Hallo zusammen,
was Heinz zur Eingreiftiefe geschrieben hat, ist absolut richtig. Ich würde noch ergänzen, dass man dabei drei Unterscheidungen vornehmen kann:
1. Notfall-Zugriff für Havariebeseitigung
2. Gestaltung und Wartung der Anlage
3. Regelmäßiger Zugriff beim Betrieb der Anlage
Zu 1. gehört auch der Eingriff in den Schattenbahnhof. Hier kann man durchaus ans Limit gehen, z.B. indem man durch Verwendung eines Hockers / Trittbank die Stehhöhe vergrößert und so weiter hineinreichen kann. Im Schattenbahnhof können die vorderen Gleise geräumt werden, sollte in einem hinteren Gleis etwas schief gehen. Schmale Durchgreifschlitze zwischen den hinteren SB-Trassen sind nicht ideal, können aber im äußersten Notfall noch das Herausfischen eines entgleisten Wagens ermöglichen. Reparaturen sind hier aber kaum möglich.
2. Auch hier kann man die Stehhöhe vergrößern, es müssen aber alle Gleisanlangen und Landschaftselemente mit beiden Händen über einen längeren Zeitraum erreichbar sein. Das Ganze bequem und ohne Beschädigung von Gestaltungselementen im Vordergrund oder des eigenen Rückens. @Normen: Das ist der Hauptgrund für den abnehmbaren Durchstieg unter Normen-City und das Hafen-Segment. Ohne diese Teile hast du in den Ecken keine Chance!
3. Der regelmäßige Zugriff (z.B. auf Rangiergleise) muss jederzeit ohne die Verwendung von Hilfsmitteln zerstörungsfrei möglich sein. (Siehe mein Eingreiftiefenexperiment). Hier muss halt jeder für seine Anlage festlegen, was "regelmäßiger Zugriff" ist. Streckengleise oder Abstellgleise für fest gekuppelte Reisezuggarnituren könnten IMHO leicht außerhalb im "Notfallbereich" liegen.
Zitat von ET 65
Darf ich Deine Bilder zum Thema "Bergung" mit in meinen Thread der Zugänglichkeit übernehmen?
Ja, bitte. Wir dienen ja dem Allgemeinwohl...
Einen schönen Tag allerseits!