Tag in die Runde,
im Zusammenhang mit dem Unglück im Bf Nannhofen ( Bay ) am 20.04.1917,
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http://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuer...sturm-1.3470909
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als ein Militärzug in einen stehenden Eilzug raste,
habe ich folgende Frage :
Es wurde damals berichtet, in dichtem Schneetreiben wäre das Einfahrsignal
für den Lokführer des aus Richtung Ulm nahenden D 53
nicht sichtbar gewesen.
Der FdL hatte wegen Rangierarbeiten, um dem D die Durchfahrt zu
ermöglichen, das Esig auf Halt gestellt.
Der Tf des D 53 ging von einer generellen Freischaltung der Strecke aus,
da sein Zug als Militärzug unbeschränkten Vorrang hatte.
Meine Frage nun :
Gab es bei der K.Bay.StB. jener Tage nicht irgendeine Vorschrift,
nach der bei wetterbedingter Einschränkung der Sicht auf die Signale
die Geschwindigkeit zu drosseln sei, bzw. dies zumindest im Interesse
der Sicherheit der Entscheidung des Tf zu überlassen,
oder andere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen seien ?
VG
Steve
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