragen, um mir ausgerechnet bei Ebay eine neue Lok zu kaufen. Und meine Erfahrung hat mir gezeigt, dass gerade Neuheiten bei Ebay nicht wirklich günstig sind .
Gruß, Jochen
Es ist aber einfach bequemer! So muss ich nicht erst 20km durch die Welt fahren um mir eine Lok anzuschauen. Mein Hänlder hat gerade gesagt, ich solle sie zurückschicken (Porto wird erstattet) und ich bekomme eine neue 24!
Zitat von Litra_EGDaß dem Händler das bei End- bzw. Sichtkontrolle und Probefahrt nicht aufgefallen ist...
Kontrolle / Probefahrt bei einem "Originalkartonschieber"? Gruß klein.uhu
| : | ~ analog
Gruß von klein.uhu Es ist keine Schande, etwas nicht zu wissen, wohl aber, nichts lernen zu wollen. (Sokrates) Fantasie ist wichtiger als Wissen, denn Fantasie ist unbegrenzt. (Einstein)
muss das Thema nochmal aufgreifen auch wenns langsam Offtopic wird
und zwar wenn ich einen Artikel innerhalb der 4 Wochen zurückschicke wegen nicht gefallen, doppelt oder sonst was muss der Händler auch meine Rücksendekosten erstatten ?
355 ff BGB ?!
Gruß Ralf
letztes Umbauprojekt
Roco E80 DC > AC Umbau ESU Decoder > warmweise LEDs + rote Schlusslichter