Moin Kollegen,
die angesprochenen Einfahrten gegen Drehscheiben sind zulässig aber nur wenn die Drehscheibe auf das Gleis eingestellt ist, auf das der Zug einfahren soll, denn notfalls soll die Lok bis zum dahinter liegenden Stoßgerüst (Prellbock) fahren können und nicht in die Drehscheibengrube stürzen.
Somit haben sich auch Wendungen von Lokomotiven und Wagen erübrigt, wenn auf einem Gleis eine Zugeinfahrt gegen die Drehscheibe stattfinden sollte.
Dieses ist noch ein Relikt längst vergangener Zeit der Epoche I, damals gab es in einigen Bahnhöfen auch Schiebebühnen am Gleisende von Einfahrgleisen, bei Röll wird der alte Münchner Hbf vor dem Neubau erwähnt, wo dies der Fall gewesen sein soll.
Dort durften Einfahrten gegen die Schiebebühne nur stattfinden, wenn die Schiebebühne auf das Gleis eingestellt war, auf dem die Einfahrt erwartet wurde.
Aber bereits 1868 befand der VDEV = Verein Deutscher Eisenbahn Verwaltungen, dem auch 12 ausländische Eisenbahnverwaltungen angehörten, daß Schiebebühnen in Grubenbauweise an Gleisenden nicht mehr zulässig waren, sehr wohl aber mit durchgehenden Gleisen, nur dann durfte die Schiebebühne logischerweise nicht auf das Gleis eingestellt werden, auf dem der einfahrende Zug erwartet wurde, sonst käme es zur Kollision mit der Schiebebühne.
Bei Drehscheiben hatte man nie den Bedarf gesehen durchgehende Gleise zu bauen, weil eine Seitenverschiebbarkeit der Drehbrücke dann unabdingbar sei, was aber technisch einen zu großen Aufwand bedeutet hätte obgleich es solche Konstruktionen in Grubenbauweise durchaus gab.
In Epoche II gab es noch Kopfbahnhöfe, in denen am Ende der Einfahrgleise noch Drehscheiben und/oder Schiebebühnen mit durchgehenden Gleisen existierten.
Die Drehscheibe des BWs kann also auch als Ende des Einfahrgleises gegolten haben. Nun stellt sich aber die Frage wie man den Lokschuppen angeordnet hat, bestimmt nicht gegenüber des Einfahrgleises, dann lieber zu einen Gleis im Freien mit Prellbock am Ende?
Zum Thema Anlagen von Bahnhöfen gibt es reichlich Fachbücher schon aus der Epoche I und ein BW sollte so angelegt sein, daß es aus Umfahrungsgleisen auf kürzestem Weg erreichbar sei und zu dem am dichtesten zum Abfahrbereich des Bahnhofs gelegen ist.