Hllo Heinz,
bei Schraubenkupplungen habe ich die Faustregel maximale Fahrzeuglänge x 4 im Kopf. Ich gehe auf Nummer sicher und plane mit Faktor 4,5 - 5. Da sowohl Loks als auch Wagons maximal ca. 30 cm lang sein sollen. Wenn man die Befestigungshaken auch federnd lagert, sollen wohl noch geringere Radien möglich sein.
Bezüglich Fahrplänen: Ich bin ein Fan von Industriekultur und der technischen Entwicklungen der Zeit seit der ersten industriellen Revolution. Obrigkeitsstaatliche bis autoritär-militaristische Strukturen sind mir ausgesprochen verhasst. Wer sowas nachbilden will, kann das gerne tun. Meine enthusiastischste Reaktion darauf ist ... erinnerst du dich an Mr. Spock von Raumschiff Enterprise, wenn er eine Augenbraue hochzog und "Interessant!" sagte?!? Wie gesagt, es soll jeder machen wie er mag, aber es ist nicht mein Ding.
Verunglimpfungen: Zuerst einmal möchte ich feststellen, dass das Wort "Spielbahner" für mich nicht an sich positiv oder negativ belegt ist. Für einen Menschen, der sich als Spielbahner sieht, ist es eine Auszeichnung, so bezeichnet zu werden. Mir ist es aber in einem anderen Forum passiert, dass mich ein anderer Modellbahner als Spielbahner verunglimpft hat, weil ich gesagt habe, dass ich mich nur für die Dienstvorschriften meiner Vorbildstrecke und für Profanbauten des frühen 20. Jahrhunderts interessiere und nicht für alle Dienstvorschriften. In diesem Fall hatte eine derartige Äußerung eine beleidigende Absicht.
Bei dem Betriebskonzept der Anlage muss ich erst einmal sehen, wo meine Vorlieben in Spur 0 liegen. Ich hatte noch nie eine digitale Anlage, ich hatte noch nie Loks mit Sound und ich hatte noch nie 1 - 2 kg schwere Loks.
Die Weiche ist von Lenz ... viel Nacharbeit, bis sie wirklich nach Modell und nicht mehr nach "Männerspielzeug" aussieht, aber gut verfügbar und finanziell im Rahmen. Auch in Spur0 plane ich , eine Übungsanlage zu bauen. Allerdings warte ich auf grünes Licht vom Steuerberater, denn die Anlage soll in mein Büro, um nach stressigen Aufträgen den Stress schneller abbauen, und meine Arbeitsfähigkeit schneller wieder herzustellen. Allerdings möchte ich den Status des Arbeitszimmers nicht gefährden. Ich bin selbstständig und arbeite ausschließlich in diesem Büro. Es wäre ein merklicher finanzieller Verlust, wenn ich das Zimmer nicht mehr als Arbeitszimmer absetzen könnte!
Das Problem scheint mir zu sein, dass mit jedem Urteil zum Thema "häusliches Arbeitszimmer" eine gummiartige Leitlinie gibt, die von jedem Finanzamt und/oder Gericht anders interpretiert wird!
Viele Grüße,
Thorsten
Die vorangegangenen Zeilen sind als Denkanstoß zu verstehen – nicht als Belehrung, Provokation oder was auch immer bösartige Menschen da hineininterpretieren könnten.
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