Hallo Christian,
Zitat von Treibstange
nun mag es ja vielleicht für dich ein Erfolgserlebnis sein, mich mittels der eingescannten Signalordnung von 1959 zu bezichtigen, dass ich nicht wisse, wo links und rechts ist. Damit ich das als besonders freundlichen Akt auch ja nicht missverstehe natürlich das passende Smiley.
Um Gottes willen, es war niemals meine Absicht, Dich zu bezichtigen oder zu beleidigen. Wenn das so rüberkommt, entschuldige ich mich in aller Form!
Laß uns lieber die spannende Frage weiter beforschen. Ich gebe zu, dass ich hier nicht die speziellen 3 Lokbaureihen vor Augen hatte, sondern die Erfahrung, dass nach meiner Wahrnehmung die rechte Laterne rot beleuchtet wird, auch bei Diesel- und Ellok, wo das frei wählbar ist. Bei Schiebelok, wo eine extra rote Leuchte nachgerüstet wurde, wurde diese auch rechts angebracht.
Dass Du speziell auf E 16, E 32, und E 52 abhebst, habe ich nicht beachtet, Entschuldigung s. oben.
Zitat von Treibstange
Betrachte bitte die Fotos aus Ep. III der in diesem Thread in Rede stehenden Altbau - Ellok - Baureihen E32, E 52 und E16 z. B. in den EK Heften Nr. 28, 32 und 37, " Deutsche Altbauelloks", - evt. mit einer Lupe - genauer. Du wirst dann die Halteklammern zum Anbringen der roten Scheibe - links und rechts in der Umrahmung der Glasscheiben - an der unteren linken Lampe entdecken. An der Rückwand dieser ( linken ) Lampen wirst du erkennen, dass diese in diesem Bereich etwas höher ist als bei der rechten Lampe.
Ich muß zugeben, dass ich dies nicht erkennen kann. Es gibt aber eine Reihe Fotos, wo die Loks links die alte Laternenbauart haben und rechts die neuen Einheitslampen. Was das jetzt heißt, ob die linken Lampen belassen wurden, um die alten roten Scheiben weiter nutzen zu können oder umgekehrt, ob rechts eine Einheitslampe hinkam, um das vereinfachte Handling nutzen zu können, weiß ich leider nicht. Kannst Du das evtl. aufklären? Folgt aus Deinen obigen Ausführungen, dass diese Bauarten keine umschaltbaren Lampen bekamen?
Zitat von Treibstange
Wenn dir die DV9?? für Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen zugänglich ist, vielleicht findest sich da ja noch was zu dem Thema.
Nein, die ist mir nicht zugänglich; es wäre nett, wenn Du ausführst, was hier wissenswert ist.
Ich scanne nochmal ein Bild ein, evtl. kannst Du ja den Unterschied der Bauarten mal erklären.
Gruß Dietmar